Ich bin bei einem Internetgeschäft wahrscheinlich einem
Betrüger aufgesessen. Am Telefon habe ich diesen auch als
Betrüger bezichtigt. Dieser will jetzt Anzeige wegen Verleumdung
erstatten.
Meiner Meinung nach ist aber der Tatbestand der Verleumdung
erst dann gegeben, wenn man gegenüber Dritten jemanden
einer Unwahrheit bezichtigt.
Könnte eine Beleidigung vorliegen ?
Über Antworten von Euch bedanke ich mich jetzt schon im voraus
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"Zeitung"
Verleumdung - Könnte eine Beleidigung vorliegen ?
4. Januar 2004
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Frage vom 4. Januar 2004 | 10:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung - Könnte eine Beleidigung vorliegen ?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2004 | 16:05
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Im konkreten Fall dürfte das ganze schon wegen der Beweisbarkeit (Vier-Augen-Prinzip) scheitern.
Allerdings sehen Sie es prinzipiell richtig; die Verleumdung / üble Nachrede verlangt nach einem Dritten, gegenüber dem das Opfer verächtlich gemacht wird ("der Schulz ist ein Betrüger", "der Schulz schlägt seine Frau").
Die Beleidigung verlangt dies nicht ("Du A...").
Die Bezeichnung "Betrüger" kann m.E. nicht als Beleidigung, sondern nur als Verleumdung geahndet werden.
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