Verleumdung Ja oder Nein?

10. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Matthias-Fg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung Ja oder Nein?

Hallo,

ich hab folgende Frage:

nachweislich befinde ich mich seit 6 jahren mit meiner freundin in einer Beziehung. Das weiss ich, weil es nun mal so ist. Wir wohnen ja auch in der Zeit zusammen.

Jetzt hat uns unser Vermieter einen Brief geschrieben, das meiner Frau ihr "Gast" die Wohnung zu räumen hat, weil nur Sie im Mietvertrag steht. Ok, das ansich ist bereits beim Mietverein und nicht Teil der Frage.

Aber das er unsere Beziehung verleugnet finde ich nicht gerade toll. Ich bin kein Gast und erst recht nicht seit 6 jahren. Außerdem würde das ja bedeuten, das ich ein Untermieter wäre! Und das bin ich mit Sicherheit nicht. Ich zahl ja auch keine Miete an meine Freundin...

Kann man das als Verleumdung zählen? Persöhnlich fühle ich mich davon schon betroffen. Aber ich will nicht die Pferde scheu machen, wenn man das nicht so zählen kann.

Danke für eure Meinungen.

Mfg Matthias

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Aber das er unsere Beziehung verleugnet finde ich nicht gerade toll.
Pech.

Sie sollten Verständnis dafür haben, dass der Staat nicht für mehrere tausend Euro einen Prozess finanziert und jemanden hinter Gitter sperrt, nur weil Sie gerade Probleme mit Ihrem Selbstbewusstsein haben.

Zitat:
Und das bin ich mit Sicherheit nicht. Ich zahl ja auch keine Miete an meine Freundin...
Damit stehen Sie im Sinne des Mietrechts (von dem Sie augenscheinlich gar nicht erfasst sind) dann noch unter dem Untermieter. Mit anderen Worten: Sie sind nur ein Gast.

Zitat:
Kann man das als Verleumdung zählen?
Nein.

Zeigen Sie den Vermieter an und der Spaß geht richtig los. Am Ende hat der noch seinen Kündigungsgrund.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Kann man das als Verleumdung zählen?

Nö. Das sind genau 0,0% Anteile Verleumdung enthalten.



Zitat:
Wir wohnen ja auch in der Zeit zusammen.

Und die Freundin ist ihren gesetzlichen Pflichten (Meldung, Zustimmung, etc.) gegüber dem Vermieter nachgekommen, als der Zuzug stattfand?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Matthias-Fg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, deswegen frag ich ja hier. Ich hätte jetzt sowieso keine Anzeige gemacht. maximal hätte ich ihm gesagt, das er mal einfach den ball flachhalten solle. auch wenn ich da eher mit ner wand diskutieren würde.

Und da wir sowieso ausziehen in ner Woche ist mir auch schnuppe, was er schreibt.

Der versucht nur, uns noch eins reinzuwürgen, weil wir de nebenkosten anzweifeln mit seiner "geschätzten" steuer und er uns keine Belege fürn Anwalt kopieren oder fotografieren lässt. aber wie geschrieben, das ist bereits beim mieterverein und hier nicht gegenstand der frage.

Ich danke für die antworten.

0x Hilfreiche Antwort

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