Verletzung der ehelischen Solidarität. Schadensersatzansprüche ?

15. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
Verletzung der ehelischen Solidarität. Schadensersatzansprüche ?

Hallo,

Nehmen wir an A und B leben zusammen und sind verheiratet. A steht allein im dem Mietvertrag. B trennt sich und A kündigt aufgrund der Trennung heimlich die Wohnung .

A zieht zu seinem neuen Lebenspartner und B wird dadurch obdachlos.

Könnte man aus dieser Konstellation einen Schadensersatzanspruch geltend machen und wie Hoch wären die Chancen ?
Hat A hier gegenüber B die eheliche Solidarität verletzt ? gibt es Urteile ?

Danke

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Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

um einen Schadensersatz geltend zu machen, muss erstmal ein Schaden vorhanden sein!

Gibt es irgendwelche Rechnungen, Quittungen oder dergleichen, die einen Schaden belegen?

Zitat:
wie Hoch wären die Chancen ?
So gut wie nicht vorhanden würde ich sagen...

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

B trennt sich ... und wundert sich dann, daß eine Reaktion kam. A muss meiner Meinung nach überhaupt keine Rücksicht auf B nehmen,mit welcher Begründung auch? B war ja immerhin derjenige, der die eheliche Lebensgemeinschaft aufheben wollte...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

B muss sich ja für die Gestaltung der Zukunft überlegt haben, wo er in Zukunft leben will. Es existiert zwar die Möglichkeit der Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung. Wenn die aber nicht mehr existiert, dann kann auch nichts zugewiesen werden.

wirdwerden

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#4
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

um einen Schadensersatz geltend zu machen, muss erstmal ein Schaden vorhanden sein!

Gibt es irgendwelche Rechnungen, Quittungen oder dergleichen, die einen Schaden belegen?

Zitat:
wie Hoch wären die Chancen ?
So gut wie nicht vorhanden würde ich sagen...


A ist fremd gegengan. B hat es mitbekommen und lasst sich trennen (logisch).

Schaden sind folgende :

Suizidversuch mit Einweisung in die Psychiatrie. Schwere Depression aufgrund der Obdachlosigkeit. Schulden aufgrund der Trennung, weil A nicht zahlen wollte. Ausbildungsplatz wurde aufgrund der Erkrankung auch gekündigt.

Danke

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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#5
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
B trennt sich ... und wundert sich dann, daß eine Reaktion kam. A muss meiner Meinung nach überhaupt keine Rücksicht auf B nehmen,mit welcher Begründung auch? B war ja immerhin derjenige, der die eheliche Lebensgemeinschaft aufheben wollte...


Wie gesagt, hat A ja die Lebensgemeinschaft gefährdet bzw. hat B betrogen. Da ist es ja logisch, dass A sich trennt .

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das Verschuldensprinzip wurde 1976 abgeschafft. Wie kann man sich trennen, ohne eine Wohnung zu haben, zu wissen, wo man leben soll?

wirdwerden

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#7
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das Verschuldensprinzip wurde 1976 abgeschafft. Wie kann man sich trennen, ohne eine Wohnung zu haben, zu wissen, wo man leben soll?

wirdwerden


Es wurde zwischen A und B ausgemacht, dass man die Miete zur hälfte bezahlt bis die Ausbildung beendet ist. Nachdem A sich nicht daran hielt und die Wohnung ohne B in Kenntnis zu setzen, hat sich B an einem Anwalt gewendet.

Gäbe es diese Vereinbarung (nicht Schriftlich) nicht, dann hätte B sich bestimmt nicht trennen lassen.

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

B hat sich doch nicht trennen lassen. Außerdem hätte auch A das tun können. Da bedarf es keiner Zustimmung. Eine Trennung erfolgt, indem man es tut. Das ist hier geschehen. Einerlei durch wen. Hat sich B denn wenigstens um eine neue Wohnung bemüht, oder Wohnheim, was weiss ich?

wirdwerden

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#9
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
B hat sich doch nicht trennen lassen. Außerdem hätte auch A das tun können. Da bedarf es keiner Zustimmung. Eine Trennung erfolgt, indem man es tut. Das ist hier geschehen. Einerlei durch wen. Hat sich B denn wenigstens um eine neue Wohnung bemüht, oder Wohnheim, was weiss ich?

wirdwerden


B hat die Vermieterin drum gebeten die Wohnung zu überlassen. Vermieterin verweigerte dies.
Anwältin von B konnte nichts mehr machen, weil die Kündigung bestandskräftig bzw. bestätigt wurde.

B ist momentan in einer Notunterkunft und leidet psychisch sehr daran. Zumal sie in einem 2 Bettzimmer wohnt mit jemanden, der Drogen konsumiert usw. B hat auch alles ausgeschöpft um eine Wohnung zu bekommen. Aber ohne Erfolg.

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Mir ist noch nicht ganz klar, wie es zur Obdachlosigkeit von B kam.
A hat also die Wohnung gekündigt: ob "heimlich" oder mit Kenntnis von B, ist da egal: das darf er.
Damit ist B aber ja noch nicht raus aus der Wohnung. Irgendwann muss ihm doch irgendwer gesagt haben, dass er die Wohnung räumen muss.
Fall 1: A hat B gesagt, dass die Wohnung gekündigt ist und B ist daraufhin ausgezogen. Dann ist doch die Frage: wohin? Und wo ist der Schaden, wenn B ausgezogen ist: A ist ja auch ausgezogen und hat so gesehen denselben Schaden.
Fall 2: A ist ausgezogen, B hat dort weiterhin gewohnt bis vom Vermieter die Aufforderung kam, auszuziehen. Dann wäre die Frage: Wer hat denn seit As Auszug die Miete gezahlt? Wie hat B sich das Wohnen nach As Auszug überhaupt vorgestellt und welche Aktionen hat er betreffs weiteren Besitz der Wohnung oder eigenem Auszug unternommen? Wenn B da einfach nach dem Motto "A wird weiter Miete zahlen und ich lebe weiter hier" wohnte, dann war das zumindest sehr fahrlässig und somit ein selbst verursachter Schaden.

Dass Bs Leben jetzt offenbar aus den Fugen geraten ist, kann er auch schwerlich dem A anlasten. Er ist halt krank und wenn die Ehe noch heil wäre, wäre A da wohl unterhaltspflichtig. Da die Ehe aber offenbar schon vor der Krankheit in die Brücke ging, war sie nicht eheprägend und ist somit nicht As Problem.

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#11
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Mir ist noch nicht ganz klar, wie es zur Obdachlosigkeit von B kam.
A hat also die Wohnung gekündigt: ob "heimlich" oder mit Kenntnis von B, ist da egal: das darf er.
Damit ist B aber ja noch nicht raus aus der Wohnung. Irgendwann muss ihm doch irgendwer gesagt haben, dass er die Wohnung räumen muss.
Fall 1: A hat B gesagt, dass die Wohnung gekündigt ist und B ist daraufhin ausgezogen. Dann ist doch die Frage: wohin? Und wo ist der Schaden, wenn B ausgezogen ist: A ist ja auch ausgezogen und hat so gesehen denselben Schaden.
Fall 2: A ist ausgezogen, B hat dort weiterhin gewohnt bis vom Vermieter die Aufforderung kam, auszuziehen. Dann wäre die Frage: Wer hat denn seit As Auszug die Miete gezahlt? Wie hat B sich das Wohnen nach As Auszug überhaupt vorgestellt und welche Aktionen hat er betreffs weiteren Besitz der Wohnung oder eigenem Auszug unternommen? Wenn B da einfach nach dem Motto "A wird weiter Miete zahlen und ich lebe weiter hier" wohnte, dann war das zumindest sehr fahrlässig und somit ein selbst verursachter Schaden.

Dass Bs Leben jetzt offenbar aus den Fugen geraten ist, kann er auch schwerlich dem A anlasten. Er ist halt krank und wenn die Ehe noch heil wäre, wäre A da wohl unterhaltspflichtig. Da die Ehe aber offenbar schon vor der Krankheit in die Brücke ging, war sie nicht eheprägend und ist somit nicht As Problem.


Es war doch eheprägend. Denn den Suizdversuch hat während der Ehe stattgefunden. A und B haben sich danach versöhnt. Nach einige Monaten ging das ganze wieder los.

Es war so:

A kündigt. Sagt B aber nicht bescheid. B bekommt es von der Vermieterin mit. Bittet diese um die Überlassung der Mietwohnung. Vermieterin lehnt ab.
A zahlt weiterhib die Miete ( weil so oder so verpflichtet). B beginnt mit Beantrsgung einer Sozialwohnung und lässt sich überall beraten und such nach hilfe.

B muss nach Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen. Und geht in eine Notunterkunft.
A erlitt keinen Schaden. Da direkt zu der Affäre umgezogen. A hatte einen sicheren ort. Deswegen die Kündigung.

Trennungsunterhalt wurde erst nach der Kündigung durch Anwalt beantragt. Da wie gesagt, A und B vereinbart haben, dass B in der Wohnung bleibt. Und die Miete zur jeweils die Hälfte bezahlt wird. Demgegenüber würde B auch keinen Unterhalt verlangen. Es kam aber anders.

Hat denn hier die Solidaritätspflicht gar keine Bedeutung? Man ist doch dazu verpflichtet.

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Was ich nicht wirklich abkann (persönlich) und absolut nicht hilfreich (aus "Beratersicht) ist diese elende Salamitaktik. In jedem Beitrag der TE kommen neue Sachen ans Licht, die das Ganze drehen (könnten). So können wir noch ewig rumtanzen.

Zitat (von recht88):
Trennungsunterhalt wurde erst nach der Kündigung durch Anwalt beantragt. Da wie gesagt, A und B vereinbart haben, dass B in der Wohnung bleibt. Und die Miete zur jeweils die Hälfte bezahlt wird. Demgegenüber würde B auch keinen Unterhalt verlangen. Es kam aber anders.


Ich gehe mal davon aus, daß diese "Vereinbarung" mündlich geschah, dann ist da nichts zu holen wenn Sie das nicht beweisen können. Warum auch sollte jemand, der nicht mehr in der Wohnung wohnt, weiterhin die Hälfte der Miete zahlen? Je nach Einkommen kommt er mit Trennungsunterhalt günstiger weg.

Trennungsunterhalt ja, alles andere Nein, das wäre mein Schluss. Wäre die Trennung direkt nach dem Suizidversuch durchgezogen worden, hatte man vielleicht noch was reißen können, aber so wie geschildert ist das jetzt ne ganz normale Ehe, die ganz normal in tausend Scherben zerbricht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#13
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Warum auch sollte jemand, der nicht mehr in der Wohnung wohnt, weiterhin die Hälfte der Miete zahlen?


- Damit B (wie erwähnt) die Trennung nicht offiziell macht und somit auch keinen Anwalt nimmt und des durchsetzt.
- Damit B wieder in die Wohnung zurück kann, falls es mit der neuen Partnerschafft nicht klappt. Weil B sich noch nicht sicher war.
- Weil B auch Obdachlos wird, wenn ihn der neue Lebenspartner rausschmeißt. Wohnungsmangel in der Stadt.

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Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Offenbar legt B keinen Wert mehr auf diese Gründe - also bleibt nur zum Anwalt zu gehen und den Trennungsunterhalt zu fordern. Sowas geht auch ohne, aber mit einem Anwalt wird einem manches abgenommen, alleine schon die Berechnung. Eine Wohnung kann der natürlich nicht herzaubern, da muss man selbst aktiv werden.

Wenn Sie bedürftig sind, können Sie beim Gericht einen Beratungsschein beantragen, um sich dezidiert rechtlich beraten zu lassen. Auch bei der späteren Scheidung können Sie im Bedarfsfalle Prozesskostenhilfe erhalten. Wenn Sie jetzt auf dem Trockenen sitzen, bleibt zuerst mal und zur Überbrückung nichts anderes übrig, als ALG2 zu beantragen, bis das mit dem Trennungsunterhalt geklärt ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry. Antwort 13 bezog sich auf Person A.

Signatur:

Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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