Verletzung der Schweigepflicht

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Maltschi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Verletzung der Schweigepflicht

Fall:

Mutter und Tochter sind beide Patientinnen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie.
Beide sind erwachsen, voll zurechnungsfähig, haben eigenen Haushalt und gehen da unabhängig voneinander mit ihren jeweils eigenen Problemen dahin.

Dann erfährt die Tochter, daß der Heilpraktiker ständig mit der Mutter über die Tochter geredet hat, also nicht nur belangloses Zeug, sondern Sachen die die Tochter niemals auch nicht mir der Mutter besprochen hätte, z.B. was der Heilpraktiker meint, was mit der Tochter los ist u.s.w.., was im übrigen totaler Quatsch ist, z.b. man wäre eigentlich reif für ne Klinik aber er würde das auch hinkriegen, solche Sachen werden dann der Mutter erzählt, die Tochter weiß von nix. Wie gesagt: Tochter ist erwachsen, voll zurechnungssfähig und wohnt nicht mehr zuhause.

Ích nehme mal an, ein Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht?
Gilt das nicht für Familienangehörige?

Ich finde das auf jeden Fall ein starkes Stück und habe mich noch nie so respektlos behandelt gefühlt. Anstatt das mir da geholfen wurde habe ich noch zusätzlich einen Knacks bekommen.

Kann man den wenigstens verklagen, daß ich mein Geld zurückbekomme? (Werde ich nicht machen, aber mich interessiert das trotzdem sehr) Aber der wird ja alles abstreiten. Aber meine Mutter kann das ja bezeugen. Oder gelten Familienangehörige nicht als Zeuge?

Vielen Dank


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119580 Beiträge, 39744x hilfreich)

Es kann eine Verletzung der Schweigepflicht vorliegen.

Hierzu müsste geprüft werden, ob diese gesagten Äußerungen überhaupt der Schweigepflicht unterliegen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Soweit ich weiß, unterliegen Heilpraktiker auch einer Fachaufsicht. Bei Ärzten ist dafür die Ärztekammer zuständig, bei Heilpraktikern die untere Gesundheitsbehörde. An die würde ich mich wenden.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Eine Schweigepflicht die bei Verstoß strafrechtlich verfolgt werden kann (wie z.B. bei Ärzten) hat der Heilpraktiker nicht.

Ich vermute aber, dass er gegen seine Berufsordnung verstoßen könnte. Ob das der Fall ist und welche Sanktionen drohen könnten kann man sicher bei der zuständigen "Kammer" erfahren.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Die "Kammer" ist die untere Gesundheitsbehörde.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)











quote:
Eine Schweigepflicht die bei Verstoß strafrechtlich verfolgt werden kann (wie z.B. bei Ärzten) hat der Heilpraktiker nicht.
Ich vermute aber, dass er gegen seine Berufsordnung verstoßen könnte. Ob das der Fall ist und welche Sanktionen drohen könnten kann man sicher bei der zuständigen "Kammer" erfahren.



Stefan5 hat recht. Heilpraktiker gehören nicht zu den
Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung, die der gesetzlichen Schweigepflikcht unterliegen.
Sie haben aber tatsächlich eine Schweigepflicht nach ihrer Berufsordnung in Art.3












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