Verlegung eines Strafverfahrens in eine andere Stadt?!?!

6. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Icebear1982
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Verlegung eines Strafverfahrens in eine andere Stadt?!?!

Hallo, es geht um folgendes:

ich habe vor ca einem monat eine früherre bekannte wegen gefährlicher körperverletzung angezeigt, da sie micbh mit einer bierflasche angegriffgen hat.
habe noch gleich am selben abend anzeige rstattet und war beim arzt,-2 gebroche knochen-arm.

soo das problem ist, das der vater der bschuldigten Landesrichter hier in unserem schönen kassel ist!!!

soo habe dem sachbearbeiter gestern die neuen atteste gegeben etc.. und der war voll gestresst er meinte die staasanwaltschaft würde ihm im nacken hängen und das der vater schon öfter bei ihm angerufen hätte....

darf der vater sich da überhaupt einmischen????
und kann ich das verfahren in eine andere Stadt verlegen??

weil die kennen sich ja bestimmt alle hie ganz gut, die richter und die staatsanwälte etc.. nicht das da irgendwie in die richtung druck ansgeübt wird, oder die befangen sind.

wie kann ich denn sowas evtl. beantragen.

bzw was hab ich für rechte als nebenkläger?????

danke ciao

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

verlegung in eine andere stadt dürfte ausgeschlossen sein.

die evtl. befangenheit müssten sie konkret nachweisen. sie sollten sich vielleicht vor ort einen anwalt nehmen, der den beteiligten auf die finger (sc)haut. einmischen darf sich der vater der beschuldigten nicht, das könnte für ihn tatsächlich unangenehm werden.
aber der nachweis dürfte schwer gelingen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Icebear1982
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

ja mein anwalt schaut denen schon auf die finger man kann ja aber nicht wirklich etwas nachweisen, gibt es denn eine Diestaufsicht für richter bzw staatsanwälte oder so??!?

muss es doch geben!!

-----------------
"Wenn einem die Scheiße bis zum hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen !!! "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Richter unterliegen keiner Dienstaufsicht. Die für StA führt die Generalstaatsanwaltschaft. (in diesem Fall in Frankfurt/Main). Solange der Vater nicht direkt in das Verfahren involviert ist, wird es auch mit einem Befangenheitsantrag nichts werden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

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