Hallo,
Meiner Tochter wurde, nachdem die Befristung abgelaufen war, ein neuer Vertrag vorgelegt.
Im ersten Vertrag hatte sie eine Probezeit von 6 Monaten.
In der Verlängerung hat sie wohl wieder einer Probezeit von 6 Monaten.
ist dies zulässig ?
vG
edy
Verlängerung nach befristeten Vertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitatist dies zulässig ? :
Grundsätzlich ja, da die Dauer der Probezeit gesetzlich nicht beschränkt ist
Aber
Wenn es z.B. die selbe Firma, der selbe Standort, die selbe Abteilung und das selbse Aufgabengebiet wäre, dann wäre das nicht wirksam in Bezug auf die erleichtete Kündigung.
/// ... nachdem die Befristung abgelaufen war, ein neuer Vertrag vorgelegt.
Ein unbefristeter, hoffe ich. Denn die neuerliche Befristung hätte schriftlich vereinbart sein müssen, bevor die alte Befristung abgelaufen war.
Die Probezeit mag drin stehen - schließlich handelt es sich um Formularverträge. Aber sie ist bedeutungslos hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten.
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Hallo Harry, Hallo Blaubär,
danke für eure Antworten.
Sie hatte einen Jahresvertrag, mit 6 Monatiger Probezeit. Nun hat sie einen Neuen Vertrag
für 12 Monate,( gleicher Standort, die selbe Abteilung und das selbse Aufgabengebiet)
d.h. sie hat keine Probezeit mehr !?
vG
edy
Vor allem könnte es sein, dass deine Tochter einen unbefristeten Vertrag hat. Nämlich dann, wenn die Befristung nicht vor Ende der ersten Befristung ausgehandelt worden ist. Allerdings bietet es sich an, diese möglicherweise falsche Befristung erst dann anzugreifen, wenn der Arbeitgeber davon Gebrauch machen wird, also am Ende des Jahres.
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