Verlängerung der Aufenthlatstitel - das Masterstudium

12. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.06.2017 17:24:50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung der Aufenthlatstitel - das Masterstudium

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Sofia und bin seit 5 Jahren in Deutschland. In dieser Zeit habe ich Deutschkurs besucht und seit 2 Jahren mache mein Masterstudium in Hessen. Master dauert normalerweise 4 Semester, ich sollte im fünften meine Masterarbeit schreiben (5 Module von 7 habe ich bis jetzt erfolgreich abgeschlossen). Die Frage lautet: Bekomme ich von Ausländerbehorde eine Möglichkeit zur Verlängerung für noch zwei Semester (5.und 6.), falls ich bis zum fünften Semester kein Betreuer für meine MAarbeit finden oder etwas schief gehen könnte und obwohl ich bis zum fünften Semester mit allen Modulen ganz fertig sein sollte? Ich bin auf der Suche nach Betreuer, aber irgendwie geht das ganz schwer und habe Angst davor, dass ich Betreuer in dieser Zeit nicht finden kann und deswegen 'Ärger' von Ausländerbehorde erhalte.
Vielen Dank für die Antwort.

-- Editier von Sofia89 am 12.06.2017 19:57

-- Editier von Sofia89 am 12.06.2017 20:02

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1 Antwort
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#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Bei Studienaufenthalten wird immer ein wenig Pufferzeit einrechnet. Laut Gesetz ist relevant, ob das Studienziel "in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann". § 16 (1) AufenthG :

Zitat:
(1) (...) Die Geltungsdauer bei der Ersterteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein Studium beträgt mindestens ein Jahr und soll bei Studium und studienvorbereitenden Maßnahmen zwei Jahre nicht überschreiten; sie kann verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.


Es kommt also auf die Angemessenheit an. Die ABH entscheidet hier im Einzelfall. Ohne dem vorgreifen zu wollen: Bei Verzögerungen um ein/zwei Semester sollte es keine größeren Probleme geben. Wichtig ist, dass du den Abschluss in dieser Frist auch erreichen kannst.

Laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz werden drei Semester mehr als die durchschnittliche Studiendauer in dem betreffenden Studiengang noch als ordnungsgemäß angesehen:

Zitat:
16.1.1.6.2 Ein ordnungsgemäßes Studium liegt regelmäßig vor, solange der Ausländer die durchschnittliche Studiendauer an der betreffenden Hochschule in dem jeweiligen Studiengang nicht um mehr als drei Semester überschreitet (siehe auch Nummer 16.1.1.7). Die Hochschule teilt die durchschnittliche Fachstudiendauer in den einzelnen Studiengängen der Ausländerbehörde auf Anfrage mit. Bei der Berechnung der Fachsemesterzahl bleiben Zeiten der Studienvorbereitung (z.B. Sprachkurse, Studienkollegs, Praktika) außer Betracht.


Wenn das Studium bislang ordnungsgemäß verlaufen ist (also genug Creditpoints), sollte es kein Problem geben. Nur wenn es zu starken Verzögerungen kommt, muss man für eine weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubis nachweisen, dass diese Verzögerungen nicht selbstverschuldet sind (z.B. wenn man länger krank war oder weshalb genau kein Betreuer gefunden werden konnte).

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