Hallo,
wenn sich innerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist -- z.B. aus 2013 zum 1.1.2017 in 2016 -- ein neuer Sachstand ergibt tritt die Verjährung trotzdem nach den 3 Jahren ein?
Vielen Dank für Euren Rat.
Verlängert sich die 3-jährige Verjährung?
14. Dezember 2017
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Frage vom 14. Dezember 2017 | 22:29
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Verlängert sich die 3-jährige Verjährung?
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 23:50
Von
Status: Praktikant (854 Beiträge, 289x hilfreich)
Deine Frage ist etwas zu allegemin gehalten um darauf eine Antwort zu geben, denn es gibt auch gerade im Bankrecht relevante Unterschiede.
Vielleicht schilderst Du in groben Zügen Deinen Fall.
#2
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 03:47
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Relevant sind auch de folgenden 2 Fragen: Geht es um eine Forderung aus einem Verbraucherdarlehen? Ist der Kreditnehmer in Verzug?
Und jetzt?
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