Verlängert sich die 3-jährige Verjährung?

14. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Verlängert sich die 3-jährige Verjährung?

Hallo,
wenn sich innerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist -- z.B. aus 2013 zum 1.1.2017 in 2016 -- ein neuer Sachstand ergibt tritt die Verjährung trotzdem nach den 3 Jahren ein?

Vielen Dank für Euren Rat.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Deine Frage ist etwas zu allegemin gehalten um darauf eine Antwort zu geben, denn es gibt auch gerade im Bankrecht relevante Unterschiede.

Vielleicht schilderst Du in groben Zügen Deinen Fall.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Relevant sind auch de folgenden 2 Fragen: Geht es um eine Forderung aus einem Verbraucherdarlehen? Ist der Kreditnehmer in Verzug?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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