Verkürzung des Insolvenzverfahren?

9. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Zonkinator
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkürzung des Insolvenzverfahren?

Hallo zusammen, ich hätte gleich mehrere Fragen, aber vorab, meine Privatinsolvenz läuft seid September 13.

Nun habe ich mehrfach gelesen das es wohl neue Gesetze gibt hinsichtlich Privatinsolvenz und Zeiten und wohl auch die Möglichkeit diese zu verkürzen.

Meine läuft eigentlich 6 Jahre plus dieses Ruhejahr, so in etwa hatte es mir mein Schuldnerberater zumindest erklärt.

Habe ich denn nach den neuen Gesetzten nun die Möglichkeit dieses zu verkürzen?

Ich hatte gelesen das man nach 3 Jahren durch sein könnte wenn man bis dahin X % aufgebracht hat Plus Insolvensverfahrenkosten?

Stimmt das?

Oder das man nach 5 Jahren durch ist insofern man die Verfahrenskosten aufbringen konnte? Denn dieses könnte ich schaffen bis zum Ende des 5 Jahres.

Mich würde halt einfach interessieren ob es überhaupt irgendwelche Möglichkeiten gibt. Meinen Schuldnerberater erreiche ich nicht mehr, die Institution gibt es nicht mehr wo er gearbeitet hat und für einen Neuen habe ich kein Geld, hätte ich welches brauchte ich ja keinen Haha :-)

Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

die Verkürzung der Abtretungslaufzeit ist in Ihrem Verfahren nicht anwendbar. Die Neuregelung greift nur für Verfahren, die ab dem 01.07.2014 beantragt wurden. Sie müssen daher die 6 Jahre leider vollmachen.

Gruß
Krypton

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

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#2
 Von 
Zonkinator
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die rasche Antwort. Naja zumindest feier ich dann im September Bergfest is ja auch mal was :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Novelist
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich frage mich, wie man in der Insolvenz denn die Kosten für die Verkürzung aufbringen soll? Weitere Schulden kann und soll man doch gar nicht machen und mit dem Freibatrag sich etwas ansparen ist auch kaum bis gar nicht möglich. Wie soll das also gehen?

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Novelist):
Wie soll das also gehen?
Erben? Im Lotto gewinnen? Einen neuen Job mit besserem Verdienst finden? Selbständig machen und gutes Geld verdienen?...............

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Novelist):
Weitere Schulden kann und soll man doch gar nicht machen

Aber man darf. :)

Es gibt ja durch aus Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb der üblichen Bankenkreise? Also ohne Erbtante und Lotto.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Ich frage mich, wie man in der Insolvenz denn die Kosten für die Verkürzung aufbringen soll?


DIe Familie wirft zusammen, nachdem sie gesehen hat, dass der Schuldner gelernt hat, oder der/die Partner/in macht unerwartet eine Erbschaft ... nur ein paar Dinge, die mir sofort bei der Frage eingefallen sind.

Zitat:
Weitere Schulden kann und soll man doch gar nicht machen und mit dem Freibatrag sich etwas ansparen ist auch kaum bis gar nicht möglich. Wie soll das also gehen?


Eher "weitere Schulden KANN man dorch gar nicht machen. Das liegt in der Natur der Insolvenz, denn welcher seriöser Geldgeber (und damit schließe ich die Banken aus) gewährt einem insolventen Menschen Kredit?

Ich möchte noch bemerken, dass sehr viele Menschen unverschuldet in Not geraten, Arbeitsverlust, Scheidung oder Unfall, wie schnell kann sich das Blatt wenden, man ist nicht immer Herr der Lage, es gibt also viele Wege in die Zahlungsunfähigkeit zu geraten und ab 2014 gibt es auch mehr Möglichkeiten hier wieder raus zu kommen.

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