Verkehrsunfall und der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Unfall, fahrlässige, Körperverletzung, Verkehrsrecht, ErmittlungsverfahrenIst die Hinzuziehung eines Anwalts beim Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung sinnvoll?
Der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Insbesondere wegen der gravierenden Folgen sollte vielmehr möglichst in einem frühen Stadium ein Anwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden.
Keine Angaben zur Sache machen!
Haben Sie nach einem Verkehrsunfall eine Vorladung zur Vernehmung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten, so ist es grundsätzlich sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache machen. Ein Anwalt hat das Recht, in die - dem Verkehrunfall zugrundeliegende - Ermittlungsakte Einsicht zu nehmen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht hat man einen umfassenden Überblick, was Ihnen genau vorgeworfen wird. Sodann kann entschieden werden, welches Vorgehen sinnvoll ist.
Anwaltliche Hilfe kann die Folgen für den Unfallverursacher stark abmildern
Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich nicht selten erreichen, dass das eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Dabei muss die Staatsanwaltschaft davon überzeugt werden, dass die Durchführung eines Strafverfahrens vor Gericht nicht notwendig ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum ein Verfahren eingestellt werden kann, z.B. wegen Geringfügigkeit oder Unschuld.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wird mit dem Vorteil, dass keine Eintragung in das Führungszeugnis oder das Bundeszentralregister erfolgt. Auch Punkte in Flensburg bleiben dem Beschuldigten erspart.