Nehmen wir an, A mit seinem/ihrem Auto versehentlich im Schritttempo gegen den Spiegel eines anderen Autos des Halters B. Der Spiegel des Wagens von A klappt dabei ein. Beide Spiegel weisen Kratzer auf, es ist aber (für den Laien) nicht ersichtlich, ob die Kratzer nicht schon vorher bestanden haben. Der Betroffene hat vorsorglich die Polizei gerufen, der Vorfall wurde aufgenommen und B wird nun von der Polizei auf dem Schriftweg über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.
Wie geht es nun weiter? Hat A irgendetwas zu tun (außer einen möglichen Schaden der Versicherung zu melden)? Letztendlich bleibt m.E. für A nur abzuwarten, ob B reagiert und ggf. Schadenersatz einfordert. Reicht in dem Falle, dass A gegenüber B schriftlich anzweifelt, dass ein Schaden entstanden ist? Wer ist verpflichtet einen Gutachter zu bestellen?
Verkehrsunfall ohne sichtbaren Schaden: wie läuft es ab?
19. Juli 2017
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Frage vom 19. Juli 2017 | 16:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall ohne sichtbaren Schaden: wie läuft es ab?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 19. Juli 2017 | 16:59
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
Echt??? Für solch ein Pillepalle ruft man jetzt schon die Polizei???ZitatDer Betroffene hat vorsorglich die Polizei gerufen.... :
B soll von A dessen Versicherungsnummer fordern und den Vorfall der Versicherung melden oder einfach A fragen ob dieser mit einem Betrag X für die Reparatur einverstanden wäre.
Ist A damit nicht einverstanden soll dessen Versicherung alles Weitere mit B regeln.
Unglaublich, Polizei bei solch einem Quatsch............
#2
Antwort vom 19. Juli 2017 | 17:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Kratzer kann doch tatsächlich von der Berührung mit A entstanden sein. Fährt A dann einfach weiter macht er sich vermutlich der Fahrerflucht schuldig. Das hätte ich nicht wegen ein paar Euros riskiert.
Tatsächlich wurde mir am Bürgertelefon der Polizei gesagt ich solle in diesem Fall den Notruf wählen und auf eine Streife warten ;-)
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#3
Antwort vom 20. Juli 2017 | 08:22
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
Das hat aber doch nix mit dem Ruf nach Polizei zu tun! Natürlich hat man anzuhalten um sich mit der anderen Partei auszutauschen, das ist gar keine Frage.ZitatDer Kratzer kann doch tatsächlich von der Berührung mit A entstanden sein. Fährt A dann einfach weiter macht er sich vermutlich der Fahrerflucht schuldig. Das hätte ich nicht wegen ein paar Euros riskiert. :
Aber die Polizei hat wirklich Besseres zu tun als sich um einen Kratzer im Spiegel zu kümmern!
Bei solch einem Minimalstschaden regelt man das unter sich, oder wenn man es eskalieren möchte, weil eine Partei eine andere Meinung hat, dann übergibt man das der Versicherung des Unfallverursachers. Diese regelt dann alles Weitere, also entweder reguliert sie, oder lehnt eine unbegründete Forderung ab.
#4
Antwort vom 21. Juli 2017 | 00:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Fehler - mir war nicht bewusst, dass ich im Eingangspost nicht erwähnt hatte, dass es sich um ein parkendes Auto handelte, dessen Halter nicht auffindbar war.
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