Verkehrsunfall ohne Schuld - das richtige Verhalten zur Vermeidung von Nachteilen

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Informationen zu einem nicht von Ihnen selbst verschuldeten Unfall

Generell gibt es bei einem Unfall einiges zu beachten. Dazu gehört zunächst die Sicherung aller für die Schadenabwicklung notwendigen Informationen.

Sichern Sie Beweise an der Unfallstelle

  • Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge
  • Machen Sie neben Übersichtsfotos auch Detailfotos von den entstandenen Schäden
  • Fertigen Sie eine Unfallskizze an
  • Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte
  • Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei. Dies ist immer dann der Fall, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Auch bei Verdacht auf Straftaten wie z.B. Unfallflucht, Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder einer unklaren Sachlage sollten Sie die Polizei einschalten.

Notieren Sie sich folgende Daten

  • Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Namen und Anschriften der Unfallgegner
  • Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner (ist diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern)
  • Namen und Anschriften von Zeugen

In jedem Fall kann Sie ein unabhängiger Sachverständiger bei der Abwicklung Ihres Schadens unterstützen

Bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges.
Dabei haben Sie als Geschädigter jedoch eine Pflicht zur Schadensminderung. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine unnötigen Kosten verursachen dürfen, wie zum Beispiel die Anmietung eines überteuerten Mietwagens oder die Wahl einer völlig überteuerten Exklusivwerkstatt bei einem älteren Auto.

Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem nicht verschuldeten Unfall gegenüber der gegnerischen Versicherung

  • Freie Wahl eines Sachverständigen
  • Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
  • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Wahlweise Erstattung der Reparaturkosten - ohne Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung)
  • Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung

Übersteigt der Schaden die Bagatellschadengrenze, übernimmt die gegnerische Versicherung die entstandenen Kosten. Vorraussetzung dafür ist, dass Sie die Pflicht zur Schadenminderung berücksichtigen.

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