Hallo
Ich hatte mit meinem PKW einen leichten, unverschuldeten Unfall gehabt. Kostenvoranschlag lt. Opel Händler ( ich habe dort bisher jede Inspektion gemacht) 629,93 €. Ich wollte auf Kostenvoranschlagsbasis abrechnen.Die Versicherung sagte mir sofort, dass dann die 16 MwSt nicht erstattet werden. Ist ja auch nach den neuen Gesetzten in Ordnung. Nun habe ich aber die Endabrechnung bekommen. Die Versicherung erstattet mir 435,93 €. Als Anlage habe ich einen Prüfbericht bekommen. Dort wird eine Firma genannt -kein Opel Händler- die das ganze billiger reparieren würde. Ist das so in Ordnung oder habe ich Anspruch auf die Kosten die Opel in Rechnung gestellt hatte ( abzüglich MwSt ) ?
Verkehrsunfall- Versicherung kürzt Rechnung
7. August 2004
Thema abonnieren
Frage vom 7. August 2004 | 10:30
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 42x hilfreich)
Verkehrsunfall- Versicherung kürzt Rechnung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. August 2004 | 15:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Das ist so in Ordnung, es sei denn Du weist nach, dass z.B. die Qualität der Arbeit nicht vergleichbar ist.
#2
Antwort vom 12. August 2004 | 17:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
zu diesem Thema:
BGH VI ZR 389/02
.
Hier bei 123recht ausgestellt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. August 2004 | 11:38
Von
Status: Praktikant (538 Beiträge, 64x hilfreich)
Nana Herr Holdschwick,
ich glaube " BGH 2003-05-27 Keine Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter gegen I.G. Farbenindustrie"
hat damit weniger zu tun, ich wüsste jetzt aber auch nicht welches Urteil sie meinen könnten, ggf posten sie doch einmal das korrekte Urteil.
Gruss
miniway
#4
Antwort vom 16. August 2004 | 14:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Zahlendreher
BGH VI ZR 398/02
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
49 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten