Hallo,
ich wurde in Österreich mit 12 km/h zu schnell geblitzt. Ich habe vor kurzem eine Strafverfügung (keine Anonymverfügung etc.) erhalten in der ich aufgefordert werde 60€ Geldstrafe zu bezahlen (oder 20 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe). Nach langer recherche und fragen bei Bekannten in Östtereich habe ich erfahren das es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt. Die Geldstrafe sich aber im Bereich von 20-40€ bewegen sollte.
Da ich ja tatsächlich gefahren bin und das auch garnicht abstreiten will, habe ich somit Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe erhoben.
Heute bekam ich einen Brief aus Österreich, ich solle doch bitte meine Einkommens- Vermögens- und Familienverhältnisse darlegen. Wenn ich das nicht tue wird mein Einkommen auf 1.300,00€ geschätzt.
Muss ich den Österreichern meine Verhältnisse darlegen oder kann ich sagen "Ich bin verheiratet, habe 1 Kind, und meine Vermögensverhältniss geht euch nix an"?
Wie hoch wird die Geldstrafe ausfallen wenn ich die Schätzung von 1300,- zulassen, hat da einer Ahnung von?
Vielen Dank im voraus.
Flo
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Verkehrsrecht Österreich Geblitzt
7. Oktober 2013
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Frage vom 7. Oktober 2013 | 18:21
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 6x hilfreich)
Verkehrsrecht Österreich Geblitzt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 8. Oktober 2013 | 07:22
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 287x hilfreich)
Hey,
die Bußgelder wurden in Österreich für solche Vergehen zum 01. Juli 2013 erhöht, somit kann das so schon passen. Ich würde einem anderen Staat jedenfalls nicht meine Vermögensverhältnisse darlegen, zumindest nicht bei sowas...
Mein Tipp: Die 60 € zahlen, die Sache vergessen und beim nächsten Mal an das Tempolimit halten.
Grüße
pro_forma
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