Verkauf widerrufen

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lea247
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Verkauf widerrufen

Hallo allerseits,

würde mich sehr freuen wenn mir jemand bei meinem Anliegen weiterhelfen könnte.
Ich habe vor ca 3 wochen den kater meines freundes an eine familie verkauft. mein freund war dabei nicht anwesend.
Die leute haben mir das blaue vom himmel heruntergelogen was ihre wohnverhältnisse angeht und ich habe ihnen geglaubt
weil sie mir seriös schienen. meinem freund habe ich anschließend berichtet dass alles bestens sei und auch er war natürlich zufrieden.ich habe den impfpass mitgegeben und keinen kaufvertrag abgeschlossen (was mir nie wieder passieren wird).
nach 2 wochen lud uns die dame ein. wir sollten vorbei kommen, alles sei ganz großartig. als wir (mein freund und ich) dort ankamen waren wir schwer enttäuscht. die dame haben wir nicht darauf angesprochen weil sie psychisch labil erscheint und schon an die 70 ist. ich wollte nicht dass sie hysterisch wird, in tränen ausbricht etc. wieder zurück zuhause kontaktierten wir den sohn, der beim verkauf auch dabei war. er tat so als hätten wir nicht das gesehen was wir nunmal vor ort gesehen haben. er stellte sich auf gut deutsch einfach blöd und als wir daraufhin den kater zurückforderten, verbot er uns ihn oder seine mutter weiter zu kontaktieren.

nachdem der kater meinem freund gehört (steht im impfpass) möchte er ihn mit der begründung zurückfordern, dass er beim verkauf nicht anwesend war und es ja keinen kaufvertrag gibt. haben wir eine reelle chance den kater zurück zu bekommen? wir möchten einfach nicht dass das tier wegen unserer gutgläubigkeit leidet.

vielen dank im voraus

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50 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Verträge sind einzuhalten, auch wenn EUch das jetzt nicht mehr passt!

Zitat:
und es ja keinen kaufvertrag gibt
Natürlich gibt es einen KV!!!

Dein Freund ist jetzt mit dem Verkauf nicht einverstanden, hmm. Dein Freund hat jetzt die Chance DICH wegen des Verkaufes ohne seine Zustimmung zu verklagen (wird witzig, wie man das einem Richter erklärt, dass man zwei Wochen erst nichts dagegen hatte, dass die Freundin den verkauft und nachzwei Wochen dann doch damit ankommt und sagt das wollte ich nicht)!

Dein freund kann dann von dir denKater zurückverlangen, die Käuerin aber auch.

Schlichtweg hat bei der Konstellation die Freundin das grösste Problem an sich...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lea247
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

haben wir eine chance den kater zurückzuholen, ja oder nein?
mein freund war wie gesagt nicht da und hat mir geglaubt und ich hab den leuten geglaubt.

1x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
haben wir eine chance den kater zurückzuholen, ja oder nein?
Ich hatte doch schon geschrieben, Verträge sind einzuhalten!

Gibt es eine Chance, ja evtl. Bietet der Dame Geld, viel Geld, oder bietet ihr sonstwas, damit sie sich auf eine rückabwicklung des Vertrages einlässt, macht ihr ein Angebot oder fragt sie was sie haben will, etc...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Lea247):
haben wir eine reelle chance den kater zurück zu bekommen?

Wenn man einen ausreichend hohen Betrag oder was von anderer Attraktivität bietet könnte die neue Eigentümerin das Tier eventeuell zurückübereignen.



Zitat (von Lea247):
nachdem der kater meinem freund gehört

Nö, er gehört der älteren Dame



Zitat (von Lea247):
möchte er ihn mit der begründung zurückfordern, dass er beim verkauf nicht anwesend war und es ja keinen kaufvertrag gibt.

Kann er machen.
Erfolgreich wird er nicht sein, denn zum einen ist seine Gegenwart beim Verkauf nicht erforderlich zum anderen gibt es ja einen Kaufvertrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lea247
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Hab ich das richtig verstanden, dass ein mündlicher Kaufvertrag dadurch entsteht, dass Ware gegen Geld ausgetauscht wird?
Die beteiligten Parteien dürfen sich aber von diesem Tausch abgesehen mündlich betrügen und belügen wie sie wollen, weil das hinterher niemanden mehr interessiert?
Und dass bei der ganzen *******erei ein Tier leiden muss ist scheinbar auch egal.
Diese Auffassung von sogenanntem Recht ist einfach nur lächerlich.
Was wenn der Kater todkrank wäre und ich das den Leuten verheimlicht hätte? dann hätten die jetzt auch Pech gehabt und müssten zig tausend Euro für seine Behandlung zahlen? Das ist ja fast wie im Urwald. Jeder macht was er will.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Lea247):
Hab ich das richtig verstanden, dass ein mündlicher Kaufvertrag dadurch entsteht, dass Ware gegen Geld ausgetauscht wird?
Schon jemals beim Bäcker ein Schriftstück ("Kaufvertrag") unterschrieben?

Zitat (von Lea247):
Und dass bei der ganzen *******erei ein Tier leiden muss ist scheinbar auch egal.
Das ist eure subjektive Ansicht. Und ja, es sist egal. Ein Tier ist prinzipiell eine Sache!

Zitat (von Lea247):
Was wenn der Kater todkrank wäre und ich das den Leuten verheimlicht hätte?
Dann wärst du Schandesersatzpflichtig, weil du einen Mangel absichtlich verheimlichst hast (arglistige Täuschung)

Zitat (von Lea247):
dann hätten die jetzt auch Pech gehabt und müssten zig tausend Euro für seine Behandlung zahlen?
Das wäre der Schaden, der von dir zu ersetzen wäre

Zitat (von Lea247):
Das ist ja fast wie im Urwald. Jeder macht was er will.
Eben nicht. Es gibt Gesetze an die sich zu halten wäre... Die kannst du nicht wegdiskutieren, auch wenn du es gerade versuchst.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lea247
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Aber die haben doch dann auch arglistige täuschung begangen weil sie mir ebenfalls einen Mangel verschwiegen haben (unzumutbare Wohnverhältnisse). Wo ist da der Unterschied?

Was passiert wenn ich der Frau den Kaufbetrag einfach zurückgebe (das Geld in den Briefkasten werfe). Ist dann der Kauf noch gültig?

der kater ist natürlich gesund.nicht dass hier ein falscher eindruck entsteht. das war ne theoretische überlegung

-- Editiert von Lea247 am 23.01.2018 12:06

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Aber die haben doch dann auch arglistige täuschung begangen
Dann beweise sowas doch erstmal! Du müsstest zum einen beweisen, dass das gesagte Bestandteil des KV war und dann müsstest du auch noch die Worte der Frau an sich beweisen. Wenn du das beides kannst, stehen deine Chancen gut, den KV aufzulösen!
Nur real gesprochen, deine Beweischancen dürften sich gegen Null beklufen.

Zitat:
Was passiert wenn ich der Frau den Kaufbetrag einfach zurückgebe (das Geld in den Briefkasten werfe). Ist dann der Kauf noch gültig?
Wenn du der Frau Geld in den Briefkasten wirfst, dann ist das eine Schenkung. Du kannst ihr ohne weiteres Geld schenken, wenn du das möchtest, allerdings ändert das nichts am Kaufvertrag.

Ein Kaufvertrag kann nur unter bestimmten Bedingungen aufgelöst werden, entweder einvernehmlich (beide Seiten stimmen der Auflösung zu), oder du musst klagen und es eintscheidet ein Richter darüber.

Einseitig kann man den KV nicht auflösen und das ist ja genau das was du willst. Von dem Gedanken musst du dich verabschieden!
Wie schon gesagt biete der Frau Geld, oder irgendwas anderes oder nutze Option 3, belasse es bei dem wie es jetzt ist, so sieht es rechtlich aus...

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#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Hier wird es mit dem Pessimismus mal wieder auf die Spitze getrieben: Wenn der Gegner ein Beweisproblem haben könnte (wusste der Freund wirklich von dem Vertrag/war er einverstanden? usw), wird das schlicht ignoriert. Sobald aber der Fragende etwas will und es tunlich ist, wird sein Beweisproblem betont und die rechtliche Seite erst mal ignoriert - "keine Chance, weil beweisen Sie mal".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Lea247):
unzumutbare Wohnverhältnisse

In welcher Form genau liegen diese vor?

In welcher Form genau waren die Wohnverhältnisse der Neueigentümerin Vertragsbestandteil / wurden abgefragt?

Wenn das Tier so gequält wird, warum hat man die Behörden noch nicht verständigt / Anzeigen erstattet?



Zitat (von Droitteur):
Wenn der Gegner ein Beweisproblem haben könnte (wusste der Freund wirklich von dem Vertrag/war er einverstanden? usw), wird das schlicht ignoriert.

Nö, man hat das nur nicht erwähnt weil das dann recht unangenehme Folgen für die Verkäuferin haben könnte.
Denn wenn der Freund nichts wusste / nicht einverstanden war, würden man ja wohl über Unterschlagung / Diebstahlt / Hehlerei seitens der Freundin reden müssen.

Im übrigen wenn der Freund nichts wusste / nicht einverstanden war, hätte er ja nun einige Zeit gehabt das was zu machen. Hat er aber nicht = konkludente Zustimmung.

Und dann wäre noch der Schadenersatz seitens der Freundin an die Käuferin zu erwähnen, wenn der Vertrag wegen so was erolgreich angefochten würde.



Zitat (von Droitteur):
Hier wird es mit dem Pessimismus mal wieder auf die Spitze getrieben

Ich hoffe ich habe kein einigermßen realistisches "Worst-Case" Szenario ausgelassen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lea247
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Gut, dann muss ich mich wohl damit abfinden.
Trotzdem werde ich irgendwann das Veterinäramt vorbeischicken, damit wenigstens mal einer überprüft was die da mit dem armen Tier machen.

Vielen Dank für eure Hilfe

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Gegner ein Beweisproblem haben könnte (wusste der Freund wirklich von dem Vertrag/war er einverstanden? usw), wird das schlicht ignoriert
Wieso sollte ich darauf nochmal eingehen? Dazu habe ich gleich in Antwort 1 schon was geschrieben, aber du scheinst dir da eher nicht die Mühe gemacht zu haben das zu lesen...

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lea247
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Behauptung war: 80qm Wohnung, der Kater hat sein eigens Zimmer, es gibt eine große Terasse und einen großen Obstgarten und vor allem freigang, freigang und nochmal freigang.

Fakt ist: Sehr kleine Wohnung, vollgestellt mit Möbeln, der kater wird in einem 20qm wohnzimmer eingesperrt mit 8qm flur. sein angebliches eigenes zimmer ist der keller, wo er gar nicht hinommt, weil die türen zu sind. der kratzbaum den ich mitgegeben habe steht ebenfalls im keller weil es im wohnzimmer keinen platz gibt. das katzenklo steht im flur , 2 schritte vom eingang entfernt wegen platzmangel, die näpfe direkt neben dem klo.
der "große" obstgarten ist ein schlechter witz. da ist eine terasse und ein 2 meter breiter streifen rasen, der ums haus rumgeht. der gartenteich ist 1mal1 meter groß, das gewächshaus 2qm.

wenn von großem obstgarten mit gartenteich, gewächshaus, zig sträuchern und apfelbäumen die rede ist (die dame hat mich davon ne viertelstunde zugeschwafelt und wurde gar nicht mehr fertig damit) dann stelle ich mir nunmal etwas anderes vor.

freigang fehlanzeige. der nachbar sagte der frau wäre mal eine katze entlaufen und sie hätte 3 monate lang geweint. sie wohnt am ende einer sackgasse, da würden aber die autos so "rasen" dass man das tier nicht rauslassen könne. als ich beim besuch vorschlug mit dem kater rauszugehen wurde sie hysterisch und meinte "nein,nein!! Ich hab doch solche angst!"
als wir dann doch rausgingen verfolgte sie das tier auf schritt und tritt und rief ihn ständig zurück sobalb er sich mal 2 meter weit entfernt.
der sohn der infame lügner sagt mir dazu, er habe das recht den kater 6 wochen lang einzusperren zur "eingewöhnung". diese info hat er vom tierheim.
ich muss bei solchen zuständen einfach davon ausgehen dass es keinen freigang geben wird.

der kater ist ein 2-jähriger bengalkater. er braucht viel bewegung und hatte die letzten 2 jahre freigang.
für mich ist das einfach tragisch und traurig. ich wollte für meinen kater das beste, ich wollte dass er es besser hat als bei uns, deswegen habe ich ihn zu einem spottpreis hergegeben. und das ist der dank dafür.
als ich was von kater zurücknehmen sagte, hat man mir sofort die weitere kontaktaufnahme verboten und mit einer unterlassungsklage gedroht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

@ldh: Doch, habe ich natürlich gelesen. Zu deinen Gunsten ging ich darauf genausowenig ein (man ist nicht darauf angewiesen, dass der Freund nun die Fragende verklagt), wie auf die Behauptung, eine Schenkung würde vorliegen (stattdessen eine Zuwendung, deren Zweck wohl verfehlt wird).

@Harry: In strafrechtlicher Hinsicht würde es sich um ein Antragsdelikt handeln; diesen Antrag muss der Freund ja nicht stellen. Wenn man überhaupt so weit kommt - die Fragende kann irrig von einem Einverständnis ausgegangen sein :augenroll:

Der Schadensersatz an die Käuferin dürfte sich in Grenzen halten. Je nach Argumentation stünde ihr nicht einmal das positive Interesse zu.

Auch der Versuch, sich auf die Zeit zu berufen, ist aus der Luft gegriffen. Selbst wenn das Schwierigkeiten machen sollte, ist das erst mal nur ein Totschlagargument, aber ganz sicher alles andere als ein in Stein gemeißeltes Hindernis.

Ja; war wieder über die Maßen pessimistisch.

-- Editiert von Droitteur am 23.01.2018 13:10

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wenn einem ein Tier so wahnsinnig am Herzen liegt, dann überprüft man vorher, ehe man das Tier verschachert, die Verhältnisse. Jetzt haben wir einen wirksamen Kaufvertrag, und das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lea247
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

@wirdwerden

richtig. habe meine lektion jetzt auch gelernt.
ich war davon ausgegangen dass menschen menschlich sind, ein gewissen haben und verantwortung übernehmen und dass meine menschenkenntnis ausreicht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Wenn der Gegner ein Beweisproblem haben könnte (wusste der Freund wirklich von dem Vertrag/war er einverstanden? usw)
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, Konsequenzen - siehe Antwort ldh

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Aber doch nicht, wenn die Sache dem Eigentümer abhanden gekommen ist. Das ist wieder der Punkt, an dem ich mich frage, was ich davon halten soll, wenn man so tut (oder glaubt), als würde ich nicht mal den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten kennen.

Man muss sicher noch prüfen, ob das hier auch wirklich abhanden gekommen ist iSd Normen; auch weitere Dinge habe ich in der Folge mal unterstellt. Aber ich will ja auch nicht endgültig antworten, sondern nur auf die ewige Ironie und den Pessimismus hinweisen, wenn hier immer wieder so elementare Dinge unberücksichtigt bleiben oder gar beiseite geschoben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Lea247):
der sohn der infame lügner sagt mir dazu, er habe das recht den kater 6 wochen lang einzusperren zur "eingewöhnung". diese info hat er vom tierheim.
Er hat sogar das Recht den Kater für den Rest dessen Lebens einzusperren. Das nennt sich dann Hauskatze. Und es ist völlig korrekt, dass man Katzen generell ca. 6 Wochen lang nicht raus lässt, damit diese die neue Wohnung auch als deren neues Heim ansehen.
Vollgestellte Zimmer sind ein Katzenparadies, denn sie haben viel zum klettern. Ich sehe hier in der Beschreibung kein Problem für die Katze. Das einzige Problem sehe ich in der Vermenschlichung dieser.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
diesen Antrag muss der Freund ja nicht stellen.

Den kann ja auch die Käuferin stellen ... da wird der Sohn wohl schon für sorgen ...



Zitat (von Lea247):
dann stelle ich mir nunmal etwas anderes vor.

Das es zwischen der Schilderung der Größe, den dadurch erweckten Erwartungen / Vorstellungen und den dann ernüchternden Tatsachen immer wieder größere Differenzen gibt ist ja nun nichts neues.
Nur halt kein juristisch haltbarer Grund den Vertrag auf zulösen.
Hätte man definitive Mindestgrößen vertraglich zugesichert, wäre es wohl anders.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Aber nicht wegen deinem Dreiergespann Diebstahl/Unterschlagung/Hehlerei. Soweit die Käuferin nicht bestohlen wurde, kann sie diesbezüglich natürlich auch keinen Antrag stellen. Hehlerei fällt sowieso aus.

Wenn du nun den Betrug nachschieben möchtest, kommt wiederum der viel zu nahe liegende Irrtum über das Einverständnis zum Tragen (viel zu naheliegend, als dass man sich deswegen Stress machen sollte); zumal hier bislang offen ist, inwieweit überhaupt wirklich über tatsächliche Umstände getäuscht wurde. Die Fragende hat sich wahrscheinlich nicht mal als Eigentümer ausgegeben (es stehe ja auch jemand anderes im Impfpass).

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)

Zitat:
ich habe den impfpass mitgegeben und keinen Kaufvertrag abgeschlossen (was mir nie wieder passieren wird).

Na dann viel Spaß wenn sich Verkäufer zukünftig verkaufte Ware von Ihnen beliebig zurückholen!

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Mal ganz abgesehen von allen rechtlichen Fragen, die weiblich diskutiert werden. Ich werfe auch mal in den Raum, dass Tiere, besonders Hunde und Katzen, auch sowas wie eine Psyche haben - ständig hin und her geschoben zu werden tut diesen genauso wenig gut wie Kindern, denen bei zerstrittenen Eltern das gleiche passiert.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ich werfe auch mal in den Raum, dass Tiere, besonders Hunde und Katzen, auch sowas wie eine Psyche haben


Da werfe ich in den Raum, dass grade Katzen eine ganz besondere Psyche haben.
Vor allem aber ist der "Halter" = (geduldeter Mitbewohner) einer Katze beliebig ersetzbar, denn Katzen haben eine ganze andere Bindung zu ihrem Dosenöffner als es ein Hund hat.
Ist die Katze nicht zufrieden mit dem Service und steht die Tür offen, dann ist sie weg und sucht sich eine neue Bleibe.

1x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
Lea247
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Bevor hier noch weiter die Besitzverhältnisse diskutiert werden:
ich, die freundin wollte diesen kater haben, mein freund hat dem nur zugestimmt, deswegen bezeichne ich ihn als "meinen" kater. Meine Freund hätte von sich aus keine katze angeschafft. Er hat mir sozusagen einen Gefallen getan. Offiziell ist es aber so, dass er bei meinem freund gelebt hat. ich selbst bin woanders gemeldet.
Wir waren 3mal mit ihm beim tierarzt, alle Nachbarn kennen dieses Tier. Wir haben ihn damals vor dem Tierheim gerettet, weil er beschlagnahmt wurde von einer psychisch kranken Frau, die 40 Katzen im haus hielt. Das Veterinäramt das sich um diese katzen gekümmert hat, sowie die Frau die ihn abgegeben hat kann bestätigen dass er dort herkommt und an uns uns abgegeben wurde.
Er ist also definitiv der Kater meines Freundes.

Und ja, wir hätten reklamieren müssen, als wir dort waren. Wie soll ich das erklären?...Ich selbst bin kein Mensch der gerne Streit anfängt und ich habe gemerkt dass die Dame alles tut um alles gut aussehen zu lassen. Mir war klar dass sie nicht wirklich vernünftig ist und ich hatte Angst vor ihrer Reaktion. Mir war die ganze Sache sehr unangenehm. Kurz und gut ich hab mich nicht getraut was zu sagen. Davon abgesehen braucht man einfach eine Weile um das zu verarbeiten was man dort sieht und erlebt und sich darüber klar zu werden was man davon halten will. Ich kannn nicht einfach anfangen zu meckern und mir die Beziehung zu diesen Leuten versauen, wenn ich mir nicht sicher bin dass ich das durchziehe und darauf bestehe. Ich wollte den kater nämlich im sommer wieder besuchen.
Wir haben uns erst danach besprochen und sind dann gemeinsam zu dem schluß gekommen dass wir das so nicht akzeptieren sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

@Dr. Kaiser:

Ich finde es absolut überzeugend, die Sachen so auseinanderzuklamüsern. Auf die Weise mag man sicher zu dem einen oder anderen Ergebnis kommen. (wobei "ganz offensichtlich nicht gegeben" mir bereits wieder etwas weit geht, aber sei es drum)

Gemäß meinem ersten Beitrag hier ging es mir in der Hauptsache um eine Kritik daran, dass solche Überlegungen zuweilen gar nicht angestellt werden, und ganz speziell, dass man hier zulasten des Fragenden vom Schlechtesten ausgeht und demgegenüber ausschließlich zugunsten des anderen die Beweisbarkeit und vllt sogar versuchsweise die reine Rechtslage thematisiert.

@Lea:

Das ist alles andere als klar. Die Verhältnisse lassen sich unterschiedlich deuten; nur weil die Katze dort lebte, muss sie nicht dem Freund gehört haben. Es kann aber freilich so sein.

Ich gehe davon aus, wenn du dich mit so wenig Informationen wie möglich - aber natürlich der Angabe deiner Absicht - an einen Anwalt deines Vertrauens wendest, wird der dich schon fragen, was er für wesentlich hält. Er sollte dich dann objektiv über verschiedene Dinge aufklären: Wenn die Dinge soundso liegen, sieht es soundso für dich aus. Wenn die Dinge dagegen soundso liegen, sieht es eben soundso für dich aus.

Was du dann aus diesen Infos machst, obliegt dir. Es ist ja auch alles andere als fernliegend, dass du selbst die Dinge aus Unwissenheit fehldeutest und unbewusst zu deinem eigenen Nachteil schilderst - während du sie vllt ironischerweise für vorteilhaft hältst.

Zwei Dinge bleiben aber jedenfalls, wie sie schon anderweitig hier angesprochen wurden:

1. Statt sich in dieser Hinsicht Stress zu machen, kannst du doch wieder darüber nachdenken, die Katze einfach "zurückzukaufen".

2. Möglicherweise steht es doch nicht ganz so schlecht um die Katze; ich habe davon keine Ahnung. Aber vllt lohnt es sich, da nochmal die Perspektive zu wechseln.

-- Editiert von Droitteur am 24.01.2018 13:21

0x Hilfreiche Antwort


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