Verkauf über ebay-kleinanzeigen

4. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
krankenschwester18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)
Verkauf über ebay-kleinanzeigen

Hallo, ich habe gestern Abend meinen Thermomix TM21 über Ebaykleinanzeigen verkauft!

Folgendes:

Die Käufer kamen gestern zu mir und haben sich das Gerät vor Ort angeschaut und die Mixer Funktion getestet.
Der TM21 ja ebenfalls eine Varoma Funktion, zum kochen, diese Funktion habe ich allerdings nie benutzt, welches ich auch dem Käufer mitgeteilt habe(die Varoma Schüssel war auch komplett unbenutzt, was der käufer auch gesehen und bestätigt hat), jedoch habe ich ihr angeboten mich kurz einzulesen um ihr die Funktion vorzuführen welches sie aber ablehnte da ja der Mixer funktionierte!

Auf kleinanzeigen stand das er vollfunktionsfähig sei! Als sie mich vor dem besuch anriefen habe ich auch erwähnt das ich die Varoma Funktion nie benutzt habe!

Heute, einen Tag später, kontaktierte mich der Käufer nochmals und meinte bei der Varoma Funktion würde eine Fehlermeldung erscheinen und hat mir indirekt unterstellt das ich davon gewusst habe!
Er wollte das Gerät wieder zurükgeben das er ja angeblich nicht richtig funktionsfähig sei! Und er wollte zur Polizei gehen.

Jetzt meine Frage, da ich ja angeboten habe die Funktion vorzuführen und sie es abgelehnt haben, muss ich das Gerät zurücknehmen ?

Mein Mann und Schwager waren ebenfalls anwesend und können bezeugen das das Gerät funktioniert hat!

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im voraus!!!




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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auf kleinanzeigen stand das er vollfunktionsfähig sei! <hr size=1 noshade>

In wie fern siehst Du diese Eigenschaft als erfüllt an?



Von rechtlichen her, müsste der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung jedoch nachweisen, das der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen habe.

Möglich wäre aber der Weg über die arglistige Täuschung.
Wenn das vor Gericht geht, wird er anführen, das Du im Rahmen des Verkaufes mindestens 1x die Unwahrheit bezüglich der wesentlichen Eigenschaften geäußert hast.
Inwiefern das dann den Richter zugunsten oder zu ungunsten Deiner Argumentation beinflusst, lässt sich nicht voraussagen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
krankenschwester18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Als vollfunktionsfähig sehe ich die Eigenschaft an, das ich den Thermomix eingeschaltet habe und den Käufer fragte, nachdem er sah das dieser tadellos funktioniert, ob die Varoma Funktion auch gesehen werden möchte, ich mich dazu aber erst einlesen muss, da ich diese noch nie verwendet habe ( unter Zeugen) Dies wurde verneint, da der Käufer gesehen hat, das die Schüssel und der Deckel noch nie verwendet wurden.
Dementsprechend wurde ich auch erst am Folgetag gegen frühen Nachmittag angerufen.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Deine Ansicht von "voll funktionsfähig" deckt sich dann aber nicht mit dem Verständnis, dass der Durchschnittsbürger haben dürfte. Das wird wohl eher auf "jede Funktion arbeitet korrekt" herauslaufen und dieses Versprechen hast Du gegeben, ohne Dich davon zu überzeugen.

Dass der Käufer das Angebot zum Testen hätte annehmen sollen, ist durchaus klar. Eine zwingende Verpflichtung dazu sehe ich aber nicht.

Auch grundsätzlich verstehe ich Dein Problem nicht. Hätte der Käufer die Funktion bei Dir getestet, dann hätte er wegen der defekten Varoma-Funktion wohl nicht gekauft. Oder meinst Du, die ist jetzt genau zwischen Verkauf und dem Test des Kunden kaputtgegangen? Das ist eher unwahrscheinlich. Der TM21 wurde bis 2004 (da kam zumindest der TM31 auf den Markt) produziert, ist also mindestens 10 Jahre alt. Du hast die Varoma-Funktion nie genutzt, also stehen bei der Betrachtung des Zeitpunkts des Defekts 10+ Jahre in Deinem Besitz einen Tag im Besitz des Käufers gegenüber.

Unter den Voraussetzungen würde ich selbst eher dazu tendieren, das Gerät zurückzunehmen - und das unabhängig von der rechtlichen Einschätzung, bei der ich aber durchaus auch ein Risiko für Dich sehe. Neben der unbedacht zugesicherten vollen Funktionsfähigkeit könnte ein Richter es als seltsam ansehen, dass eine zentrale Funktion des Gerätes über einen solch langen Zeitraum nie genutzt wurde.

Hättest Du die Funktion kurz vorher selbst noch getestet, dann würde ich eher in Richtung "sein Gerät, sein Problem" tendieren. Hast Du aber nicht, sondern einfach auf gut Glück eine volle Funktionsfähigkeit versprochen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 04.01.2015 22:33

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Deine Ansicht von "voll funktionsfähig" deckt sich dann aber nicht mit dem Verständnis, dass der Durchschnittsbürger haben dürfte. <hr size=1 noshade>

Viel wichtiger, es entspricht nicht dem was die ständige gängige Rechtsprechung darunter versteht ...



Eine Rücknahme dürfte hier unnötige Probleme und Kosten vermeiden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
krankenschwester18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Das ich ihn 10jahre in besitzt habe verstehe ich ja und sie nur einen Tag!
Aber sie selber sagt ja das sie die varoma Funktion getestet hat und nach ca 5 minuten in Betrieb eine Fehlermeldung erschien!

Was ist wenn sie es jetzt defekt gemacht hat beim testen, ihr eventuell Flüssigkeit ausgetreten ist und ich das Gerät zurücknehme und noch verluste mache?!

Wie gesagt sie meinte beim testen der mixer Funktion das sie die varoma Funktion jetzt nicht sehen möchte und sie war auch durchaus darüber informiert das ich die Funktion nicht in Gebrauch hatte, genauso wie sie auch wusste das das Gerät bereits 10 Jahre alt ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

ähhhhhm, also

quote:<hr size=1 noshade>
das sie die varoma Funktion getestet hat und nach ca 5 minuten in Betrieb eine Fehlermeldung erschien! <hr size=1 noshade>

ist ja nun eine ganz andere Sachlage mit ganz anderen Rechtsfolgen als
quote:<hr size=1 noshade>und meinte bei der Varoma Funktion würde eine Fehlermeldung erscheinen <hr size=1 noshade>




Was hat sie denn nun genau gesagt???





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
krankenschwester18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Am Telefon sagte der Käufer, das die Mixerfunktion einwandfrei läuft, jedoch bei der Varomafunktion nach Zitat: " 5- 10 Minuten der Fehler F8 angezeigt wird" dann hat er ihn stehen lassen und nach 10 Minuten wieder benutzt, mit der selben Folge.
Telefonat war auf Lautsprecher, Ehemann kann diese Aussage bezeugen.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Also ein reproduzierbarer Fehler der immer wieder auftritt.
Meiner Meinung nach hat der K hier sehr gute Chancen erfolgreich auf Rücknahme des Gerätes zu klagen. Die zugesicherte Eigenschaft "voll funktionsfähig" ist hier nicht gegeben. Der beschriebene Mangel wäre auch bei einer kurzen Prüfung beim Verkauf nicht aufgefallen, da er ja erst nach 5-10 Minuten auftritt. Ganz davon abgesehen braucht man das Gerät auch nicht zu prüfen, denn es wurde ja schliesslich zugesichert, dass das Gerät voll funktionsfähig ist. Meiner Meinung nach wirst du um die Rücknahme nicht herumkommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Also ein reproduzierbarer Fehler der immer wieder auftritt.
Meiner Meinung nach hat der K hier sehr gute Chancen erfolgreich auf Rücknahme des Gerätes zu klagen. Die zugesicherte Eigenschaft "voll funktionsfähig" ist hier nicht gegeben. Der beschriebene Mangel wäre auch bei einer kurzen Prüfung beim Verkauf nicht aufgefallen, da er ja erst nach 5-10 Minuten auftritt. Ganz davon abgesehen braucht man das Gerät auch nicht zu prüfen, denn es wurde ja schliesslich zugesichert, dass das Gerät voll funktionsfähig ist. Meiner Meinung nach wirst du um die Rücknahme nicht herumkommen.

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