Hallo,
ich habe vor Kurzem ein Grundstück meines verstorbenen Vaters geerbt. Da ich Alleinerbin bin, muss ich meine Mutter und meine Schwester auszahlen zu jeweils 25% und 12,5%. Wenn ich diese Werte nun auszahle, bekommen die beiden dann vom Wert am Todestag (also Bodenrichtwert Todestag * Fläche), oder den eigentlichen Verkaufswert, wenn ich das Grundstück dann verkaufe.
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Verkauf eines geerbten Grundstücks
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Es gilt der Verkehrswert am Todestag. Wenn das Grundstück zeitnah verkauft wird, dann entspricht dieser Verkehrswert jedoch dem Verkaufpreis.
Wie kommst Du auf 25% für Deine Mutter?
Die 25% weil ich ja Alleinerbin bin und meine Eltern verheiratet waren.
Was bedeutet zeitnah? Gibt es dafür eine gesetzliche Frist?
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Zitat:Die 25% weil ich ja Alleinerbin bin und meine Eltern verheiratet waren.
Das ist falsch. Die Mutter hat nur einen Pflichteilsanspruch von 1/8 plus Zugewinn.
Eine genaue gesetzliche Frist gibt es nicht, jedoch gelten in dem hier gemeinten Sinn 12 Monate noch als zeitnah.
Wenn das Grundstück vor Einigung mit den Pflichtteilsbetechtigten verkauft wird, dann muss man sich immer darauf gefasst machen, dass diese den Verkaufserlös als Grundlage nehmen möchten.
Der Pflichtteilsanspruch der Ehefrau beträgt nicht 25%, sondern 12,5% zzgl. Zugewinnausgleich. Effektiv beträgt der Anspruch der Mutter je nach genauer Höhe des Zugewinnausgleichs zwischen 12,5% und 62,5%.
Ja, der Anspruch einer enterbten Ehefrau kann tatsächlich höher sein als der Anspruch einer Ehefrau nach gesetzlicher Erbfolge.
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