Verkauf eines Rollers - Rücknahme

6. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
raritan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf eines Rollers - Rücknahme

Ich habe einen 50ccm-Roller (13000KM Laufleistung) an einen Bekannten verkauft. Der Roller wurde vorher von einem Fachbetrieb geprüft und ein defekter Kolben/Zylinder ausgetauscht. Der Roller fuhr vor und bei der Probefahrt völlig problemlos. Wir füllten einen ADAC-Kaufvertrag aus. Hierin steht u.a. "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft". Am nachsten Tag rief der Käufer an und sagte, dass der Roller nicht liefe. Hilfsbereit wie man nun einmal ist reinigte ich den Vergaser und säuberte die total nasse Zündkerze. Der Roller lief anschliessend wieder super. Am nächsten Tag war der Käufer in der werkstatt und ließ den Vergaser erneut reinigen und den Kerzenstecker (wurde vorher von mir bereits erneuert) erneuern. Jetzt soll (so sagt es der Verkäufer) ein weiterer Defekt im Kickstarter/Anlasser vorliegen. Der Käfer hat den Roller wieder in eine Werkstatt gegeben. Jetzt will er von mir das Geld für die reparaturen haben und den Roller an mich zurückgeben und den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.

Frage: Muss ich den Roller zurücknehmen, obwohl dies gem. Kaufvertrag ausgeschlossen ist?

Für eine kurze Antwort wäre ich äusserst dankbar!

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Ralf

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen