Hallo ,
Ich habe da mal eine Frage. Ich habe über Ebay Kleinanzeigen etwas verkauft im Wert unter 10€. Es handelt sich um ein Nintendo Ds Spiel. Das Spiel habe ich wie jedes mal, als Maxi Brief versendet weil der Verkäufer keinen bestimmten Versandwunsch hatte und wir nichts ausgemacht hatten. In der Überschrift hatte ich angeben, dass der Versand kostenlos ist, was aber nicht besagt, dass ich es versichert verschicken muss. Nun droht er schon zum zweiten mal mit einem Anwalt und der Polizei. Er möchte den vollen Preis erstattet bekommen sonst wird es teuer für mich hat er geschrieben. Der Käufer kam mir schon vor dem Kauf komisch vor, da er mich reglich gehetzt hat es ganz schnell zu versenden, obwohl noch nichts auf meinen Konto angekommen war. Wie würdet Ihr in meiner Situation handeln ?
-- Editiert von Chokin am 31.03.2018 20:39
Verkauf bei Ebaykleinanzeigen droht mit Polizei und Anwalt (Hohe Kosten )
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Kann man den Versand denn beweisen?
JA: Kommunikation einstellen, das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers
NEIN: Geld vollständig erstatten
Anzeige erstatten darf jeder. Sammeln sich die Anzeigen wird enger.
Versende nur noch versichert - zahlt doch der Empfänger.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
wie schon gesagt, wenn man den Versand beweisen kann (Abgabe bei der Post und auch, das die korrekte Adresse etc netiert wurde, sowie das das Spiel auch in dem Umschlag war) dann nichts weiter unternehmen und Kommunikation einstellen.
Kann man es nicht bewesien, dasnn das Geld zurückzahlen, oder wenn man das nicht will, den teuren Weg gehen und sich von einem Richter erklären lassen, wieso es billiger gewesen wäre gleich zu zahlen...
Bei 10€ wird eine Anzeige aber zu 99% eingestellt wenn nicht zuvor schon ähnliche aufgegeben wurden.
Und zu einem Anwalt wird er genau so wenig gehen, und selbst wenn hätte er das Risiko das du den Versand belegen kannst. Da wird also mit ziemlicher Sicherheit nie mehr kommen als unfreundliche Mails. Kommunikation einstellen und ignorieren, wenn irgendwann etwas kommen sollte nochmal melden.
Reicht nicht eine Quittung / Postbeleg (da steht aber NICHT die Adresse!) ? Oder muss der (private) Verkäufer eine Doku machen über Verpackung mit Spiel und dass er bei der Post war - inclusive Fotos?
Wer nicht will, dass nicht versichert verschickt wird , unabhängig vom Wert der Ware, - dann ist der Käufer selbst schuld!!!!
Ich habe eine Quittung von Dhl bekommen und meine Eltern haben gesehen, wie ich das Spiel verpackt habe. Ich zitiere Ihn mal, was er mir heute vormittag geschrieben hat. "So letzte Möglichkeit frist bis Freitag um eine Anzeige und weitere Folgen zu vermeiden". Also meint ihr einfach komplett ignorieren und warten, ob etwas schriftlich kommt ?
Der Empfänger wollte selbst bei den 9€ handeln und feilschen, als wären wir auf einen türkischen Basar.Zitathlt doch der Empfänger. :
Nein reicht nicht, denn so eine Quittung bekommt man auch, wenn man seine 3 Monate alten Sportsocken zur Oma zum waschen sendetZitat:Reicht nicht eine Quittung / Postbeleg (da steht aber NICHT die Adresse!) ?
Nein, soweitmuss man nicht gehen, aber ein Zeuge der alles gesehen hat würde schon genügen.Zitat:Oder muss der (private) Verkäufer eine Doku machen über Verpackung mit Spiel und dass er bei der Post war - inclusive Fotos?
Deine Eltern ahben auch sicherlich die Adresse kontrolliert die du notiert hattest? Hat dich dann zumindest ein Elternteil mit dem Umschlag/Päckchen zur Post begleitet und auch gesehen, dass du es dort abgegeben hast?Zitat:und meine Eltern haben gesehen, wie ich das Spiel verpackt habe.
Das nächste was kommt, könnte schon ein teurer Anwaltsbrief sein.Zitat:Also meint ihr einfach komplett ignorieren und warten, ob etwas schriftlich kommt ?
Entweder jetzt die 10Euro zurücküberweisen, oder die nächste Zeit damit leben, dass jeden Tag teure Post im Briefkasten landen wird...
Die Sache ist ja, er kann eben so nicht nachweise ob es angekommen ist richtig ? Ich sehe nicht ein, dass ich ihn sein Geld zurücküberweisen soll, da er mich schon öfter auf die Agbs aufmerksam gemacht hat. Dort steht zum Beispiel drin, dass der Käufer sich vor dem Versand erkundigen soll, wie sein Artikel versendet wird. Außerdem geht das Risiko bei der Abgabe beim Versand Dienstleister auf den Käufer über. Ich sehe mich keiner Schuld bewusst und glaube ihm einfach nicht, dass nichts angekommen ist.Zitat:Nein reicht nicht, denn so eine Quittung bekommt man auch, wenn man seine 3 Monate alten Sportsocken zur Oma zum waschen sendetZitat:Reicht nicht eine Quittung / Postbeleg (da steht aber NICHT die Adresse!) ?
Nein, soweitmuss man nicht gehen, aber ein Zeuge der alles gesehen hat würde schon genügen.Zitat:Oder muss der (private) Verkäufer eine Doku machen über Verpackung mit Spiel und dass er bei der Post war - inclusive Fotos?
Deine Eltern ahben auch sicherlich die Adresse kontrolliert die du notiert hattest? Hat dich dann zumindest ein Elternteil mit dem Umschlag/Päckchen zur Post begleitet und auch gesehen, dass du es dort abgegeben hast?Zitat:und meine Eltern haben gesehen, wie ich das Spiel verpackt habe.
Das nächste was kommt, könnte schon ein teurer Anwaltsbrief sein.Zitat:Also meint ihr einfach komplett ignorieren und warten, ob etwas schriftlich kommt ?
Entweder jetzt die 10Euro zurücküberweisen, oder die nächste Zeit damit leben, dass jeden Tag teure Post im Briefkasten landen wird...
Nein mich hat niemand begleitet, aber die haben den Umschlag inkl Aufschrift gesehen.Zitat:Nein reicht nicht, denn so eine Quittung bekommt man auch, wenn man seine 3 Monate alten Sportsocken zur Oma zum waschen sendetZitat:Reicht nicht eine Quittung / Postbeleg (da steht aber NICHT die Adresse!) ?
Nein, soweitmuss man nicht gehen, aber ein Zeuge der alles gesehen hat würde schon genügen.Zitat:Oder muss der (private) Verkäufer eine Doku machen über Verpackung mit Spiel und dass er bei der Post war - inclusive Fotos?
Deine Eltern ahben auch sicherlich die Adresse kontrolliert die du notiert hattest? Hat dich dann zumindest ein Elternteil mit dem Umschlag/Päckchen zur Post begleitet und auch gesehen, dass du es dort abgegeben hast?Zitat:und meine Eltern haben gesehen, wie ich das Spiel verpackt habe.
Das nächste was kommt, könnte schon ein teurer Anwaltsbrief sein.Zitat:Also meint ihr einfach komplett ignorieren und warten, ob etwas schriftlich kommt ?
Entweder jetzt die 10Euro zurücküberweisen, oder die nächste Zeit damit leben, dass jeden Tag teure Post im Briefkasten landen wird...
ZitatDie Sache ist ja, er kann eben so nicht nachweise ob es angekommen ist richtig ? :
Wie soll er denn auch wenn Du es nicht versendet hat?
Von daher ist diese Argumentaion für die Tonne ...
Ja und? Egal ob er das hat oder nicht, du musst immer noch den Versand beweisen!!!Zitat:Dort steht zum Beispiel drin, dass der Käufer sich vor dem Versand erkundigen soll, wie sein Artikel versendet wird.
Absolut korrekt, soweit es sich um Privatverkäufe handelt!!!Zitat:Außerdem geht das Risiko bei der Abgabe beim Versand Dienstleister auf den Käufer über.
Den du dann direkt nach verlassen des Hauses wieder geöffnet hast, die Sachen entnommen hast und den Umschlag entsorgt hast ; oder er weggeweht wurde ; Die Katze des Nachbarn ihn gefressen hast ; er dir entwendet wurde ; er urplötzlich einfach zu Staub zerfallen ist oder oder oder.Zitat:Nein mich hat niemand begleitet, aber die haben den Umschlag inkl Aufschrift gesehen.
Bis jetzt hast du noch KEINEN Beweis dafür gebracht, dass du den besagten Artikel auch an den K versendet hast, den Beweis bist du IMMER NOCH schuldig...
Ich sehe nicht ein ihn, dass Geld wieder zurück zu geben, weil er kein versicherten Versand wollte.Zitat:Ja und? Egal ob er das hat oder nicht, du musst immer noch den Versand beweisen!!!Zitat:Dort steht zum Beispiel drin, dass der Käufer sich vor dem Versand erkundigen soll, wie sein Artikel versendet wird.
Absolut korrekt, soweit es sich um Privatverkäufe handelt!!!Zitat:Außerdem geht das Risiko bei der Abgabe beim Versand Dienstleister auf den Käufer über.
Den du dann direkt nach verlassen des Hauses wieder geöffnet hast, die Sachen entnommen hast und den Umschlag entsorgt hast ; oder er weggeweht wurde ; Die Katze des Nachbarn ihn gefressen hast ; er dir entwendet wurde ; er urplötzlich einfach zu Staub zerfallen ist oder oder oder.Zitat:Nein mich hat niemand begleitet, aber die haben den Umschlag inkl Aufschrift gesehen.
Bis jetzt hast du noch KEINEN Beweis dafür gebracht, dass du den besagten Artikel auch an den K versendet hast, den Beweis bist du IMMER NOCH schuldig...
Ich sehe nicht ein ihn, dass Geld wieder zurück zu geben, weil er kein versicherten Versand wollte.Zitat:Ja und? Egal ob er das hat oder nicht, du musst immer noch den Versand beweisen!!!Zitat:Dort steht zum Beispiel drin, dass der Käufer sich vor dem Versand erkundigen soll, wie sein Artikel versendet wird.
Absolut korrekt, soweit es sich um Privatverkäufe handelt!!!Zitat:Außerdem geht das Risiko bei der Abgabe beim Versand Dienstleister auf den Käufer über.
Den du dann direkt nach verlassen des Hauses wieder geöffnet hast, die Sachen entnommen hast und den Umschlag entsorgt hast ; oder er weggeweht wurde ; Die Katze des Nachbarn ihn gefressen hast ; er dir entwendet wurde ; er urplötzlich einfach zu Staub zerfallen ist oder oder oder.Zitat:Nein mich hat niemand begleitet, aber die haben den Umschlag inkl Aufschrift gesehen.
Bis jetzt hast du noch KEINEN Beweis dafür gebracht, dass du den besagten Artikel auch an den K versendet hast, den Beweis bist du IMMER NOCH schuldig...
Ja es handelt sich um 100% um einen Privat Verkauf.Zitat:Ja und? Egal ob er das hat oder nicht, du musst immer noch den Versand beweisen!!!Zitat:Dort steht zum Beispiel drin, dass der Käufer sich vor dem Versand erkundigen soll, wie sein Artikel versendet wird.
Absolut korrekt, soweit es sich um Privatverkäufe handelt!!!Zitat:Außerdem geht das Risiko bei der Abgabe beim Versand Dienstleister auf den Käufer über.
Den du dann direkt nach verlassen des Hauses wieder geöffnet hast, die Sachen entnommen hast und den Umschlag entsorgt hast ; oder er weggeweht wurde ; Die Katze des Nachbarn ihn gefressen hast ; er dir entwendet wurde ; er urplötzlich einfach zu Staub zerfallen ist oder oder oder.Zitat:Nein mich hat niemand begleitet, aber die haben den Umschlag inkl Aufschrift gesehen.
Bis jetzt hast du noch KEINEN Beweis dafür gebracht, dass du den besagten Artikel auch an den K versendet hast, den Beweis bist du IMMER NOCH schuldig...
ZitatIch sehe nicht ein ihn, dass Geld wieder zurück zu geben, weil er kein versicherten Versand wollte. :
Dann lass es halt und warte ab was auf Dich zu kommt.
Und lass uns in ein paar Wochen doch bitte mal hören was aus der Sache geworden ist...
Okay werde ich machen. Ich bedanke mich für die vielen Kommentare und, die Hilfe eurerseits.ZitatUnd lass uns in ein paar Wochen doch bitte mal hören was aus der Sache geworden ist... :
Er hat sich nie wieder gemeldet und bis heute ist nichts gekommen :D
Und jetzt?
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