Verkauf auf Ebay, Käufer hat Artikel beschädigt und will Geld wieder

6. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Matze22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkauf auf Ebay, Käufer hat Artikel beschädigt und will Geld wieder

Hallo,
habe da ein Problem. Habe letztens eine gebrauchte teure Markenjacke für 80 Euro über ebay verkauft (ursprünglicher Kaufswert ca. 250 Euro). Habe in die Beschreibung geschrieben: Artikel gebraucht, auch dass ich sie mehrmals getragen hatte aber dass sie voll in Ordnung ist. Dann ganz normal Zahlung über Paypal und keine Rücknahme angegeben.
Jetzt hat der Käufer mir am Tag wo er die Jacke erhalten hat eine Nachricht geschrieben dass in der Jackentasche ein kleines Loch ist. Ok das sieht man von außen auf den Fotos nicht und ehrlich gesagt hab ich es vergessen in die Beschreibung zu schreiben. Habe aber über Paypal dem Käufer 10 Euro wiedergegeben und damit war die Sache geklärt für ihn. Jetzt kam 5 Tage später wieder eine Mail von dem Käufer, bei der Jacke ist der Reißverschluss kaputt und er hat am Ärmel ein Loch gefunden und will die Jacke so nicht haben und fordert sein Geld zurück. Ich weiß aber zu 100% das außen alles in Ordnung war und der Reißverschluss ganz (wie auch auf meinen Fotos zu sehen)war. Also schließt sich für mich: dem Käufer gefällt meine Jacke doch nicht mehr und er will nur sein Geld wieder, deshalb hat er sie kaputt gemacht. Ich möchte die Jacke aber nicht annehmen, weil ich ja dann mit einem Wertverlust aus der ganzen Sache rausgehe,da meine Jacke ja kaputt ist. Er hat mir dann ein Foto geschickt und so wie auf dem Bild sah meine Jacke ganz sicher nicht aus!! Das kann auch nicht während dem Versand oder so passiert sein!

Was passiert nun? Muss ich die Jacke wieder annehmen? Und hat der Käufer anrecht auf sein Geld? Hat meine gewählte Option "keine Rücknahme" hier eine Funktion? Bitte um Hilfe.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Käufer muss am Ende des Tages beweisen, dass die Mängel schon bei Versand vorhanden waren. Ich würde mein Paypal-Konto leer räumen und ihm nur kurz schreiben "Tut mir leid, aber die Jacke war bei Versand in Ordnung. Diese Beschädigungen auf ihrem Foto waren definitiv bei Versand nicht vorhanden. Einer Rücknahme stimme ich nicht zu."

-- Editiert von mepeisen am 06.10.2017 15:42

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Matze22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ja das hatte ich ihm schon geschrieben und nun hat Paypal gegen mich entschieden und das Geld bei mir abgebucht. Werde laut ebay meinen verkauften Artikel wieder zurückbekommen. Einen Streit mit einem Anwalt lohnt sich ja in dem Fall nicht wirklich da es sich um 80 euro handelt.... Hab ich aussichten wenn ich bei Paypal einen Fall eröffne oder entscheiden die so wie es ihnen passt nämlich zum Image 'Käuferschutz'?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das Geld würde ich wieder zurückbuchen und die Annahme des Paketes verweigern.

Da nach kann manPainpal zwar nicht mehr nutzen und beklmmt viel böse Screiben vom Inkasso, von einer Klage seitens Painpal ist aber nichts bekannt.



Zitat (von Matze22):
Hab ich aussichten wenn ich bei Paypal einen Fall eröffne

Meines Wissen nach wird der mit dem Kommentar das der Fall bereits entschieden wurde geschlossen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

PayPal entscheidet willkürlich. Aber was die so entscheiden, hat vor Gericht 0 Aussagekraft.
Wenn das Paypal-Konto vorher leer geräumt war, dann ist doch gut. Du hast das Geld auf dem echten Konto und gut.

Dass Paypal nun 80€ von dir will, ist nicht dein Problem. Paypal müsste klagen, dann würde aber vor Gericht genau zerpflückt, was die mit ihren Käuferschutz-Entscheidungen so anstellen. Paypal hat richtig Angst davor. Die wollen nicht, dass es Gerichtsurteile gibt, die ihren Käuferschutz als Unsinn pulverisieren. Das ist jedenfalls meine Meinung dazu, warum ich noch nie gehört habe, dass Paypal wegen so einem Fall wirklich vor Gericht zieht.

Wenn die Jacke zurückgeschickt wird, würde ich die Annahme verweigern. Stimme Harry da zu.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Matze22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

ok also Annahme verweigern und Paypal Konto im Minus lassen? Werde dann bestimmt aber nicht mehr irgendwas über paypal machen können....benutze es nämlich nicht nur für ebay sondern auch andere seiten

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Werde dann bestimmt aber nicht mehr irgendwas über paypal machen können....benutze es nämlich nicht nur für ebay sondern auch andere seiten

Wenn Sie Ihr Paypal-Konto nicht wieder auf 0 bringen, wird Paypal Sie irgendwann dauerhaft sperren.
Wenn Sie auf Ihr Paypal-Konto angewiesen sind (warum auch immer) und eine dauerhafte Sperrung (sie können dann auch kein neues Konto eröffnen) für Sie nicht akzeptabel ist, werden Sie in den sauren Apfel beißen und Ihr Paypal-Konto wieder auffüllen müssen.

Zitat:
ok also Annahme verweigern

Ich weiß nicht. Sollte es irgendwann zu einem Rechtsstreit kommen, wäre die Jacke ein Beweismittel, welches noch nützlich sein könnte. Und wenn man ein potenzielles Beweismittel schon zugeschickt bekommt, erschließt sich mir nicht, weshalb man die Annahme verweigern sollte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
erschließt sich mir nicht, weshalb man die Annahme verweigern sollte.

Ich könnte mir vorstellen, das sich daraus dann eine konkludente Zustimmung zur Rückabwicklung konstruieren lässt.

Man sollte das Risiko nicht eingehen.

Das Beweismittel wäre ja auch später noch verfügbar. Und wenn der Käufer es dann dummerweise entsorgt hätte, dann hat er ein Problem ...



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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