Hallo Forum!
Ich wollte über eine Zeitungsanzeige meinen alten Wagen verkaufen. Der Interessent hat sich den Wagen angesehen und eine Probefahrt gemacht. Dabei habe ich ihn auf Mängel hingewiesen und ihm mitgeteilt, daß ich den nur noch 1 1/2 Monate gültigen TÜV nicht mehr erneuern werde. Da trotzdem Kaufinteresse bestand, habe ich auf Bitten des Interessenten hin nichts für einen anderweiteigen Verkauf unternommen, während ich auf die Kaufpreisbeschaffung seinerseits warten mußte. Auf seine Bitte hin habe ich mir von seiner Frau dann eine 40%-Anzahlung geben lassen, da das Geld noch nicht komplett war, und habe mit ihr bei diesem Termin wie mit dem Interessenten abgesprochen einen Standardvertrag aus dem Internet (www.mobile.de) abgeschlossen. In diesem Vertrag ist sowohl der geringe TÜV als auch ein Gewährleistungsausschluß sowie der Fälligkeitstermin der Restzahlung und Fahrzeugübergabe vermerkt. Ein paar Tage später kam der Interessent zu mir und wollte von dem Vertrag zurücktreten, da er 3 Monate TÜV benötige, um den Wagen in seiner Stadt anzumelden, was er mir auch gesagt habe. Das war aber nie Grundlage unserer Verhandlung, außerdem habe ich bei der Kfz-Zulassungsstelle erfahren, daß das nicht stimmt. Daher habe ich ihm seine Anzahlung nicht zurückgegeben und auf die Vertragserfüllung bestanden, worauf er seinen Anwalt konsultieren wollte. Seitdem habe ich aber nichts von ihm gehört, und er hat den Fälligkeitstermin einfach verstreichen lassen. Das Fahrzeug ist nun abgemeldet, wie ich es mit seiner Frau bei Vertragsschluß abgesprochen hatte, und steht auf unserem Privatgelände. Wie soll ich mich weiter verhalten?
Für schnellstmögliche Antworten bin ich sehr dankbar.
C. Schmidt
Verkauf Gebrauchtwagen - Käufer will zurücktreten
Problem nach Autokauf?
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Zunächsteinmal würde ich an Ihrer Stelle ein Mahnschreiben mit Fristsetzung verfassen. Manchmal lassen sich Schuldner jedoch lediglich von anwaltlichen Mahnschreiben beeindrucken, wenn überhaupt.
Nach Fristablauf müßten Sie sich sodann entscheiden,, ob Klage oder Mahnverfahren eingeleit wird.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Herr Scharnhorst.
Eine telefonische Zahlungserinnerung mit Erwähnung weiterer Schritte (schriftliche Mahnung, gerichtliches Mahnverfahren innerhalb kurzer Zeit) hat auch erste Wirkung gezeigt: Der Vertrags"partner" bietet mir an, daß ich seine Anzahlung (100,- €) behalten und den Wagen an jemand anderen verkaufen kann.
Mfg
C. Schmidt
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