Verkäufer will mich anzeigen. Widerruf Warenrückversand

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Houzeuser
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 71x hilfreich)
Verkäufer will mich anzeigen. Widerruf Warenrückversand

Hallo.
Ich habe am 13.06 ein Gerät von einem onlinehändler geliefert bekommen.
Letzte Woche habe ich dann von meinem Wiederrufsrecht gebrauch gemacht und die Ware zurück versandt.
Ware ist am 27.06 beim Verkäufer angekommen.

Nun streite ich mich um die Rückgabe. Verkäufer behauptet, das Gerät sei verschmutzt und in Benutzung gewesen. Auch sei die OVP beschädigt.

Ich habe das Gerät lediglich ausgepackt und auf Funktion getestet. Nach etlichem hin und her hat mir der Verkäufer mit Anzeige und Unterlassungserklärung gedroht,sollte ich einen Fall bei paypal eröffnen oder mich in Foren über diesen Sachverhalt auslassen.

Habe dann heute doch einen Konflikt l eröffnet und gehe davon aus, das ich eine Anzeige wegen Betrug und Falschaussage bekommen werde.

Wie schaut es da rechtlich aus?

Ich habe sowas noch NIE erlebt. Sofortige Drohung von Polizei und anderen Dingen
obwohl man nichts falsch gemacht hat

Sachwert: 300€

hier der Beitrag bei paypal:
Verkäufer: Wir haben dem Kunden ein einwandfreies Neugerät gesendet. Zurückerhalten haben wir ein verschmutztes verkratztes Gebrauchtgerät. Kunde behauptet das er das Gerät nicht benutzt hat. Wir werden heute Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges gegen den Käufer bei der Polizei erstatten.



-- Editier von Houzeuser am 29.06.2017 14:49

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120235 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Houzeuser):
Wir werden heute Strafanzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) wegen des Verdachts des Betruges gegen den Käufer bei der Polizei erstatten.
Es ist weit und breit kein Betrug erkennbar.

Man könnte im Rahmen der Ausübung des Widerrufsrechtes die Ware in Form von Asche zurücksenden ...


Allerdings könnte man bei übermäßigem Test oder bei Beschädigungen Wertersatz zu leisten haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Wie schaut es da rechtlich aus?

Wenn die Ware lediglich ausgepackt und getestet wurde, muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Wenn die Ware stärker beschädigt wurde, als dies zu einem reinen Testen notwendig ist, dann muss der Verkäufer die Ware trotzdem zurücknehmen, darf aber vom Kaufpreis was abziehen.
Ob die Ware stärker beschädigt wurde, als dies zu einem reinen Testen notwendig ist, das ist keine rechtliche Frage sondern eine Frage für einen Gutachter.

Irgendwelchen Anzeigen würde ich gelassen entgegen sehen. Zum einen ist kein Betrug erkennbar, zum anderen sind wir ein freies Land, wo sowieso jeder jeden anzeigen darf.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Houzeuser
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 71x hilfreich)

Verkäufer hat mir ein Rückkaufangebot über 150€! gemacht. Das sind 50% vom Wert. Finde das dermaßen übertrieben und dreist. Es mag sein,das ein bisschen Staub auf dem Outdoorgerät! war aber nie im Leben keine Beschädigungen. In der ersten mail schilderte er das wie folgt:

Zitat:
Hallo Herr XXX,

wir haben Ihr Paket heute nun endlich bekommen.
Was ist denn mit dem Detektor? Ein erster Funktionstest verlief einwandfrei!


da war nicht die Rede von " beschädigt,verdreckt etc"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Was ist es den für ein Gerät und was hast du getestet?
Das BGH hat entschieden: Der Kunde darf die Ware wie im Laden prüfen. du schreibst "out door Gerät"

Hast du den im Garten im "Echtbetrieb" getestet?
Also z.B. mal eben den Rasen enmal gemäht oder ähnliches?

Das geht weit über eine Prüfung hinaus - und dann hat der Verkäufer recht - das ist ein Gebrauchtgerät und du hast Wertersatz zu leisten. Ob 50 % oder +/-, darüber ließe sich straiten. Im Nichteinigungsfall dann halt vor Gericht.


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Houzeuser
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 71x hilfreich)

Es geht um einen Metalldetektor und nein,nur in der Wohnung getestet.
Wenn der Verkäufer mir von Anfang an mit Polizei und Unterlassungserklärung droht,dann gehe ich davon aus,das er einfach keine Lust auf Widerruf und Rückgabe hat

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Houzeuser):
Es geht um einen Metalldetektor und nein,nur in der Wohnung getestet.

Lass den VK machen was er will, du hast eh keinen Einfluss darauf. Deiner Schilderung nach wird der VK wohl 100% erstatten müssen wenn du das Gerät beim der Prüfung nicht beschädigt hast.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120235 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Houzeuser):
Es mag sein,das ein bisschen Staub auf dem Outdoorgerät! war
Zitat (von Houzeuser):
nein,nur in der Wohnung getestet.

Finde den Widerspruch ...




Der Verkäufer muss nur beweisen, in welchem Zustand das Gerät empfangen wurde und das das nicht vom Versand verursacht wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32888 Beiträge, 17271x hilfreich)

das ich eine Anzeige wegen Betrug und Falschaussage bekommen werde. Und vor welchem Gericht sollen Sie falsch ausgesagt haben? Dieses Delikt kann man nämlich NUR UND AUSSCHLIESSLICH vor Gericht begehen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Houzeuser
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
das ich eine Anzeige wegen Betrug und Falschaussage bekommen werde. Und vor welchem Gericht sollen Sie falsch ausgesagt haben? Dieses Delikt kann man nämlich NUR UND AUSSCHLIESSLICH vor Gericht begehen...


dabei gehts denen um die Aussage " nicht outdoor benutzt. Nur getestet"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Houzeuser
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Houzeuser):
Es mag sein,das ein bisschen Staub auf dem Outdoorgerät! war
Zitat (von Houzeuser):
nein,nur in der Wohnung getestet.

Finde den Widerspruch ...




Der Verkäufer muss nur beweisen, in welchem Zustand das Gerät empfangen wurde und das das nicht vom Versand verursacht wurde.


Ich habe das Gerät ausgepackt,getestet und das wars dann auch schon.
Auf eine email mit Bitte um Fotos der " Beschädigungen " wurde nicht reagiert.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32888 Beiträge, 17271x hilfreich)

dabei gehts denen um die Aussage " nicht outdoor benutzt. Nur getestet" Ja und? Auch die wurde vor keinem Gericht getätigt und kann daher keine Falschaussage sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Houzeuser
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 71x hilfreich)

Die Anzeige wurde fallen gelassen, was hier jedem klar gewesen sein müsste. Nun bekomme ich mein Geld trotzdem nicht wieder.
Der Verkäufer möchte mir die Ware unfrei oder gegen Gebührenerstattung zurück senden, was ich natürlich verneint habe.
Er hat noch einmal klar gemacht, das ich kein Geld zurück bekomme

Zitat:

Sie scheinen in der Deutschen Rechtsprechung nicht viel Ahnung zu haben oder????
Bitte nerven Sie uns nicht länger!

Wenn Sie meinen Sie sind Herr Oberschlau, dann lassen Sie Sich von einem Anwalt beraten, das HILFT AUCH IHNEN!
Sollten Sie uns noch einmal beleidigen, werden wir sofort Strafanzeige erstatten!

Uns reicht es jetzt, Angebot Unfrei oder gegen vorherige Portoerstattung steht, sonst verstaubt Ihre Ware bis zum Nimmerleinstag bei uns im Lager!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120235 Beiträge, 39854x hilfreich)

Dann sollte man nun auf Rückerstattung des Geldes klagen. Eventuell auch mit Hilfe eines Anwaltes.

Kann man aufgrund der erkennbaren Verweigerung hier auch ohne Fristsetzung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Houzeuser
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man nun auf Rückerstattung des Geldes klagen. Eventuell auch mit Hilfe eines Anwaltes.

Kann man aufgrund der erkennbaren Verweigerung hier auch ohne Fristsetzung.


so werde ich das jetzt machen. Danke

0x Hilfreiche Antwort

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