Verkäufer weigert sich Ware umzutauschen

9. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
smayli
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Verkäufer weigert sich Ware umzutauschen

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Meine Mutter hat vor 2 Wochen einen Fernseher in einem Supermarkt gekauft. Es handelt sich hier nicht um einen Elektrofachhandel, denn sie bieten so gut wie alles im Laden an.

Der Fernseher hat natürlich eine Garantie von 2 Jahren.

Letzte Woche ist dann bei uns die Sicherung DURCH den Fernseher raus geflogen, Sicherung wieder rein gemacht und alles geht außer der Fernseher, er bekommt keinen Strom mehr also komplett unbrauchbar.

Wir sind dann wieder in diesen Supermarkt und haben nach einem Umtausch bzw. der Rückgabe des Geldes gefragt. Die Angestellte dort hat uns dann sofort abgewimmelt mit "Wir machen das nicht, um die Reparatur kümmert sich ein Drittanbieter" und hat uns dann einen Zettel in die Hand gedrückt wo wir uns melden sollen.

Als wir dort angerufen haben hat uns dort der Mitarbeiter gesagt, dass er uns eine Reparatur anbieten kann wir diese aber nicht zwingend annehmen müssen und uns dann Zwecks Umtausch an den Verkäufer wenden sollen..

Bevor wir dann wieder in den Laden sind haben wir uns einige Zettel aus dem Internet ausgedruckt was unser Recht angeht, dass der Verkäufer das Gerät umtauschen MUSS und wir die Reparatur nicht annehmen müssen.

Im Laden wurden wir dann erneut total unfreundlich abgewiesen mit den Worten "Nein das geht nicht" es folgte aber auch keinerlei Erklärung warum das denn nicht geht. Sie gehen da also in keinster Weise darauf ein und verweisen immer wieder auf diesen Reparaturservice. Als meine Mutter dann fragte ob sie jetzt zum Anwalt gehen solle haben wir nur als Antwort "Dann machen Sie halt" erhalten.

Meine Frage ist, wie wir jetzt genau vorgehen sollen? Was sind unsere Rechte und Pflichten?

-- Editiert von smayli am 09.04.2018 16:15

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17013 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von smayli):
Letzte Woche ist dann bei uns die Sicherung DURCH den Fernseher raus geflogen,
Woher weißt du das?

WENN dies ein Gewährleistungsfall sein sollte, dann könntest du durchaus auf eine Nachbesserung durch Neulieferung bestehen.
"Wir machen das nicht" ist kein Argument. Du hast ein neues Gerät welches nicht funktioniert. Es nun an dem Verkäufer nachzuweisen, dass dies kein Fall für die gesetzliche Sachmängelhaftung ist. Kann er das nicht muss er nachbessern, du brauchst dich nicht an eine dritte Stelle verweisen zu lassen. Der Verkäufer ist in der Pflicht nachzubessern. Ohne Wenn und Aber.

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#2
 Von 
smayli
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Woher weißt du das?


Weil die Sicherung genau in dem Moment raus geflogen ist, als wir den Fernseher angeschaltet haben, daher gehe ich als Laie davon aus, dass dieser wohl Schuld war. Wir hatten das gleiche Problem mal mit einem alten Trockner.

Zitat:
Der Verkäufer ist in der Pflicht nachzubessern. Ohne Wenn und Aber.


Was machen wir aber wenn der Verkäufer nicht darauf eingeht?

Er hat sich weder das Gerät angesehen, noch uns zugehört oder die ausgedruckten Zettel mit den Rechten angesehen. Wir stoßen da auf taube Ohren. Mit der Polizei da einzumarschieren ist ja auch keine Option..

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Womöglich ist ja auch die Elektrik eures Hauses nicht korrekt installiert.

Wie dem auch sei: der Fernseher ist offensichtlich defekt. Der Verkäufer ist nun in der Nachweispflicht, dass der Fernseher mängelfrei übergeben wurde.

Ich würde ihn schriftlich zur Nachbesserung auffordern mit einer Frist von zwei Wochen. Wenn diese verstreicht, würde ich einen Anwalt beauftragen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von smayli):
haben wir uns einige Zettel aus dem Internet ausgedruckt was unser Recht angeht, dass der Verkäufer das Gerät umtauschen MUSS und wir die Reparatur nicht annehmen müssen.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Von daher musste er sich mit dem Zettelchen auch nicht beschäftigen.

Ein Recht des Käufers, das die Ware ungeprüft auf Zuruf umgetauscht werden muss existiert nicht. Der Verkäufer hat das Recht die Ware zu überprüfen, dafür ist ihm auch eine angemessene Frist einzuräumen.
Dafür darf er sich auch Dritter wie z.B. einem Reparaturservice bedienen.


Als erstes mal zum Austausch im Rahmen der gesetzlichen Sachmänglehaftung auffordern, mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) und mit Zustellnachweis.

Dann abwarten was die antworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17013 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dafür darf er sich auch Dritter wie z.B. einem Reparaturservice bedienen.
Nur um das klarzustellen: Das braucht den K aber nicht zu interessieren, der K muss sich nicht an diese dritte Stelle verweisen lassen, das ist Sache des VK.

Signatur:

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#6
 Von 
smayli
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Nur um das klarzustellen: Das braucht den K aber nicht zu interessieren, der K muss sich nicht an diese dritte Stelle verweisen lassen, das ist Sache des VK.


Und genau DAS ist die Sache. Wir sind nicht dazu verpflichtet die Reparatur des Drittanbieters anzunehmen, das hat uns ja selbst der Mitarbeiter dort gesagt. Wenn wir diese Reparatur nicht annehmen möchten, sollen wir uns dann an den Verkäufer wenden wurde uns gesagt und die machen ja komplett dicht und hören uns nicht einmal zu.

Zudem ist es ja auch so, dass sich das Gerät im Laden nicht einmal angesehen wurde. Mag sein, dass die dort keine ausgebildeten Techniker haben, aber den Fernseher an den Strom anschließen und sehen, dass er keinen bekommt kann eigentlich jeder. Aber wir sind ja nicht mal dazu gekommen zu sagen, was mit dem Fernseher nicht stimmt. Wurden ja direkt abgewimmelt.

Meine Mutter besteht ja nicht einmal auf die Rückgabe des Geldes, sie möchte den Fernseher nur gegen einen funktionierenden umtauschen und die Sorte Fernseher gibt es in dem Laden noch genügend..

-- Editiert von smayli am 10.04.2018 11:31

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