Verkäufer rückt Brief nicht raus

29. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
sidewayz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer rückt Brief nicht raus

Hallo,

Ich habe mir Ende letzten Jahres von "Privat" einen Gebrauchtwagen gekauft. Der Wagen war auf einen GmbH zugelassen und der Verkäufer ist Gesellschafter/Geschäftsführer. Der Wagen gehörte aber eigentlich dem Großvater, der aber verstorben ist. Der Brief befand sich laut Verkäufer in dessen Haushalt und musste erst gesucht und falls nicht gefunden, neu beantragt werden. Dies wurde auch im Kaufvertrag festgehalten.

Der Verkäufer hat mir dann nach ein paar Wochen mitgeteilt das der Brief neu beantragt wurde.

Jetzt haben wir mittlerweile Ende April und ich habe noch immer keinen Brief. Ich habe auch rausgefunden das der Brief nicht neu beim Amt beantragt wurde, also war das schon mal eine Lüge.
Der Verkäufer ist seeeehr schlecht zu erreichen und redet immer nur von wegen Brief wurde doch gefunden, er muss den nur abholen, aber keine Zeit, geben Sie mir noch eine Woche blablabla....

Ich habe ihm schriftlich eine Frist bis zum 17.04. gegeben mir den Brief auszuhändigen und weitere Schritte angedroht. Nur was kann ich nun tun?

Den Schein habe ich übrigens....aber der nützt mir für die Zulassung ja wenig.

Cya

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Morgen,

theoretisch ist alles ganz einfach: da Sie den Verkäufer wirksam in Verzug gesetzt haben, können Sie nun die angekündigten Maßnahmen durchführen (lassen). Diese Maßnahmen hat Ihnen den Verkäufer als sog. Verzugsschaden zu ersetzen.

Allerdings sollten Sie einige Punkte bedenken:
- Können Sie nachweisen, dass der Verkäufer das Schreiben erhalten hat?
- Ist die in dem Schreiben erwähnte Frist kalendarisch bestimmt und angemessen?

Natürlich stellt sich vor allem die Frage, wer aktuell der Eigentümer des Wagens ist - ein nicht vorgelegter Brief kann bedeuten, dass der Brief z.B. bei einer Bank als Sicherheit hinterlegt ist. In diesem Fall hätte Ihnen der Wagen nicht so ohne weiteres verkauft werden dürfen.

Trotzdem noch ein schönes Wochenende

Nervin

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#2
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Sofern der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen worden ist, sind Sie unstrittig Eigentümer des Fahrzeugs.
Ich an Ihrer Stelle würde mit der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen. Evt. besteht die Möglichkeit, den Wagen zwangsabmelden zu lassen und dann wieder neu auf Ihren Namen zuzulassen. Ich denke, die Zulassungsstelle wird solche Fälle kennen und Ihnen weiterhelfen können.
Natürlich könnten Sie auch einen Rechtsstreit mit Anwalt usw. anstreben (siehe auch der Kommentar von Nervin), gleichwohl wäre es vielleicht nervenschonender, das anderweitig hinzukriegen ....)

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Nicht gleich die große Welle machen.

Auf wen ist der Wagen denn zugelassen und versichert ? Auf den VK. Wenn es beim Kaufpreis um geringe Summen geht würde ich das doch so lassen. Es ist das verschulden des VK das man nicht ummelden kann. Spart man sich doch Versicherung und Steuern.

Schadenersatzansprüche hätte man nur wenn man den Wagen weiterverkaufen will.

Jetzt zu klagen und zu gewinnen bei jemandem der wohl Probleme hat bringt wohl wenig zusätzlichen Gewinn. Also es kommt drauf an.

Ein neuer Brief von der zulassungstelle wird kaum gehen, sonst würde keine Bank der Welt einen Brief als Sicherheit annehmen.

Ich würde weitere Mahnung senden

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#4
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Aber gerade hier sehe ich Risiken: Was ist denn, wenn der Wagen einen Unfall hat und ist noch auf den Vorbesitzer zugelassen ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Was ist denn, wenn der Wagen einen Unfall hat und ist noch auf den Vorbesitzer zugelassen ?


Haftpflicht spielt das keine Rolle, ist wie wenn der Wagen verliehen wurde.
Ob Teilkasko oder Vollkasko besteht ist ne andere Frage.

Wenn man Angst hat kann man ja selber versichern dazu braucht es keinen Brief. Spart man eben nur die Steuern

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Abend,

m.E ist bei einem gültigen Kaufvertrag der Käufer noch nicht Eigentümer des Kaufgegenstandes geworden. Vielmehr ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum zu verschaffen - der Käufer ist dagegen verpflichtet, den Kaufpreis zu entrichten.

Falls im vorliegendem Fall aber der Verkäufer nicht der Eigentümer des Wagens ist (der nicht vorzeigbare Brief deutet auf eine solche Möglichkeit hin), dann ist der Käufer - selbst wenn er den Kaufpreis bezahlt hat und den Wagen in Besitz hat, noch nicht der Eigentümer. Der Verkäufer ist zwar verpflichtet, dem Käufer das Eigentum zu verschaffen, aber wenn ein Dritter, z.B. eine Bank, das Eigentumsrecht nebst Brief hat, dann kann der Käufer erst einmal nichts machen.

Noch einen schönen Abend,

Nervin

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