Hallo,
Folgende Situation:
Mein Freund und ich haben uns einen Welpen von Privat gekauft, Mutter einer alten Bekannte. Eine Woche nach Erhalt des Welpens wurde mein Freund, der sich extra Urlaub genommen hatte, sehr krank. Ich arbeite in Vollzeit und mein Freund konnte sich nicht um den Hund kümmern. Wir haben uns der Verkäuferin angetraut ob sie für ein paar Tage noch auf sie passen würde da wir dachten sie hat es da am Besten. In dem Haushalt leben auch die Eltern und noch Geschwister des Hundes. Nun hat uns die liebe Verkäuferin eine Whatsapp Nachricht geschickt dass sie uns den Hund nicht wiedergeben will, sie uns den Kaufpreis erstattet und den Aufwand des "Babysittings" vom Kaufpreis abzieht. Begründung: wir sind nicht für einen Hund gemacht weil wir sie nach einer Woche wieder abgegeben haben. Was können wir tun? Wir sind so traurig und haben sie so ins Herz geschlossen! ! Lg
-- Editiert von Moderator am 25.06.2016 18:05
-- Thema wurde verschoben am 25.06.2016 18:05
Verkäufer nimmt Hund zurück
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
hi,
1) falsches Forum (Auto....)
2) Ihr habt den Hund gekauft und bezahlt. Also euer Eigentum. Ihr habt ein Herausgaberecht. Was sie sagt/schreibt, ist rechtlich nicht haltbar.
Berry
S.o. An Sonsten würde ich es noch gerechtfertigt sehen, wenn sie eine angemessenen Betreuungsentschädigung fordert. Ich schätze 10€/Tag könnten dabei realistisch sein.
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S.o. An Sonsten würde ich es noch gerechtfertigt sehen, wenn sie eine angemessenen Betreuungsentschädigung fordert. Ich schätze 10€/Tag könnten dabei realistisch sein.
Zitat:Verkäufer nimmt Hund zurück
Das würde ja erstmal voraussetzen, das es von euch ein Rücknahmewunsch gab.
So wie ich das lese, ist das wohl eher eine Straftat und auch zivilrechtlich verfolgbar.
ZitatWas können wir tun? :
Auf Herausgabe des Hundes bestehen, Notfalls mit Polizeilicher Hilfe!
Bei dem Hund handelt es sich schließlich um euer Eigentum.
Evtl. müsstet ihr Betreuungsgeld für die Woche zahlen. Zusätzlich noch "Futtergeld".
Ich kalkuliere hier mit 12 bis 13 Euro Tagessatz.
Ich empfehle mich.
Der Hund ist euer Eigentum, ihr habt ein Recht auf Herausgabe. Betreuungsgeld könnte nur verlangt werden, wenn dies bereits im Vorfeld so vereinbart wurde, ansonsten eben nicht.
Abgesehen davon: Ich habe schon immer Hunde gehabt. Auch wenn man Vollzeit arbeitet ist es überhaupt kein Problem sich um den Hund zu kümmern. Ich teile daher die Meinung der Hundeverkäuferin, ihr seid nicht geeignet einen Hund zu halten. Der Hund hätte es wahrscheinlich besser wenn ihr der Rückabwicklung zustimmen würdet. Es wird nämlich immer wieder mal jemand krank, geht auf Dienstreise, hat Urlaub........
Ich raff deinen Beitrag nicht...
Erst schreibst du:
ZitatAbgesehen davon: Ich habe schon immer Hunde gehabt. Auch wenn man Vollzeit arbeitet ist es überhaupt kein Problem sich um den Hund zu kümmern. :
Dann schreibst du:
ZitatIch teile daher die Meinung der Hundeverkäuferin, ihr seid nicht geeignet einen Hund zu halten. Der Hund hätte es wahrscheinlich besser wenn ihr der Rückabwicklung zustimmen würdet :
Was denn jetzt?
Ist es ein Problem sich um einen Hund zu kümmern, wenn (beide) berufstätig sind?
Oder hätte es der Hund besser, wenn er wieder zurück müsste?
Ich empfehle mich.
Lies es doch einfach noch einmal
Nein, es ist überhaupt kein Problem sich um einen Hund zu kümmern wenn beide berufstätig sind und genau daher teile ich die Meinung der Verkäuferin, dass die aktuellen Eigentümer nicht geeignet sind einen Hund zu halten.
Zitat:Auf Herausgabe des Hundes bestehen, Notfalls mit Polizeilicher Hilfe!
Die Polizei wird da wenig tun, die entscheidet nicht, wem der Hund gehört.
ZitatLies es doch einfach noch einmal :
Dadurch wird es nicht besser...
Du sagst, dass die tatsächlichen Eigentümer (der / die TE) geeignet sind, einen Hund zu halten, obwohl sie berufstätig sind...
Gleichzeigst teilst du aber die Meinung der Verkäuferin, dass die aktuellen Eigentümer nicht geeignet wären, einen Hund zu halten?!
ZitatDie Polizei wird da wenig tun, die entscheidet nicht, wem der Hund gehört. :
Die sollen das nicht entscheiden! Die Klärung erfolgt vielleicht irgendwann gerichtlich.
Durch den Kaufvertrag (den es ja mit Sicherheit gibt) können die Polizisten allerdings nachvollziehen, dass der Hund dem TE gehört.
Ich empfehle mich.
Sep,
er meint, dass man durchaus auch bei Vollzeitarbeit einen Hund betreuen kann. Da die TS den Hund aber abgegeben haben, scheinen sie ihm nicht geeignet.
Die Meinung kann man teilen, ändert aber am Rechtlichen nichts.
Allerdings micbu, es ist ein Welpe. Gilt dann Deine Aussage auch, dass man ihn für 9 Stunden alleine lassen kann?
Berry
ZitatGilt dann Deine Aussage auch, dass man ihn für 9 Stunden alleine lassen kann? :
Ja. Zum einen ist er ja wohl nicht alleine, da die kranke Person ja durchaus anwesend ist und zum anderen kann auch ein Welpe, wenn er denn alt genug ist aus dem Wurf entnommen zu werden, durchaus schon mal so lange alleine bleiben. Das ist eine Zeit, durch die muss man durch. Das ist bei uns nicht anders. Meine Frau und ich arbeiten Vollzeit jeder unserer bisherigen Hunde musste also ca. 8-9 Stunden alleine zu Hause bleiben. Mann muss sich dann halt vorher und nachher ausgiebig mit den Hunden beschäftigen, damit sie die Zeit alleine schlafend verbringen. Erwachsene Hunde schlafen ca. 15 bis 20 Stunden am Tag, Welpen schlafen ca. 19 - 22 Stunden schlaf pro Tag. Die eigene Arbeit als Vorwand zu nehmen warum man sich nicht um einen Hund kümmern kann ist also lediglich eine Ausrede. Der Hund verbringt die Zeit der Abwesenheit meistens schlafend. Zu Anfang ist er noch neugierig und wird durch die Wohnung ziehen um diese zu erkunden, aber das legt sich ganz schnell.
http://www.hundeerziehung-online.com/ruhebedurfnis-wie-viel-schlaf-braucht-der-hunde/
http://www.sitzplatzfuss.com/hundemuede-warum-ausreichend-schlaf-so-wichtig-ist/
Ein Tag mit wenig schlaf, wenn Herrchen und Frauchen am Wochenende Vollzeit zu Hause sind, ist für einen Hund Stress. Angenehmer Stress, weil die geliebten Frauchen und Herrchen die ganze Zeit da sind um sich mit dem Hund zu beschäftigen, aber dennoch Stress. Man wird immer wieder bemerken, dass dem Hund im Stehen oder im Sitzen die Augen vor Müdigkeit zufallen wollen.
-- Editiert von micbu am 23.06.2016 10:25
ZitatMeine Frau und ich arbeiten Vollzeit jeder unserer bisherigen Hunde musste also ca. 8-9 Stunden alleine zu Hause bleiben. :
Jut, dann sind wir bis hierhin schon mal einer Meinung.
Auch wir sind (stolze) Hundebesitzer einer 12? Jährigen Mischlingsdame, die es liebt, den ganzen Tag (zumindest für die 8 - 9 Stunden) schlafend (brav) in Ihrem Körbchen zu verbringen.
ZitatDie eigene Arbeit als Vorwand zu nehmen warum man sich nicht um einen Hund kümmern kann ist also lediglich eine Ausrede. :
Volle Zustimmung!
Zitatkranke Person ja durchaus anwesend ist :
Wie krank die anwesende Person tatsächlich zu diesem Zeitpunkt war, können wir nicht beurteilen.
Es soll durchaus solche Krankheitssymptome geben, bei denen man über mehrere Stunden schläft, weder Bett, Zimmer, geschweige denn das Haus verlässt.
Von daher kann ich eine Kurzbetreuung durch den TE durchaus verstehen!
Es ändert aber nach wie vor nichts an der Rechtslage, dass der Hund an den TE herauszugeben ist... Notfalls auch mit Polizeilicher Hilfe!
Ich empfehle mich.
ZitatEs ändert aber nach wie vor nichts an der Rechtslage, dass der Hund an den TE herauszugeben ist... Notfalls auch mit Polizeilicher Hilfe! :
Nichts anderes habe ich geschrieben. Ich habe in meinem ersten Post strikt zwischen der rechtlichen Lage und meiner persönlichen Meinung unterschieden
ZitatDer Hund ist euer Eigentum, ihr habt ein Recht auf Herausgabe. Betreuungsgeld könnte nur verlangt werden, wenn dies bereits im Vorfeld so vereinbart wurde, ansonsten eben nicht. :
Abgesehen davon: Ich habe schon immer Hunde gehabt. Auch wenn man Vollzeit arbeitet ist es überhaupt kein Problem sich um den Hund zu kümmern. Ich teile daher die Meinung der Hundeverkäuferin, ihr seid nicht geeignet einen Hund zu halten. Der Hund hätte es wahrscheinlich besser wenn ihr der Rückabwicklung zustimmen würdet. Es wird nämlich immer wieder mal jemand krank, geht auf Dienstreise, hat Urlaub........
Warum? Herrchen schläft in seinem Zimmer, Hundchen in einem anderen bzw. Herrchen ist im Krankenhaus und Hundchen ganz normal zu Hause. Worin siehst du ein Problem?Zitat:Von daher kann ich eine Kurzbetreuung durch den TE durchaus verstehen!
-- Editiert von micbu am 23.06.2016 10:30
ZitatWorin siehst du ein Problem? :
Dass der Welpe evtl. noch nicht (ganz) stubenrein ist...
Dass der Welpe sich noch an die neue Umgebung (Wohnung, Haus) gewöhnen muss...
Dass der Welpe vielleicht lernen soll, nicht auf die Couch zu springen und evtl. die Couch oder Sofakissen auseinander nehmen soll.
All das wollte das Herrchen ja anscheinend in der ersten Woche nach dem Kauf trainieren.
ZitatEine Woche nach Erhalt des Welpens wurde mein Freund, der sich extra Urlaub genommen hatte, sehr krank :
Durch die Krankheit (die ja anscheinend nicht ganz ohne war), war dies nun nicht mehr möglich.
Ich empfehle mich.
ZitatDass der Welpe evtl. noch nicht (ganz) stubenrein ist... :
Dass der Welpe sich noch an die neue Umgebung (Wohnung, Haus) gewöhnen muss...
Dass der Welpe vielleicht lernen soll, nicht auf die Couch zu springen und evtl. die Couch oder Sofakissen auseinander nehmen soll.
All das wollte das Herrchen ja anscheinend in der ersten Woche nach dem Kauf trainieren.
All das konnte er ja auch in der ersten Woche nach Kauf trainieren, denn da war er ja noch nicht krank . Er erkrankte erst eine Woche NACH Erhalt des Welpen. Wie gesagt, ich sehe hier kein Problem und bleibe bei meiner Meinung, dass Menschen, die sich bei solch einer Kleinigkeit schon mit einem Hund überfordert fühlen und diesen abgeben müssen, nicht geeignet sind einen Hund zu halten. Zumindest mal nicht die gesunde Fragestellerin.
-- Editiert von micbu am 23.06.2016 13:32
ZitatEr erkrankte erst eine Woche NACH Erhalt des Welpen :
Vielleicht war der Hund etwas begriffsstutziger als andere Hunde und brauchte daher zwei Wochen Eingewöhnungszeit
Spaß bei Seite...
All das kann nur der / die TE aufklären.
Ich empfehle mich.
-- Editiert von Seb_Weniger am 23.06.2016 13:42
Ich glaube nicht, dass nur das "Zurückgeben zwecks Betreuung in alter Umgebung" alleine der Grund dafür war, die neuen Eigentümer gleich als ungeeignet zu betiteln.
Möglicherweise konnten die alten Eigentümer noch andere Sachen feststellen .....das allerdings wissen nur die neuen Eigentümer.
...und über die jetzigen Eigentumsverhältnisse wurde ja schon alles gesagt.
Ich find hier wichtig, was wie genau formuliert wurde. Und bewiesen werden kann.
Die Züchterin könnte es auch so hinstellen, als hätte die TS den Hund zurück gegeben - die Option besteht oft bei Züchtern, wenn man merkt, man ist doch überfordert - und hätte es sich dann doch wieder anders überlegt.
Und @micbu: Dein Ernst alles? Welpen werden so mit 9-10 Wochen abgegeben. Die lässt man dann 9 Stunden allein? Und das findest Du normal und richtig? Wie soll so ein Tier denn dann stubenrein werden? Das hat mit Training weniger zu tun, die kleine Blase schafft einfach keine 9 Stunden. Und auch wenn Hunde viel schlafen. So ein Welpe, der pennt doch nicht 9 Stunden durch. Ja, der schläft die meiste Zeit, aber wenn er dann wach wird, dann muss er mal. Und dann sollte auch jemand da sein und was mit ihm machen.
Und Welpen kann man auch nicht auslasten, indem man vor der Arbeit viel macht mit ihnen und nach der Arbeit auch. Das muss man doch langsam aufbauen, 1 Stunde Action pur, damit er anschließend kaputt ist, wär für einen Welpen gar nicht gut.
Ich finde das Verhalten der TS - falls der Freund wirklich so krank war, dass er sich nicht kümmern konnte um den Hund - sehr verantwortungsbewusst. Kein Verständnis hingegen hab ich für Menschen, die Tierbabies sich selbst überlassen und noch der Meinung sind: da müssen sie halt durch.
ZitatIch finde das Verhalten der TS - falls der Freund wirklich so krank war, dass er sich nicht kümmern konnte um den Hund - sehr verantwortungsbewusst. Kein Verständnis hingegen hab ich für Menschen, die Tierbabies sich selbst überlassen und noch der Meinung sind: da müssen sie halt durch. :
O.k., das ist deine Meinung, nicht meine, aber egal, jeder darf eine haben. Meine Erfahrung mit Hunden bestätigt mich ganz klar in meiner Meinung.
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