Verkäufer hat wissentlich erhebl. Mängel verschwie

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
tascha35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer hat wissentlich erhebl. Mängel verschwie

Hallo,
erst mal an alle ein frohes neues Jahr ich hoffe Ihr seit alle gut reingekommen...
Ich bin auf diese seite gestoßen weil ich Hilfe suche wegen einer ebaxx Auktion...
Ich habe eine George Gina&lucy tasche gekauft für viel geld welche in der auktion als *ABSULUT NEUWERTIG * Ohne Mängel beschrieben wurde...es wahr nur ein Bild der Tasche drin welches weiter weg wahr und man keine Details erkennen konnte...
Die Dame hat gute Bewertungen deswegen habe ich gekauft....
Die Tasche kam auch fix ,ordentlich und sauber verpackt....dann kam jedoch der Schlag ins Gesicht...
Die Tasche ist weder absulut neuwertig noch ohnen Mängel...ganz im Gegenteil eigentlich nur noch für die Tonne gut...
Über und über mit Flecken besäht ( Tasche ist in einem hellen beige Ton) Kugelschreiber Striche...der ganze Boden voll mit Wasserflecken (Hand groß zum teil) oder was auch immer für Flecken vermute es ist etliches in der Tasche ausgelaufen...desweiteren abgeschlagene Ecken am Boden an zwei Stellen ganz durch also Löcher...die henkel total schmantig ...naja auf jeden Fall ekelig und total versaut...
habe Bilder gemacht wo man die Mängel sehr gut erkennen kann und der dame zugesendet....angeblich erkennt sie nix und die Tasche ist neuwertig als sie das haus verließ sie häte sie extra noch mal gewaschen für mich viellecht wären davon die Wasserflecken...wäre unschön aber nicht zu ändern...
Naja kann ja auch alles beim Versand passiert sein sie ist sich keiner Schuld beswußt!!
Sie will die Tasche nur zurüc nehmen wenn ich hin und Rückporto trage und ihr erst die Tasche zusende dann Geld...
Ich weiß nicht ob ich Bilder hier einsetzten kann jedenfals zeigen sie die Mängel eindeutig....
Was bitte soll ich tun???
Habe bei ebaxxx schon eine Unstimmigkeit eröffnet sie hat nur geantwortet; Tasche wahr neu...
Um Ratschläge wäre ich dankbar...
Lg Tascha

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Ich habe eine George Gina&lucy tasche gekauft für viel geld welche in der auktion als *ABSULUT NEUWERTIG *


Neuwertig bedeutet ja: Zwar nicht neu, aber im gleichen Zustand wie neu.

Wenn die Tasche die oben beschriebenen Mängel aufweist ist sie nunmal nicht neuwertig. ;)

quote:
sie häte sie extra noch mal gewaschen für mich viellecht wären davon die Wasserflecken...wäre unschön aber nicht zu ändern...


Einen neuwertigen Artikel braucht man nicht zu waschen, muß man ja mit einem neuen Artikel auch nicht machen.

Wenn die Sache wirklich so ist, wie geschildert, haben sie ein Rückgaberecht und die VK hat wegen falscher Artikelbeschreibung die Versandkosten (hin+rück) dafür zu tragen.

Alternativ könnten sie auch eine neuwertige Tasche verlangen, oder sich selbst eine solche bei Ebay besorgen und entstandene Kosten in Rechnung setzen.

Ist die VK nicht einsichtig, hilft es manchmal schon eine Anzeige wegen Täuschung (?) anzudrohen bzw diese dann auch im Ernstfall durch zu ziehen. VK hat dann die Möglichkeit sich bei der Polizei zu der Sache zu äussern.

Ebay hilft da relativ wenig, da Ebay ja nun auch keine Behörde oder Gericht ist ;)

die_wurzel

P.S.: Ohne den genauen Auktionstext zu kennen, ist es natürlich ein bissel schwer sich hier eine Meinung zu bilden. Steht da jedoch wirklich NEUWERTIG drin, hat der Artikel auch neuwertig zu sein.

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#2
 Von 
tascha35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,erst mal danke für die Antwort....
ich habe der Verkäuferin bereits mit Anzeige gedroht bzw mit rechtlichen Schritten wenn sie nicht bix zum 13.01.2009 das Geld an mich zurück überweist...das belächelt sie nur und meint sie hätte nix zu befürchten sie hätte einen einwandfreien leumund und käme aus einer Anwaltsfamilie....
Richtig das mit dem waschen habe ich ihr auch geschrieben naja nun wahr es die Post wohl:-)
Sie behauptet steif und fest die Tasche habe in dem absulut neuwertigem Zustand ihr haus verlassen und ich sollte mit meinem Unterstellungen aufhöhren....
Die Tasche ist von 2006 ( GG&L hat immer ein Geburstag der Tasche innen eingedruckt) und genau so sieht sie auch aus als wenn sie fast 3 Jahre intensiv getragen wurde...
Nun qwird sie auch noch frech unfassbar...bin echt auf 1000..
Weiß nicht ob ich mails hier veröffentlichen darf...
tascha

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#3
 Von 
tascha35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso Überschrift der Auktion:


George Gina&Lucy Handbag, "noce", absolut neuwertig

Text in der Auktion:
George Gina & Lucy Handbag in der Trendfarbe "noce"! Absolut neuwertig. Die stylische Tasche für jeden Tag und jeden Abend.
Neupreis: 109 Euro

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
das belächelt sie nur und meint sie hätte nix zu befürchten sie hätte einen einwandfreien leumund und käme aus einer Anwaltsfamilie....


Kann man belächeln, aber das Lachen bleibt leicht im Halse stecken, wenn man einen Brief von der Polizei bekommt und dort wegen einer Aussage erscheinen muss. ;)

quote:
Weiß nicht ob ich mails hier veröffentlichen darf...


NEIN...bloss nicht, das könnte ihrerseits ein Rechtsverstoß sein.Wenn sie die Mail haben, indem von der Taschenwäsche die Rede war, ist das schon mal ein Beweis für KEINE Neuwertigkeit. ;)

quote:
ich habe der Verkäuferin bereits mit Anzeige gedroht bzw mit rechtlichen Schritten wenn sie nicht bix zum 13.01.2009 das Geld an mich zurück überweist.


DROHEN ist schon mal nicht so gut ;) ...wenn sie dies aber der VK geschrieben haben, sollten sie das auch machen (Anzeige geht sogar online bei der Polizei) .

Ob jetzt erst das Geld überwiesen werden muss, oder erst die Ware zurück geschickt wird ist eigentlich egal. Hauptsache sie haben etwas schriftliches, dass der Artikel zurückgenommen wird (was ja offensichtlich nicht der Fall ist).

Setzen sie eine LETZTE Frist (möglichst ohne Beschimpfungen) und agieren sie dann, wenn nix passiert. ;)

Alternativ können sie ja der VK auch einen Link hier zu diesem Forum-Thread schicken, evtl wird sie dann einsichtig. Oder auch ihr Problem in dem entsprechenden Forum auf Ebay schildern.

die_wurzel

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#5
 Von 
tascha35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja natürlich habe alle mails auch wo drin steht sie hätte die Tasche gewaschen und es könnten dann nur Wasserflecken sein....Aussage ihrerseits:
"Ich würde Sie bitten, die Tasche mit lauwarmen
Wasser und etwas Shampoo komplett abzuwaschen, denn die Tasche war
und ist wirklich neuwertig. Falls Flecken darauf zu sehen sind,
die nicht erklärbar sind, kann sie desweiteren nur beim Transport
feucht geworden sein!! "
Ich frage mich wie es in einem trockenem Karton feucht geworden sein soll??
Auch die Löcher am Boden sind nicht zu leugnen...
Das einzige was sie eingeräumt hat ist der Kugelschreiberstrich auf der Tasche den hat sie angeblich übersehen...eigentlich ist er nicht zu übersehenbei der Größe :grins
Sie will die Tasche ja zurück nehmen jedoch auf meine Kosten und ich soll zuerst die Tasche zurück senden....
Welche Sicherheit habe ich denn dann?? Geld weg Tasche weg....
ich habe ja auch zuerst die Tasche gezahlt und dann Ware erhalten...

Wie funktioniert das mit der online Anzeige???

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Sie will die Tasche ja zurück nehmen jedoch auf meine Kosten und ich soll zuerst die Tasche zurück senden....


Ahh..ok, das hatte ich anders verstanden bisher. Also geht es jetzt nur noch um die Versandkosten? Hmm, theoretisch wären diese abmahnbar. Ob sich das bei den Mini-Beträgen allerdings lohnt ist eine andere Sache.

quote:
Welche Sicherheit habe ich denn dann?? Geld weg Tasche weg....


Die gleichen Sicherheiten wie auch nach der Überweisung nach dem Kauf: Da war auch das Geld weg und die Tasche noch nicht da. ;) Wenn der Versand versichert erfolgt (Paket kein Päckchen) kann der Versand per Beleg bewiesen werden.

quote:
Wie funktioniert das mit der online Anzeige???


Hmm....da ist jetzt erstmal die Frage: Nimmt VK die Tasche zurück aus Kulanz, oder weil sie zugibt, dass diese nicht neuwertig ist? Wenn sie die Tasche zurück nimmt, gibt es ja erstmal keinen Grund da eine Anzeige zu machen wegen Täuschung o.ä. Streitpunkt sind ja dann nur noch die Versandkosten.

die_wurzel

-- Editiert von die_wurzel am 07.01.2009 00:56

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#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

von Mirk am 07.01.2009 15:34

> Als Folge des Rücktritts hättet ihr beide gemäß § 346 einander die empfangenen Leistungen zurückzugewähren: Du ihr die Tasche, sie Dir die von Dir geleisteten Zahlungen.

Gemäß § 320 BGB dürftet ihr beide euch weigern, die jeweilige Rückgewähr-Pflicht zu erfüllen, solange die andere ihrerseits noch nicht geleistet hatte, § 320 BGB :

"Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist."
---------------------------------------

Wenn hier nicht die angebotene "Kulanzregelung" (Erst Tasche zurück, dann Geld zurück ohne Portokosten) in Anspruch genommen würde, sondern vom gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht würde, wäre m. E. auch eine andere Situation bezüglich der Frage gegeben, wer zuerst leisten muss.

Bei der Rückabwicklung ist keiner verpflichtet vorzuleisten (Zug um Zug).

Aber:

Jede Partei muss ihre Leistung zumindest angeboten haben, um selbst die ihr zustehende Leistung verlangen zu können. Ein Leistungsangebot kann jeweils nur am Leistungsort erfolgen.

"Der Leistungsort ist beim gesetzlichen Rücktrittsrecht regelmäßig dort, wo sich die Sache vertragsgemäß befindet (h. M.)" (Zitat)
http://de.wikibooks.org/wiki/Examensrepetitorium_Jura:_BGB_Schuldrecht:_R%C3%BCckgew%C3%A4hrschuldverh%C3%A4ltnis

Wenn hier die Tasche angeboten wurde, wäre dieser Pflicht Genüge getan. ERST das Geld, dann die Tasche. Und die Kosten der Rücksendung und die Gefahr trägt ebenfalls der Verkäufer.

"Befindet sich der Leistungsort allerdings beim Rückgewährschuldner, treffen Kosten und Gefahr den Gläubiger." (Zitat)
http://de.wikibooks.org/wiki/Examensrepetitorium_Jura:_BGB_Schuldrecht:_R%C3%BCckgew%C3%A4hrschuldverh%C3%A4ltnis

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