Verkäufer hat Informationen unterschlagen,etc., Rücktritt vom Kauf möglich

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ropo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkäufer hat Informationen unterschlagen,etc., Rücktritt vom Kauf möglich

Wäre für Meinungen und Ratschläge dankbar.
Gekauft wurde eine Grafikkarte mit folgendem Angebotstext:

Verkaufe hier meine alte Grafikkarte. Sie hat VGA, DVI und Video IN/Out ausgang und hat 256bit Speicherinterface, nicht wie die meisten hier bei ebay welche nur 128bit haben. Es ist eine AGP Karte, Komplette zubehör und Rechnung sind vorhanden, lediglich Counterstrike welche dabei war ist unauffindbar. Die karte funktioniert vor 3 Monaten noch, lag die ganze zeit im Schrank, kann sie jetzt aber leider nichtmehr testen da ich jetzt ein PCI Express system habe, sollte aber noch funktionieren da sie im Schrank lag, aber Garantie gibts keine von mir. Da ich Privatmann bin übernehme ich keine garantie bzw. Gewährleistung.
Ebay trage ich und ihr den Versand, bitte beachten sie auch meine anderen Artikel.

Problem 1
Hardware wurde geliefert, jedoch ist die empfindliche Grafikkarte nicht in antistatischer Folie verpackt sondern in unsachgerechter nicht antistatisch wirkernder Plastikfolie verpackt.
Karte wird getestet und ist natürlich defekt.
Problem 2
Karte hat noch Gewährleistung doch die mitgelieferte Rechnung ist garnicht auf den Verkäufer der Karte ausgestellt. Es wurde also verschwiegen, dass Verkäufer nicht der Erstbesitzer ist. Daraus folgt Reklamation der Karte ist nicht möglich, da der Shop aus dem die Karte ursprünglich stammt die Gewährleistungsabtretung an Dritte durch AGB-Vermerk unterbindet.
Problem 3
Karte besitzt Spuren, die auf eine Kühlermontage auf den Speicherchips hinweisen Verkäufer und hat dies nat. nicht erwähnt. So etwas führt normalerweise zum Gewährleistungsverlust.

Kann man bei diesen Problemen von dem Kaufvertrag zurücktreten?
Falls ja wie sollte man sinnvollerweise vorgehen um auch das Geld zurück zu erhalten.
Verkäufer meint nat. er ist auf der sicheren Seite da er die Rücknahme und Garantie ausgeschlossen hat. Ist dies wirklich so?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

-- Editiert von Ropo am 03.01.2006 23:33:31

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

die Karte ist so wie beschrieben geliefert worden. Die weiteren Angaben wären hilfreich gewesen, ich sehe aber nicht warum sie zwingend notwendig waren. Allerdings kann man schon aus der Beschreibung ersehen, dass es eine defekte Karte ist (rumliegen, ungeprüft, "müsste gehen" sind die Schlagwörter). Da sicher Privatverkauf mit Gewährleistungsausschluss, sehe ich hier keine Chance.

tompetti

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

In der Beschreibung steht:

"Sollte aber noch funktionieren...."

Ist das jetzt eine zugesicherte Eigenschaft und Bestandteil des Kaufvertrags?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ropo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin ja auch der Meinung, dass die Karte als funktionsfähig angepriesen wird. Problem: es ist nicht ganz klar ausgedrückt.
Jedoch wird definitiv nichts von defekt geschrieben.

Wie sieht es denn mit der unsachgerechten Verpackung aus. Muss ein Verkäufer nicht sicherstellen, dass die Ware unbeschadet an den Bestimmungsort kommen kann!? Mit dieser Verpackung ist diese Sicherheit jedenfalls nicht gegeben.

-- Editiert von Ropo am 04.01.2006 22:10:00

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Virenbefall
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

Traue keiner Auktion wo Wörter wie rumliegen, nicht getestet etc. drin vorkommt.

Hier ist die Ware zu 75% defekt.

Da er nichts von der Originalverpackung geschrieben hat, würde ich sagen, dass man hier auch keine Chance hat.

m.e. -> Pech gehabt!
Das nächstemal 10 Euro mehr ausgeben und auf der sicheren Seite sein ;)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

'Ungetestet' != 'defekt'

Somit schuldet der VK nach wie vor mangelfreie Ware, auch bei Gewährleistungsausschluß.

Einfach mal die 1001 Threads zu diesem Thema hier lesen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

sollte aber noch funktionieren weist darauf hin das sie noch funktionieren sollte.

Insofern sollten Sie versuchen Ihr geld zurückzuerhalten.

1x Hilfreiche Antwort

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