Verkäufer erzwingt Nachnahme, Mahnbescheid durch Gericht folgte!

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
thomas-epost
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer erzwingt Nachnahme, Mahnbescheid durch Gericht folgte!

Habe vor ca. 1 Monat bei Ebay etwas für 18,- ersteigert. Als Versandart stand: Nachnahme oder Bar bei Abholung. Habe mich nach einem Tag beim Verkäufer gemeldet und gefragt, wie wir verfahren sollen. Ich bekam mitgeteilt, dass das Paket bereits per NN unterwegs sein. Ich wollte es aber abholen und Bar bezahlen. Jetzt war ich verunsichert. Der Verkäufer teilte mir mit, ich hätte ihn sofort nach Auktionsende per Mail darüber informieren müssen, dass Abholung erwünscht sein. Da er keine Mitteilung bekam, entschied er es am selben Tag per NN zu schicken.
Um Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen, habe ich laut eBay 3 Tage Zeit. Es haben mich bereits 3 weitere Käufer kontaktiert, auch diese haben ein Mahnbescheid nach nur einer Zahlungsaufforderung, die per Mail kam, von Gericht erhalten. Es ist übrigens ein privater Verkäufer ( über 300 Bewertungen in den letzten 6 Monaten )
Für gute Tipps wäre ich sehr dankbar. In 8 Tagen muss ich meinem Mahnbescheid widersprochen haben.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kasche
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf was soll er denn nach den Mahnbescheid klagen ? Er hat überstürzt gehandelt,und das Teil zu früh verschickt. Hast Du die ganzen Mails noch?

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#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ist der VK vielleicht selbst Anwalt, der so Gebühren produziert?

So wie Sie schreiben, würde ich Widerspruch einlegen.

300 Bewertungen in den letzten drei Monaten und PRIVAT???

Sie können ja den Vertrag vor Gericht widerrufen.

Oder sagen Sie dem VK, er soll die Ware mit zu Gericht nehmen. Dann können Sie bezahlen und sich die Ware aushändigen lassen.

M.E. muss der Kläger die Verfahrenskosten tragen, da er zum zweiten Mal überstürtzt handelte.

Sie haben also das Paket nicht entgegengenommen. Was ist von da an bis zum MB passiert?

Ist der VK vielleicht selbst Anwalt, der so Gebühren produziert?


RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

"Tu', was Du kannst und laß das andere dem, der`s kann (...)" (Rückert)

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#3
 Von 
thomas-epost
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.
Nachdem ich die Annahme verweigert habe, tat sich nichts bis ein MB kam. Jetzt soll ich 54,53,- zahlen ( 18,- Ebay-Kauf ) und erhalte die Ware nicht einmal. Dazu muss der Versand erneut bezahlt werden. Soll ich einen Anwalt in der Sache beauftragen oder die 54,53 zahlen?

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#4
 Von 
Kasche
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal n Tipp...viele Sachen Regeln sich schon durch einen Brief vom Anwalt..;-) ! Hat er in den Mahnbescheid kosten für einen Anwalt eingetragen?
Ich denke allerdings schon jetzt, dass deine Chancen gut stehen.
Hat er auf deine Mail geantwortet, als du geschrieben hast, dass du die Ware abholen willst? Dann kann er sich nicht rausreden, dass du dich nicht gemeldet hast. Leider kann heute jeder Spacken einen Mahnbescheid, oder ein Inkassobüro beauftragen.

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#5
 Von 
Kasche
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

hätte er dir überhaupt einen Mahnbescheid schicken dürfen? Siehe hier:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/mahnung/index.html

6. Bei Erfolglosigkeit: Gerichtliches Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO
Reagiert der Schuldner auf die Mahnung(en) nicht, so kann der Gläubiger gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Das gerichtliche Mahnverfahren ist aber nur zulässig bei fälligen und nicht von einer noch zu erbringenden Gegenleistung abhängigen Ansprüchen auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in inländischer Währung.

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#6
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Genau das ist mir auch durch den Kopf gegangen .

Das Mahnverfahren hätte ihm nur Erfolg gebracht bei ausbleibender Zahlung nach Lieferung .

In wieweit der Lieferversuch durch Nachnahme , da voreilig und ohne Anweisung , eine Wirksame in Annahmeverzugsetzung bedeutet in diesem Fall, sei einmal dahingestellt.

Ich denke ,er hätte gleich den Klageweg beschreiten müssen.

Ich würde widersprechen - unter Hinweis auf die Gegenleistung und die Fehlende Übereinkunft über die Versandform.

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#7
 Von 
thomas-epost
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Antworten!
Habe außerdem feststellen können, dass der Verkäufer einen anderen Namen bei eBay angegeben hat. Hab ich dann mit dem Kläger gar kein Vertag geschlossen? Sondern nur mit dem der bei eBay angegeben ist. Ist der Mahnbescheid nichtig??

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#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Hab ich dann mit dem Kläger gar kein Vertag geschlossen?

Verkäufer und genannter Auftraggeber im Mahnbescheid stimmen nicht überein ?

Wird ja immer besser ... :)

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#9
 Von 
Kasche
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

"Das Mahnverfahren hätte ihm nur Erfolg gebracht bei ausbleibender Zahlung nach Lieferung"

Ausnahmen gibt es wohl aber, wenn "Vorkasse" ausgemacht wurde.

Hat er verschiedene Optionen zur Auswahl gestellt, hätte er vor den Versand anfragen müssen, und zwar innerhalb von 3 Tagen.
Sie haben nichts falsch gemacht.
Ich würde den Mahnbescheid zurückgehen lassen. Das Ding hat weder Hand, noch Fuß.

Falscher Name? Kann man evtl. jemanden eine Vollmacht für die Erstellung eines Mahnbescheids erteilen lassen? Rechtsvertreter, Betreuer usw. ?

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zum einen kann man jemanden bevollmächtigen oder man kann den Anspruch auch gleich komplett abtreten.

Ohne entsprechenden Nachweis würde ich so einem Mahnbescheid schon mal aus Prinzip widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

>>Ausnahmen gibt es wohl aber, wenn "Vorkasse" ausgemacht wurde. <<

"Vorkasse" ist nur einklagbar aber nicht "einmahnbar".

Im übrigen genausowenig wie Kaufpreisrückerstattungen und ähnliches durch Käufer nach Erhalt von mangelhafter Ware vor Rücksendung eben dieser .

>> Kann man evtl. jemanden eine Vollmacht für die Erstellung eines Mahnbescheids erteilen lassen? Rechtsvertreter, Betreuer usw. ? <<

Sicher , aber aus dem Mahnbescheid muß eindeutig hervorgehen in wessen Auftrag man handelt , also z.B. der Anwalt im Auftrag des Mandaten XY - schon um seine Gebühren berechtigt einfordern zu können - die Forderungen müssen eindeutig zuordbar und verifizierbar für den Betroffenen sein. Es müßen Vertragsnummer , Datum , Vertragsgegenstand etc. genannt sein soweit erforderlich für diesen Zweck.

Hier scheint mir aber einfach der Auftraggeber ausgetauscht worden zu sein - vermutlich aus Nachlässigkeit - also der Vertragspartner laut eBay ist XY aber im Antrag wird als Vertragspartei und Antragsteller YX genannt .

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