Hallo,
ein Käufer ersteigert bei Ebay Eiweißriegel.
Der Verkäufer schreibt im Aktionstitel: "Ich verkaufe Eiweißriegel XYZ" mit einem Aktionsbild von 3 verschiedenen Geschmacksrichtungen von Eiweißriegeln.
Die Überschrift der Artikel-Beschreibung lautet: "Eiweißriegel Vanille".
In der Beschreibung selber werden die Eiweißriegel XYZ so definiert, dass sie in drei verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich sind.
Der Käufer kauft den Artikel 3x und bittet per Ebaynachricht darum, von jeder Geschmacksrichtung einen Riegel zu senden.
Entgegen der späteren Aussage des Verkäufers, antwortet der Verkäufer nicht auf diese Nachricht.
Nach Lieferung schreibt der Käufer an den Verkäufer, dass er entgegen der Bestellung nur eine Geschmacksrichtung erhalten hat.
Der Verkäufer antwortet damit, dass er vor ein paar Tagen per PN schrieb, er würde nur diese Geschmacksrichtung verkaufen (es kam keine PN an).
Nach ein bisschen hin und her (Aussage Verkäufer: "die schmecken eh alle gleich") gab der Käufer eine negative Bewertung mit dem Inhalt:
"Habe 3 versch. Sorten von Riegeln angefordert - ohne Antwort 3 gleiche bekommen".
Nun droht der Verkäufer mit Klage und Anwalt.
Meine Frau war sicherlich etwas vorschnell mit der negativen Bewertung. Ein neutral o.ä. hätte ausgereicht und bei einer normalen Reaktion des Verkäufers auf die schlechte Bewertung hätten wir sie gleich umgeändert.
Allerdings waren die Email des Verkäufers so unverschämt, dass wir gefühlsmäßig keine Lust haben, ihn "gewinnen" zu lassen.
Kann er uns etwas anhaben? Nach wie vor finden wir die geschilderte Artikel-/Aktions- und Bild-Beschreibung nicht eindeutig.
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-- Editiert Boas am 16.12.2014 01:03
Verkäufer droht mit Anwalt wegen Bewertung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
also man kann da sicherlich verschiedener Meinung sein, aber da stand doch Vanille, nicht 3 verschiedeNE Sorten!
Wenn da Vanille steht, dann gibts da halt auch nur Vanille! Wenn man verschiedene Sorten will, klärt man das entweder vor dem Kauf ab, oder kauft halt nicht.
Wenn man aber kauft und danach drum bittet 3 verschiedene Sorten zu bekommen, dann kann man zwar hoffen, aber sollte nichts erwarten!
Dann habt ihr auch noch eine negative Bewertung abgegben, weil ihr keine drei verschiedenen Sorten bekommen habt, obwohl da ja wohl sehr eindeutig Vanille stand!
Dann soll man als VK Eurer Meinung nach auch noch sher freundlich und höflich auf die rote ragieren??? Sorry, aber da habe ich ehrlich gesagt mehr Verständniss für den VK als wie für EUCH!
quote:Wie ist das gemeint?
Entgegen der späteren Aussage des Verkäufers, antwortet der Verkäufer nicht auf diese Nachricht.
quote:Ihr könnt den Zugang diser BITTE beim Verkäufer natürlich auch gerichtsfesst beweisen???
Der Käufer kauft den Artikel 3x und bittet per Ebaynachricht darum, von jeder Geschmacksrichtung einen Riegel zu senden
quote:Sie sind erhältlich, in besagter Auktion wird aber wie eingans erwähnt Vanille verkauft!
In der Beschreibung selber werden die Eiweißriegel XYZ so definiert, dass sie in drei verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich sind.
quote:Also ihr seit der Meinung, nur weil ihr drei verschiedene Sorten anfordert,müsst ihr diese auch bekommen??? Sorry, aber so läuft das Spiel nicht. Ihr könnt zwar anfordern, aber das heisst noch lange nicht, dass der VK auch darauf eingehen muss! Er kann, muss aber nicht!
Habe 3 versch. Sorten von Riegeln angefordert - ohne Antwort 3 gleiche bekommen
Ich würde hier tendenziell dem VK die besseren Chancen einräumen, sollte es wirklich zu einer Verhandlung kommen.
Kann man aber so oder so shehen...
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quote:
also man kann da sicherlich verschiedener Meinung sein, aber da stand doch Vanille, nicht 3 verschiedeNE Sorten!
Ganz grundsätzlich gehört der Auktionstext allerdings immer mit zur Auktion dazu. Natürlich kann man es immer so oder so sehen aber wenn dort von mehreren Geschmacksrichtungen die Rede ist, dann verkauft er auch mehrere.
Der Händler hätte IMHO gut daran getan einfach zu sagen "Habe die PN nicht rechtzeitig bekommen, tut mir leid." statt zu lügen "Habe dir geschickt, dass ich nur Vanille verkaufe".
Sei es drum. Der text der Bewertung ist, wenn es dieser Wortlaut war, gerechtfertigt. Ich würde hier allerdings das rote Bupperl weg machen und daraus eine neutrale Bewertung machen. Dann dürfte es meiner Meinung nach keinerlei Grund mehr für den Einsatz eines Anwalts geben.
quote:
Ihr könnt den Zugang diser BITTE beim Verkäufer natürlich auch gerichtsfesst beweisen???
Unerheblich, wenn der Verkäufer behauptet, sogar drauf geantwortet zu haben.
quote:
Ich würde hier tendenziell dem VK die besseren Chancen einräumen, sollte es wirklich zu einer Verhandlung kommen.
Ich würde tendenziell dem Käufer gute Chancen einräumen, was die Unterlassung angeht. Denn im Endeffekt ist das eine Meinungsäußerung, die durch möglicherweise irreführenden Auktionstext provoziert wurde (Abweichung Auktionstext zu Auktionstitel). Die Bewertung selbst ist vom Text her vertretbar.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
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Die Bewertung ist doch offenbar vom Text her inhaltlich zu 100% wahr. Damit gibt es auch keinen Unterlassungsanspruch bzgl. des Textes. Ich dürfte auch meinen Autohändler bewerten mit "Habe noch um Installation eines Bootsmotors gebeten, wurde ohne Kommentar ohne Bootsmotor geliefert
".
Und auch die Bewertung als "negativ" dürfte als Meinungsäußerung zulässig sein (man war unzufrieden damit, daß der VK nicht so kulant war, im Gegensatz zur Auktionsbeschreibung unterschiedliche Geschmacksrichtungen zu liefern).
Leider hat sich im Zusammenhang mit eBay irgendwie der Eindruck durchgesetzt, eine insgesamt negative Bewertung, die im Offline-Bereich sicher bei mehr als 10% der Kunden auftreten würde, sei online bereits bei 0,1% der Kunden derartig "geschäftsschädigend", daß man dagegen gleich den Anwalt bemühen müsse.
Man stelle sich mal vor, ich meckere bei REWE lautstark über die geringe Anzahl offener Kassen und gleich stünde ein Anwalt neben mir, der mich zur Unterlassung auffordert. Völlig absurd.
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quote:<hr size=1 noshade>Man stelle sich mal vor, ich meckere bei REWE lautstark über die geringe Anzahl offener Kassen und gleich stünde ein Anwalt neben mir, der mich zur Unterlassung auffordert. Völlig absurd. <hr size=1 noshade>
Das liegt aber daran, dass deine Meckerei maximal von den übrigen Kunden im Laden gehört werden kann (und die sich auch nicht von deiner Meckerei beeinflussen lassen werden - schließlich haben sie ihre Einkaufswagen schon gefüllt).
Bei Online-Bewertungen ist der potenzielle Leserkreis viel größer. Und vor allem könnten die Bewertungen Kunden davon abhalten, überhaupt bei dem jeweiligen Verkäufer einzukaufen.
Im REWE ist es ja eher lebensfremd, dass ich mich von einzelnen Kunden, die meckernd an der Kasse stehen, abhalten lasse, den Laden überhaupt zu betreten.
(Wobei: Wenn ich bei mir um die Ecke den REWE betrete und sehen muss, dass ich voraussichtlich länger als 10min an der Kasse warten muss, gehe ich woanders einkaufen ...)
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
-- Editiert drkabo am 16.12.2014 12:37
Ich denke nicht, dass es rechtlich an der Bewertung etwas zu beanstanden gibt.
Menschlich denke ich, dass die Bewertung völlig daneben ist. Ihr habt 3 gleiche Riegel angeboten bekommen, gekauft und geliefert bekommen. Es ist alles in wunderbarer Ordnung.
Das ihr euch etwas anderes VORGESTELLT habt, das ist euer Problem, nicht das des Verkäufers.
Meine persönliche Meinung ist also, dass ihr völlig ungerechtfertigt eine negaive Beurteilung abgegeben habt. Da alles völlig normal abgelaufen ist wäre eine positive Bewertung angemessen. Eine negative Bewertung lässt wieder auf die typisch deutsche Einstellung "Schuld sind immer die anderen
" schliessen.
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quote:
Und vor allem könnten die Bewertungen Kunden davon abhalten, überhaupt bei dem jeweiligen Verkäufer einzukaufen.
Auch das ist IMO ein Trugschluß, der erst zu dieser "mein Bewertungsprofil muß 100% sein"-Mentalität führt.
Daß es bei jedem VK unzufriedene Kunden, auch unberechtigterweise, gibt, ist normal. Im Gegenteil bin ich bei makellosen Profilen trotz tausenden Verkäufen mißtrauisch, da gehe ich umgekehrt eher davon aus, der VK bügele Beschwerden ab und gehe gegen negative Bewertungen mit Drohungen und Klagen vor. Das schreckt mich dann eher ab.
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Ja, aber wenn ich zwei preisgleiche Onlineanbieter habe und der eine hat 99% zufriedene Kunden und der andere nur 96%, dann kaufen die meisten beim 99%-Anbieter.
Ich auch, das gebe ich zu.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
quote:
Daß es bei jedem VK unzufriedene Kunden, auch unberechtigterweise, gibt, ist normal. Im Gegenteil bin ich bei makellosen Profilen trotz tausenden Verkäufen mißtrauisch, da gehe ich umgekehrt eher davon aus, der VK bügele Beschwerden ab und gehe gegen negative Bewertungen mit Drohungen und Klagen vor. Das schreckt mich dann eher ab.
Ich bin da zu 99,9987% deiner Meinung ;-)
Tatsächlich erwarte ich bei einem Power-Seller mit zehntausenden Bewertungen, dass der nie auf 100% kommt. Ich erwarte, dass er ein paar negative Bewertungen hat, weil dann doch mal ein Paket verschwindet u.ä. und ich erwarte dann sogar, dass er fair Support leistet, öffentlich sichtbar, beispielsweise als Kommentar auf die schlechte Bewertung. Beispielsweise auch ein "Hat die Auktionsbeschreibung nicht korrekt gelesen und wundert sich, wenn das gelieferte Teil nicht zum Einbau passt, haben kulanterweise nach 5 Wochen das Teil zurückgenommen" o.ä.
Die Frage ist allerdings, ob diese Meinung populär ist und vor einem Gericht vertretbar.
Ich hätte an Stelle des Händlers mit Humor reagiert auf die negative Bewertung. Beispielsweise "Beworben wurde 3 mal Vanille. Verkauft wurden 3 mal Vanille. Ansonsten schmecken die für mich sowieso alle gleich."
Dann macht man aus einer negativen Bewertungen fluchs für alle sichtbar mit Humor das Gegenteil: Ein positives Support-Erlebnis gewissermaßen.
Aber gut, es können nicht alle Händler so schlau sein und so etwas als Chance begreifen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 16.12.2014 18:54
quote:Da gibts einiges was gegen eine "Chance" spricht.
Aber gut, es können nicht alle Händler so schlau sein und so etwas als Chance begreifen
Man muss sich z.B erstmal zu genau dieser Bewertung durchklicken. Mindest ein Klick ist dazu nötig! Irgendwann, sogar mehrere.
Auch wird man dank des komischen EBAY Rating Systems durch die eine Rote gleich mal abgewertet, alline das wirkt sich schon geschäftsschädigend aus...
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quote:
Auch wird man dank des komischen EBAY Rating Systems durch die eine Rote gleich mal abgewertet, alline das wirkt sich schon geschäftsschädigend aus...
Jein. Ich denke nicht, daß jedes noch so absurde Rating-System eines Anbieters dazu führt, daß völlig zulässiges Verhalten des Kunden plötzlich als "geschäftsschädigend" gewertet wird.
Nehmen wir wieder mein REWE-Beispiel. Ich beschwere mich lautstark wie oben, jemand von der Supermarkt-Rating-Agentur "Substandards & Broke" bekommt das mit und entzieht wegen der Regel "für eine grüne Plakette darf sich überhaupt nie ein Kunde irgendwie beschwert haben" dem REWE die grüne Plakette und vergibt nur noch "gelb" (= "mit einigen bis sehr vielen unzufriedenen Kunden").
Kann dann REWE von mir Unterlassung und gar Schadensersatz in Millionenhöhe fordern, weil meine völlig zulässige Beschwerde "schwer geschäftsschädigend" sei, weil dank der gelben Plakette dort kaum noch jemand einkauft? Keineswegs.
Es ist also letztlich völlig irrelevant, ob negative Bewertungen zu einer öffentlichen Abwertung des VK durch eBay führen, solange sie objektiv zulässig sind.
-- Editiert NinaONina am 17.12.2014 11:41
Vielen Dank Euch schon einmal.
Ich denke, objektiv zulässig war die Bewertung, da sowohl auf dem Artikelbild sowie im Artikeltext von 3 verschiedenen Sorten die Rede war.
Naja. Wir haben die Bewertung in "neutral" geändert.
Sollte nun passen.
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