Verkäufer besteht bei Mangel auf Nachbesserung und lehnt Rückgabe ab

8. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
boschtoaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer besteht bei Mangel auf Nachbesserung und lehnt Rückgabe ab

Hallo zusammen.

Ich habe bei ebay einen Artikel verkauft. Der Käufer ist der Meinung, daß der Artikel einen Mangel aufweist, da seiner Meinung nach die Artikelbeschreibung nicht mit dem tatsächlichen Zustand des Gerätes übereinstimmt. Dies Aussage ist jedoch umstritten. Ich bin anderer Meinung.

Daraufhin habe ich mich dazu bereit erklärt den Artikel zurückzunehmen und ihm das Geld zu erstatten. Da er den Artikel aber behalten will besteht er jedoch darauf, daß ich ihm entweder den Preis für eine Nachrüstung bezahle (es ist ein zusätzliches Bauteil erforderlich)
oder daß ich dieses Bauteil besorge umd zusende.

Der Witz ist, daß dieses Bauteil mehr als das komplette Gerät kostet. Ich bin der Meinung, daß dieses Bauteil nicht Bestandteil der Auktion war und finde seine Forderung leicht unverschämt. Ich habe ihm erklärt, daß mich dieses Bauteil mehr als das gesamte Gerät kosten würde. Er schaltet aber auf stur und besteht darauf. Anerdfalls will er mich verklagen.

Hat er Recht? Muss ich das Bauteil besorgen? Bin ich verpflichtet ihm das Bauteil zuzusenden oder muss er den Artikel zur Nachbesserung an mich zurücksenden?

Es haben mich während der Auktion auch Bieter gefragt, ob dieses Bauteil dabei ist. Ich habe verneint. Wenn ich ihm dieses Teil nun auf meine Kosten besorge, ist der Preis für das Gerät aus meiner Sicht nicht mehr realistisch.

Was mich in diesem Zusammenhang auch interessieren würde, ist was passiert, wenn ich als Verkäufer nicht im Stande bin dieses Bauteil zu beschaffen und eine Nachbesserung ablehne. Er hat dann aus meiner Sicht das Recht auf Rückgabe der Ware. Oder hat der Käufer noch andere Rechte?

Ich fände es toll, wenn sich jemand dazu äußern würde.

Problem bei eBay und Co?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Auktionsnummer?Beschreibung kopieren?Um was handelt es sich denn?
Privat oder gewerblich?

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

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#2
 Von 
boschtoaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ein Privatverkauf gewesen.

Es geht um diesen Artikel:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=3770023120&ssPageName=STRK:MESO:IT

In der Bezeichnung steht "Midi".

Das Gerät ist grundsätzlich Midifähig. Um Midi zu verwenden ist es aber nötig ein sog. Midimudul (das ist das Bauteil) einzubauen. Dieses Modul ist nicht dabeigewesen. Das habe ich auch anfragenden Bietern gesagt. Klar wird das auch durch die aufgeführten Anschlüsse. Dort sind keine Midianschlüsse aufgeführt.

Es ist aber nicht explizit formuliert, daß das Modul nicht dabei ist. Muss aber aus meiner Sicht auch nicht sein.

Ich bin der Meinung, daß so etwas vor abgabe eines Gebots geklärt werden soll.

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#3
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich kenne mich mit diesem Gerät nicht aus. Hätte ich aber bieten wollen, so wäre ich davon ausgegangen, dass auch nur das kommt, was sie angeboten haben und nicht das, was ihr Käufer nun fordert. Ist aber nur meine Meinung, die ich auf den ersten Blick gewonnen habe.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#4
 Von 
boschtoaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe noch vergessen zu sagen, daß der Amp standardmäßig auch ohne dieses Modul geliefert wird.

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#5
 Von 
boschtoaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie siehts denn mit meinen anderen Fragen aus, die ich oben gestellt habe. Ich zitiere mal:

Hat er Recht? Muss ich das Bauteil besorgen? Bin ich verpflichtet ihm das Bauteil zuzusenden oder muss er den Artikel zur Nachbesserung an mich zurücksenden?

Es haben mich während der Auktion auch Bieter gefragt, ob dieses Bauteil dabei ist. Ich habe verneint. Wenn ich ihm dieses Teil nun auf meine Kosten besorge, ist der Preis für das Gerät aus meiner Sicht nicht mehr realistisch.

Was mich in diesem Zusammenhang auch interessieren würde, ist was passiert, wenn ich als Verkäufer nicht im Stande bin dieses Bauteil zu beschaffen und eine Nachbesserung ablehne. Er hat dann aus meiner Sicht das Recht auf Rückgabe der Ware. Oder hat der Käufer noch andere Rechte?

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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

@ boschtoaster
Bitte nicht böse sein, aber das Ei haben Sie sich schon selber gelegt. Wenn schon einige Käufer nachfragen, warum erweitern Sie den Artikeltext dann nicht einfach? Aber egal, denn hinterher ist man immer klüger ;)
Nichts desto trotz ist das für meine Begriffe ein kniffliger Fall. Einerseits steht da nun mal eindeutig "Midi" in der obersten Artikel-Betreffszeile und nicht "Midi fähig" (Was auch immer das ist), andererseits, haben Sie Ihm ja schon angeboten, den Artikel zurück zu nehmen. Ist halt die Frage, wie ein Richter (der ggf. genau so wenig wie ich davon versteht) das als fehlen einer zugesicherten Eigenschaft auslegt?! Meine Schätzung, das wird ein Lottospiel vor Gericht für beide Seiten und daher muss der Käufer auch damit rechnen zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben. Bevor keine Post vom Anwalt kommt oder er anfängt Paragraphen zu Zitieren würde ich erst mal abwarten. Mein Tipp daher: Nochmals schriftlich per Post (Einschreiben mit Rückschein) anbieten das Gerät zurück zu nehmen.

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#8
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Stimme ich zu. Die Artikelbeschreibung ist etwas spitzfindig. Dumm auch, dass der Käufer es nicht für nötig hielt, nachzufragen. Nachrüsten würde ich es auch nicht auf meine Kosten, schon gar nicht, wenn es vom Hersteller aus auch ohne dieses Midi-Teil vekauft wird.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#9
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Dumm auch, dass der Käufer es nicht für nötig hielt, nachzufragen.<<

Warum sollte er?
Es steht doch in der Beschreibung!

Obwohl viele Verkäufer davon ausgehen, muss man als Käufer nicht alles nochmal nachfragen, was sowieso in der Beschreibung steht.

Dem Posting von Bellthor ist absolut zuzustimmen!

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#10
 Von 
boschtoaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Kommentare. Ich finde auch, daß es besser und klarer gewesen wäre, wenn ich geschrieben hätte, daß das Teil nachrüstbar ist. Das sollte ja der Zusatz Midi ausdrücken. Manche Amps sind das ja nicht. Auf jeden Fall werde ich in Zukunft peinlichst genau darauf achten , was ich schreibe.

Meiner Meinung müsste aber ein Käufer die Artikelbeschreibung genauso durchlesen. Dort steht nichts von Midianschlüssen. Alle Anschlüsse sind aufgelistet, sodaß für mich klar ist, daß das Teil nicht dabei ist.

Ein ulkiges Beispiel ist das hier. Wird hier wirklich ein Opel Kadett E verkauft? Nein, nur die Anleitung. Kann ich vom Verkäufer nun ein Auto fordern oder nicht? Steht doch klar da, was verkauft wird. Mal provokant ausgedrückt.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=4514863694&ssPageName=STRK:MEDW:IT

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#11
 Von 
boschtoaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal zu meiner Frage.

Kann der Käufer außer einer Rückgabe etwas anderes verlangen?

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#12
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Nachbesserung oder Rücknahme.

Ggfs. kann er auch auf Schadensersatz klagen. Der Schadensersatz könnte dann in seiner Höhe so bemessen sein, dass er den Wert dieses Midi-Teils trifft.

Aber ob er damit durchkommt, ist eine andere Frage, denn wie bereits gesagt, ich finde nicht, dass die Beschreibung eindeutig hergibt, dass dieses Teil dabei ist (aber sie schließt es andererseits auch nicht unzweifelhaft aus).

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#13
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

@ boschtoaster
Was Sie jetzt verglichen haben, haut nicht hin. In der Auktion mit dem KFZ bzw. der Reparaturanleitung ist unzweifelhaft für jeden (selbst für Leute die keinen PKW haben) ersichtlich, dass es nur um eine Beschreibung bzw. Lektüre im weitesten Sinne geht. Bei Ihrem Gerät könnte ein solcher "Anschluss" vorhanden sein oder auch nicht. Und da das Wort "Midi" da nun fällt ist der Fall problematisch. Der Knackpunkt besteht für mein Empfinden darin, ob der Käufer hätte eindeutig erkennen können dass das Teil nun "Midi" hat oder nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Richter so sein Urteil aufbauen könnte. Ich befürchte, dass Sie zumindest einen schwierigen Stand haben, jedoch bezweifle ich, dass der Käufer mit einer Klage gegen privat auf Lieferung eines Gerätes mit "Midi" durchkommt. Umso wichtiger, dass Sie Ihr ernstgemeintes Angebot, die Ware zurückzunehmen, auch beweisen können. Das würde dann für Sie sprechen. So könnten Sie guten Willen beweisen und zeigen dass es sich eben um ein Missverständnis handelt und dass Sie nicht die Absicht hatten, den Käufer zu betrügen.

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#14
 Von 
boschtoaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo sind denn eigentlich die bedeutenden Unterschiede zwischen einem gewerblichen und einem privaten Verkauf?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

das versandrisiko trägt der gewerbliche, er hat ein widerrufsrecht, er trägt meines erachtens auch eine garantie- oder gewährleistungspflicht, hmm....das fällt mir jetzt so spontan ein.

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