Verjährungsfrist bzw Verhalten

1. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go458879-59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungsfrist bzw Verhalten

Hallo meine situation ist folgende und zwar habe ich einen Brief erhalten in dem ich 20 Tage in ein Gefängnis gehen soll, da ich das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlt habe (aus mehreren Erschleichungen) mit einer Summe von etwas mehr als 500€ ich bin aber berufstätig und kann nicht 20 Tage einfach mal abgehen weil ich sonst meine arbeit verliere. Wie verhalte ich mich jetzt am besten da auch schon eine Ratenzahlung misslungen ist?
Und um komische Kommentare vorweg zunehmen du den Zeitpunkten als ich "schwarzfuhr" war ich einmal durch eine Operation am Knie und zweitens durch Obdachlosigkeit nicht arbeitsfähig.
Ich danke schonmal im voraus für schnelle Antworten

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, gab es also schon eine Ratenzahlungsvereinbarung, welche jedoch nicht eingehalten wurde!? Dann wird es in der Tat schwierig hier noch etwas zu machen. Ein Telefonat mit der Vollstreckungsabteilung wird unumgänglich sein, aber ob es Früchte tragen wird, darf bezweifelt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go458879-59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche vollstreckungsbehörde meinen Sie

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Er meint die Staatsanwaltschaft. Diese ist in Deutschland die Vollstreckungsbehörde für Urteile in Strafsachen.

Zitat:
ich bin aber berufstätig und kann nicht 20 Tage einfach mal abgehen weil ich sonst meine arbeit verliere. Wie verhalte ich mich jetzt am besten da auch schon eine Ratenzahlung misslungen ist?


Berufstätigkeit schützt in letzter Konsequenz nicht vor Strafvollstreckung. Bei Berufstätigkeit, also regelmäßigem Einkommen, stellt sich die Frage, warum Ratenzahlung "misslungen" ist ?!??

Umwandlung in gemeinnützige Arbeit kommt bei Berufstätigkeit ja auch eher nicht in Frage.

Bleibt also nur die Strafe sofort und komplett zu zahlen, bzw. zumindest den sog. "haftbefreienden Betrag" (Gesamtsumme minus Verfahrenskosten). Das Geld muss man sich dann zur Not leihen oder zur allergrößten Not mit anderen Zahlungen aussetzen, also z.B. diesen Monat keine Miete zahlen und das Geld für die Strafe verwenden. Mit dem Vermieter anschließend eine Ratenzahlung für die Februarmiete vereinbaren.

Frage am Rande: Das Ganze findet nicht zufälligerweise im Bundesland Niedersachsen statt??

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#4
 Von 
go458879-59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein in Thüringen gut das ich in einer wg wohne da geht das mal noch. Durch Anschaffungen für die Wohnung und durch eine kontopfändung klappte die Ratenzahlung nicht.

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Nein in Thüringen


O.K., dann hätte "Plan B" nicht funktioniert (in Niedersachsen gibt es ein spezielles Programm unter Einbeziehung der Straffälligenhilfe, wo auch "misslungene" Ratenzahlungen noch mal (re-)aktiviert werden ohne viel Aufhebens seitens der StA)

Zitat:
gut das ich in einer wg wohne da geht das mal noch


Dann ist das Problem ja gelöst ... :)

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