Hallo.
Wie lange dauert die Verjährungsfrist für eine Architektenleistung?
Grund: Habe dem Archtekten am 11.12.02 den Vertrag gekündigt. Am 13.04.05 haben
wir eine Rechnung über 600 Euro für seine damalige Leistungen (ausmessen
vom Grundstück) bekommen. Ist diese Rechnung verjährt oder nicht?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke und grüße
Verjährungfrist????
13. April 2005
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Frage vom 13. April 2005 | 15:39
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungfrist????
Verbaut?
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#1
Antwort vom 13. April 2005 | 17:22
Von
Status: Lehrling (1286 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo,
die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gem. §§ 195
, 199 BGB
beginnt erst mit Rechnungstellung. Man könnte hier allenfalls von einem RA prüfen lassen, ob der Architekt seinen Honoraranspruch auf Grund der späten Inrechnungstellung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwirkt hat. Die Erfolgsaussicht ist m.E. gering.
MfG Gruwo
#2
Antwort vom 13. April 2005 | 17:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Auch wenn der Architekt die Rechnung bereits direkt am 11.12.2002 gestellt hätte, wäre das noch nicht verjährt.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende. Die Verjährung kann daher frühestens am 31.12.2005 eintreten.
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