Hallo, bin auch mal wieder da.
nachdem ich meinen bisherigen Tierarzt wechselte ( das nötige Vertaruen fehlte ) , bekamm ich nunmehr plötzlich eiene Rechnung über 184 €.
Der letzte Besuch beum Tierarzt war am 8.5.2006.
Ich habe in ca 5 Jahren ca 5000 € an ihn bezahlt.
Mit Schreiben vom 6.7.2009 droht er mit einem gerichtlichen Mahnverfahren.
Die ersten Rechnungen die er mir nun schickte , waren nachweislich bereits bezahlt. Bei einem Gespräch am heutigen Tage bekam ich neue Rechnungen mit anderen Daten.
Frag ist doch ob diese Rechnungen , die Keine Mahnunge nach sich zogen, innerhalb der letzten drei Jahre zu bezahlen sind.
Wären Mahnungen gekommen noch 1 Jahr nachdem wir den Tierarzt gewechselt hatten , wären die selbstverständlich bezahlt worden
Verjährung von Tierarztrechnung
23. Juli 2009
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Frage vom 23. Juli 2009 | 15:05
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 3x hilfreich)
Verjährung von Tierarztrechnung
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#1
Antwort vom 23. Juli 2009 | 15:17
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2467x hilfreich)
quote:
Frag ist doch ob diese Rechnungen , die Keine Mahnunge nach sich zogen, innerhalb der letzten drei Jahre zu bezahlen sind.
Es ist nicht erforderlich jemanden "Mahnungen" zu senden, eine Klage vor Ablauf der Verjährungsfrist reicht aus.
quote:
Die ersten Rechnungen die er mir nun schickte , waren nachweislich bereits bezahlt. Bei einem Gespräch am heutigen Tage bekam ich neue Rechnungen mit anderen Daten.
Hast du nun Rechnungen bekommen, Rechnungskopien oder Mahnungen.
Selbstverständlich musst die für "Leistungen" bezahlen, auch wenn er jetzt erst seine Buchhaltung in den Griff bekommt. Er arbeitet für dich du zahlst....
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
#2
Antwort vom 23. Juli 2009 | 19:27
Von
Status: Praktikant (939 Beiträge, 269x hilfreich)
Forderungen aus 2006 verjähren erst zum 31.12.2009.
Forderungen aus 2005 und früher sind verjährt, wenn die Verjährung nicht gehemmt oder unterbrochen wurde.
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#3
Antwort vom 23. Juli 2009 | 19:47
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2467x hilfreich)
Ich würde dem nicht bei jeder Rechnung erklären wann die bezahlt wurde. Sobald man selber sicher belegen kann das man bezahlt hat lässt man ihn bis zu Mahnbescheid Geld ausgeben und legt dan Widerspruch ein.
Dann vergeht ihm schnell die Lust.
K.
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