Verjährung von Bußgeldbescheid (Cannabis im Straßenverkehr)

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
ENVY32
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung von Bußgeldbescheid (Cannabis im Straßenverkehr)

Hallo,

mein Freund kommt aus NRW und wurde mitte März in Niedersachen im Rahmen einer Routinekontrolle von einer Zivilstreife kontrolliert. Er hat in der Zeit vorher regelmäßig Cannabis konsumiert, so auch am Tag vor der Kontrolle. So war dann auch der Urintest positiv, worauf auf der Wache auch ein Bluttest gemacht wurde. Auf der Wache wurde ihm gesagt, dass es bis zu 8 Wochen dauern könnte, bis er ein Schreiben von der Polizei erhält. Mittlerweile sind 16 Wochen vergangen und es ist noch kein Brief bei ihm eingetroffen.

Er ist nicht unter Einfluss (also ohne Ausfallerscheinungen) gefahren und aktuell dabei, Cannabis-Patient zu werden, da er es aus medizinischen Gründen konsumiert.

1. Nach § 26 Abs. 3 StVG beträgt die Verjährungsfrist für Ordnungswiedrigkeiten 3 Monate - gilt dies auch bei Drogendelikten nach § 24 a StVG ?

2. Hat er die Möglichkeit auf Strafminderung wenn er Cannabis-Patient ist? Zum Zeitpunkt war er dies ja noch nicht, sollte aber bald passieren.


Vielen Dank,
Envy


-- Editier von ENVY32 am 11.07.2017 16:13

-- Editier von ENVY32 am 11.07.2017 16:16

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

1. Definitiv nicht. Siehe hier: http://www.ra-herrle.de/verjahrung-bei-ordnungswidrigkeiten-im-strasenverkehr/
2. Nö. Bußgeld sind durch den Bußgeldkatalog festgelegt und der kennt keine "Ermäßigungen".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Der Link funktioniert nicht, aber ich erinnere mich dunkel - ich glaube, es gab sogar eine einleuchtende Begründung für die 2 Jahre.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
ENVY32
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank schonmal für die Antworten. Der Link funktioniert, wenn man alles bis zum .html mit kopiert.
Ich werde das dann mal so weitergeben. So wie es aussieht darf ich dann ja erstmal weiter fahren und er muss es auf dem Beifahrersitz ertragen ... haha.

Wisst ihr, was für eine Strafe ihn erwartet? Bleibt es bei den 500€ oder wird das evtl schon "Fahren unter Einfluss" (aufgrund des vermutlich recht hohen THC Gehalts)? Aber wie gesagt ist er ohne Ausfallerscheinungen gefahren, ich saß neben ihm und habe mich die ganze Fahrt total sicher gefühlt.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Wisst ihr, was für eine Strafe ihn erwartet?

Wenn es über 1,0ng/mL THC sind, aber kein Unfall o.ä. bleibt es bei 500€ Bußgeld. Dazu kommen nochmal ca. 50€ Verwaltungsgebühren, die Kosten für die Blutentnahme und die Kosten für die Laboruntersuchung des Blutes. Außerdem 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Aus der Blutprobe kann man aber auch lesen, ob regelmäßiger Konsum vorliegt. Sollte die Blutprobe Ihren Freund als "Gewohnheitskiffer" überführen, wird sich außer der Bußgeldstelle noch die Führerscheinstelle melden. Die wird dann - je nach Ergebnis der Blutprobe und Laune des Sachbearbeiters - eine ärztliche Begutachtung oder eine MPU anordnen oder den Führerschein gleich ganz entziehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
ENVY32
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank auch für deine Antwort.

ich habe meinen Freund letzte Woche zu einem Facharzt begleitet, da sein Hausarzt ihn dort hin geschickt hatte. Der Facharzt teilt die Meinung des Hausarztes, dass eine Therapie mit Cannabis angebracht ist und hat ihm einen Brief geschickt, in dem er dies schriftlich bestätigt. Der Hausarzt meines Freundes wird ihm dann Cannabis verschreiben.

Der Facharzt meinte, dass es auf jeden Fall ratsam wäre, sich den Rat eines Anwalts zu holen, da die aktuelle Situation nun etwas komplexer ist. Es lag auf jeden Fall ein regelmäßiger Konsum vor (noch immer ist kein Brief eingetroffen), aber dies ist ja nun medizinisch auch begründet. Mein Freund würde gerne unter THC-Einfluss eine MPU machen - dies ist in Einzelfällen auch möglich wenn er unter Dauermedikation mit Cannabis steht.

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#7
 Von 
Nobby1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Wen Dein Freund einen Tag vor der Kontrolle im März konsumiert hat, und der Test Positiv war, dann ist er schon unter dem Einfluss von BTM unterwegs gewesen. Sonst hätte es ja auch keine Blutentnahme gegeben.

Auch wenn er nun, sage ich mal, ab August, Cannabis als schmerzlinderndes Mittel verschrieben bekommt, wird das der Fsst ziemlich latte sein.
Da er das ja nicht im März verschrieben bekam, hat er sich das Cannabis ja sicherlich illegal besorgt. Und somit ist die Fahrt unter BTM perfekt.

Wäre ja so, als würde ich im August eine Hausrat Versicherung abschlleßen, und dann einen Schadenfall vom März melde.

Sorry, hört sich zwar als blödes beispiel an, aber so ist es leider.

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#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Korrekt, eine erstmalige Verordnung im August begründet keinen Ausnahmetatbestand im vergangenen März.

Bis zum Erhalt irgendwelcher Briefe von der Polizei oder Bußgeldstelle kann es eine Weile dauern. Und Briefe von der Fahrerlaubnisbehörde dauern nochmal deutlich länger.



-- Editiert von Osmos am 28.07.2017 08:53

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