Hallo, in den neunziger Jahren wurden die Grundstücke in unserer Straße zwangsweise an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen. Gebühren wurden auf Grund des verfügten Zwanges nicht erhoben. Nach der Eingemeindung zum Nachbarort 2010 kam heute ein Bescheid über die Nachforderung der entsprechenden Gebühren in vierstelliger Höhe, abhängig von der Grundstücksgröße.
Ist die Festsetzung der Gebühren nicht schon vor der Eingemeindung verjährt?
Danke für Antwort
Verjährung von Anschlussgebühren
3. Dezember 2015
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Frage vom 3. Dezember 2015 | 21:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung von Anschlussgebühren
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2015 | 12:45
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
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