Verjährung von Anschlussgebühren

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
amz429772-56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung von Anschlussgebühren

Hallo, in den neunziger Jahren wurden die Grundstücke in unserer Straße zwangsweise an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen. Gebühren wurden auf Grund des verfügten Zwanges nicht erhoben. Nach der Eingemeindung zum Nachbarort 2010 kam heute ein Bescheid über die Nachforderung der entsprechenden Gebühren in vierstelliger Höhe, abhängig von der Grundstücksgröße.
Ist die Festsetzung der Gebühren nicht schon vor der Eingemeindung verjährt?

Danke für Antwort

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Die Verjährungsfrist beträgt hier 30 Jahre.

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