Hallo,
ich habe 2006 und eine 2007 die Lebensversicherung von 2004 gekündigt.
Nach einem neuen BGH Urteil (25.07.2012) besteht ein erhöhter Anspruch auf Rückzahlung ein Teil der Beiträge.
Ist mein Anspruch wirklich verjährt?
MIt freundlichen Grüßen
Tom
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Verjährung bei Beendigung der LV- Versicherung
2. Mai 2013
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Frage vom 2. Mai 2013 | 17:00
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 118x hilfreich)
Verjährung bei Beendigung der LV- Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2016 | 14:21
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Komplizierte Frage. Hier steht jedenfalls was zu einem BGH-Urteil: http://www.widerruflebensversicherung.com/ - Vielleicht hilft Ihnen das weiter.
#2
Antwort vom 2. Dezember 2016 | 21:15
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatNach einem neuen BGH Urteil (25.07.2012) besteht ein erhöhter Anspruch auf Rückzahlung ein Teil der Beiträge. :
Nicht so absolut, wie Du es beschreibst. Nur wenn der Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Belehrung noch später widerrufen werden kann. Nicht alle Belehrungen aus der Zeit waren fehlerhaft.
Da die Verträge aber schon 2004 beendet wurden ist jetzt jeder Anspruch verjährt.
@ Was nun
einer Website, die den Unterschied zwischen Widerspruch (§ 5 VVG ) und Widerruf (§ 8 VVG nicht kennt und deshalb die beiden unterschiedlichen Rechte munter im Text mischt, würde ich nicht unbedingt vertrauen.
Berry
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