Verjährung?

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Verjährung?

Der Wohnwagen von A wurde am 2.9. wegen Abstellens ohne Nummernschild von der Ordnungsbehörde abgeschleppt.
Ca. 2 Wochen später meldet sich A. bei der Behörde. Diese will viel Geld sehen sendet jedoch nie etwas schriftliches. A. zahlt nicht weil er nicht Verursacher dieser Misere war und versucht zu verhandeln. Mitte Dezember will A. den WW endlich abholen muß aber dennoch einen Teilbetrag bezahlen um den WW zu bekommen. Nun waren aber seit 2.9. mehr als 3 Monate vergangen. Ist nicht 3 Monate die Verjährungsfrist? Wann fängt die an? Mit Sicherstellen des WW?
Kann A. den Bescheid anfechten unter Berufung auf die Verjährung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist nicht 3 Monate die Verjährungsfrist? <hr size=1 noshade>

Erstze Monate durch Jahre und es kommt ungefähr hin...
§ 195 BGB



quote:<hr size=1 noshade>A. zahlt nicht weil er nicht Verursacher dieser Misere war <hr size=1 noshade>

Aber wohl der Eingetümer?





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