Ich habe heute, 02.01.04 einen Mahnbescheid für eine Stromrechnung des Stromlieferanten bekommen. Es muß sich dabei um eine Endabrechnung aus dem 1. Halbjahr 2001 handeln, da ich im Frühjahr 2001 umgezogen bin. Bisher habe ich keine Mahnung oder Zahlungserinnerung zu dieser Rechnung erhalten. Auch liegt mir die Rechnung nicht vor.
Muß ich eine Stromrechnung aus dem Jahr 2001 überhaupt noch bezahlen? Wenn ich nicht bezahlen muß, muß ich dann auf dem Mahnbescheid dem kompletten Anspruch widersprechen? Wie verhalte ich mich richtig?
Verjährung Stromrechnung
2. Januar 2004
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Frage vom 2. Januar 2004 | 22:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Stromrechnung
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