Verjährung Rechnungserstellung

13. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
alma
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Rechnungserstellung

Ich habe ein Problem mit einer Handwerkerrechnung. Die Rechnung wurde im Januar 2002 erstellt, ist aber bis letzte Woche nicht bei mir angekommen.
Ich war doch sehr überrascht, da ich davon ausgegangen war, dass die erbrachten Leistungen bereits mit anderen Rechnungen des Handwerkes erledigt seien.

Ich habe eine Kopie der Rechnung nun, also mehr als 3 Jahre nach Erstellungsdatum, vorgelegt bekommen, mit der Aufforderung diese umgehend zu begleichen.

Ist hier die Verjährungsfrist schon eingetreten oder ist dies noch von anderen Faktoren abhängig?

Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Alma

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nein, die Verjährung tritt erst am 31.12.2005 ein, siehe § 195 BGB .
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Dem kann ich nur zustimmen.

Genau gesagt:
mit ABlauf des 31.12.2005 ;)

Gruß
Harry!

1x Hilfreiche Antwort

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