Hallo,
es geht um die Verjährung von gewerbsmäßigem Betrug als Mitglied einer Bande. Was ich weiß, dass Verschärfungen wie z.B. §263 III sich nicht auf die Verjährung auswirken und es bei 5 Jahren bleibt. Nun habe ich jedoch Absatz V entdeckt
Zitat:(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Ist Absatz 5 nun eine Qualifikation und hat dies zur Folge, dass die Höchststrafe nun 10 Jahre ist und somit die Verjährung auch 10 Jahre?