Verjährung Forderung Ausland

23. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Winston10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Forderung Ausland

Hallo, habe ein Schreiben eines Inkassobüros (***) bekommen, in dem ich informiert wurde dass es eine Forderung einer Schweizer Firma gegen mich gekauft hat. Ich habe tatsächlich vor 4 Jahren dort einmal etwas bestellt, die Rechnung aber nach Erhalt bezahlt. Unabhängig davon: Gilt bei Forderungskauf in diesem Fall die deutsche oder die schweizer Verjährungsfrist?
Danke für die Hilfe!

mfg

Winston

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du kannst beweisen, dass es bezahlt wurde?
Schreib denen doch einfach mal, dass es damals auch bezahlt wurde und dass es sowieso mittlerweile verjährt ist. Dann siehst du ja, wie sie reagieren :-)

-- Editiert von mepeisen am 24.11.2015 08:39

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Winston10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja und es geht ja um die Formulierung des Schreibens, weil ich die Verjährung noch zusätzlich unterbringen will. :-)

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde es so schreiben: "Wertes Inkasso. Die Forderung mit Nummer XYZ wurde schon vor Jahren bezahlt. Im übrigen wäre die Forderung sowieso verjährt."

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