Verjährung Baumängel nach Schuldrechtsmodernisieru

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Joki4711
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 31x hilfreich)
Verjährung Baumängel nach Schuldrechtsmodernisieru

Wir haben im Mai 1999 eine Reihenhaus gekauft und zu dieser Zeit galt noch die 30jährige Verjährungsfrist für versteckte Baummängel.

Nun sind an unserem Haus erhebliche Baumängel entdeckt worden, in dem z.B. ein Wassereintritt im Keller war, der lt. Baugutachter durch eine nicht richtig konstruierte sogenante "weisse Wanne" hervorgerufen wurde. Hier geht der Schaden leicht in den 5stelligen Eurobereich.

Meine Frage:

Gilt beim Kauf 1999 das damalige zum Zeitpunkt des Kaufes gültige Recht mit 30jähriger Verjährung bei versteckten Baumängeln oder greift auch hier das neue Recht mit 10 Jahren?

Dann hätten wir keine Chance und dürftem auf dem Schaden sitzen bleiben.

Danke für eine Antwort.

JOKi

-----------------
" "

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Joki4711
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 31x hilfreich)

Schade, dass mir hier im Forum keiner helfen kann.

Joki

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
und zu dieser Zeit galt noch die 30jährige Verjährungsfrist für versteckte Baummängel.


Das galt auch 1999 nicht. Vielmehr galt damals eine 30-jährige Verjährungsfrist für arglistig verschwiegene Mängel. Die Beweisführung für arglistig verschwiegene Mängel ist jedoch äußerst schwierig, denn es muss bewiesen werden, dass dem Bauunternehmer der Mangel bei der Bauausführung bekannt war.

Im übrigen gilt aber ohnehin das neue Recht.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ihr seid die Bauherren oder habt ihr es nur gekauft?

http://www.anwalt-fliege.de/cms/website.php?id=/de/aktuelles/data2356/baumangel.htm


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen