Wir haben im Mai 1999 eine Reihenhaus gekauft und zu dieser Zeit galt noch die 30jährige Verjährungsfrist für versteckte Baummängel.
Nun sind an unserem Haus erhebliche Baumängel entdeckt worden, in dem z.B. ein Wassereintritt im Keller war, der lt. Baugutachter durch eine nicht richtig konstruierte sogenante "weisse Wanne" hervorgerufen wurde. Hier geht der Schaden leicht in den 5stelligen Eurobereich.
Meine Frage:
Gilt beim Kauf 1999 das damalige zum Zeitpunkt des Kaufes gültige Recht mit 30jähriger Verjährung bei versteckten Baumängeln oder greift auch hier das neue Recht mit 10 Jahren?
Dann hätten wir keine Chance und dürftem auf dem Schaden sitzen bleiben.
Danke für eine Antwort.
JOKi
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Verjährung Baumängel nach Schuldrechtsmodernisieru
11. Januar 2013
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Frage vom 11. Januar 2013 | 14:14
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 31x hilfreich)
Verjährung Baumängel nach Schuldrechtsmodernisieru
Verbaut?
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#1
Antwort vom 15. Februar 2013 | 15:41
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 31x hilfreich)
Schade, dass mir hier im Forum keiner helfen kann.
Joki
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#2
Antwort vom 19. Februar 2013 | 22:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
quote:
und zu dieser Zeit galt noch die 30jährige Verjährungsfrist für versteckte Baummängel.
Das galt auch 1999 nicht. Vielmehr galt damals eine 30-jährige Verjährungsfrist für arglistig verschwiegene Mängel. Die Beweisführung für arglistig verschwiegene Mängel ist jedoch äußerst schwierig, denn es muss bewiesen werden, dass dem Bauunternehmer der Mangel bei der Bauausführung bekannt war.
Im übrigen gilt aber ohnehin das neue Recht.
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#3
Antwort vom 20. Februar 2013 | 07:37
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Ihr seid die Bauherren oder habt ihr es nur gekauft?
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