Verjährung Alkohol Strassenverkehr

29. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
MaxPower123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Alkohol Strassenverkehr

Guten Tag zusammen

Kurz zu meinem Fall: Ich Männlich 28j wurde vor 12 Jahren also mit 16 Jahren von der Polizei mit 2,2 Promille, MDMA und THC Rückständen auf einem Moped angehalten und seitdem bin ich für den Strassenverkehr gesperrt. Das normale Verfahren um die Autoprüfung machen zu dürfen ist wohl jedem bekannt. Nun zu meiner Frage, ich war zum Tatzeitpunkt Minderjährig und dies ist nun ja auch schon 12 Jahre her, kann man hier nicht die Verjährung geltend machen?

Ich würde mich freuen auf ein Hilfreiches Feedback.

Gruss Max Power

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Nein. im Fahrerlaubnisrecht gibt es keine Unterschiede in der Verjährung bezüglich Jugendlicher / Erwachsener.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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