Verjährung

6. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Karl E. Schumann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung

Ich habe mit heutigem Tag ein Schreiben vom AG bekommen welches sich auf eine Rechnung vom 24.04.1998 bezieht. Ein Mahnbescheid soll am 29.04.1999 ausgestellt worden sein. Die Anwälte stellten am 11.11.2002 einen Klage beim AG. Diese Klageschrift wurde mir heute 06.02.2003 zugestellt.
Meine Frage nun: Ist diese Sache verjährt oder muss ich meinen Anwalt einschalten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Zustellung eines Mahnbescheides unterbricht die Verjährung. Ist kein MB zugestellt worden, ist der Anspruch verjährt. Sollte der Anspruch bestehen, schaltet man aber keinen Anwalt ein, sondern bezahlt seine Schuld.

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"Joh. 19, 22"

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#2
 Von 
Karl E. Schumann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbstverständlich sollte ein jeder seine Schuld bezahlen.
In diesem Fall kann ich mich jedoch weder an eine an meine Person gestellte Rechnung und schon garnicht an einen Mahnbescheid erinnern.
Meine Frage sollte eher dahingehen ob ich überhaupt einen RA mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen soll oder ob dies nicht sowieso verjährt sei, da meiner Kenntnis nach eine Unterbrechung durch MB ebenfalls nach 2 Jahren verjährt sei.

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#3
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Der Anspruch verjährt nicht "von Amts wegen". Durch eine Unterbrechung der Verjährung beginnt sie von vorn zu laufen; wäre also auch verjährt. Aber die Verjährung muß von Ihnen eingewandt werden. Dazu brauch man eigentlich keinen Anwalt. Nur die Fristen bzgl. der Klagezustellung sind zu beachten.

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"Joh. 19, 22"

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