Hallo,
gezwungenermaßen werde ich wohl bald in meinen unfertigen Bau einziehen müssen.
Wie bringe ich meinem Generalunternehmer (mit dem ich mich im Rechtstreit befinde) zur Kenntnis, dass mein Einzug keine Abnahme bedeutet?
Verhinderung einer fiktiven Abnahme durch Einzug?
6. Januar 2007
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Frage vom 6. Januar 2007 | 19:31
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 8x hilfreich)
Verhinderung einer fiktiven Abnahme durch Einzug?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2007 | 21:03
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 95x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 8. Januar 2007 | 14:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47645 Beiträge, 16840x hilfreich)
Aber sicher stellt der Einzug eine Abnahme dar. Verhindern kannst Du das nur mit Zustimmung des Bauträgers.
Von einem Einzug ohne Abnahme-, Übergabe- oder Mängelprotokoll würde ich daher dringend abraten.
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#3
Antwort vom 13. Juni 2007 | 13:37
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 8x hilfreich)
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