Verhinderung einer fiktiven Abnahme durch Einzug?

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)
Verhinderung einer fiktiven Abnahme durch Einzug?

Hallo,

gezwungenermaßen werde ich wohl bald in meinen unfertigen Bau einziehen müssen.

Wie bringe ich meinem Generalunternehmer (mit dem ich mich im Rechtstreit befinde) zur Kenntnis, dass mein Einzug keine Abnahme bedeutet?

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Aber sicher stellt der Einzug eine Abnahme dar. Verhindern kannst Du das nur mit Zustimmung des Bauträgers.

Von einem Einzug ohne Abnahme-, Übergabe- oder Mängelprotokoll würde ich daher dringend abraten.

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#3
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Unser Anwalt hat ein Schreiben mit entsprechendem Inhalt aufgesetzt.

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