Hallo!
Ich habe mal 2 Fragen:
1. Darf der Beklagte seinen Hund mit zu einer Gerichtsverhandlung nehmen, wenn er die Vermutung hat, dass dies für die Verhandlung wichtig sein kann oder er keine Möglichkeit hat den Hund während der Verhandlung anderweitung unterzubringen?
2. Was passiert, wenn der Kläger, sein Anwalt oder die Zeugen des Klägers wegen schlechter******rungsverhältnisse nicht zur Verhandlung erscheinen, der Beklagte aber kommt?
Gruss
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Verhandlung bei Glatteis und sind Hunde erlaubt?
14. September 2013
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Frage vom 14. September 2013 | 09:57
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 42x hilfreich)
Verhandlung bei Glatteis und sind Hunde erlaubt?
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#1
Antwort vom 14. September 2013 | 14:41
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
zu 1. das kommt auf den Richter an
zu 2. dann gibt es ein Versäumnisurtei, und die
Zeugen bekommen bei Nichterscheinen eine Ordnungs-
strafe.
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#2
Antwort vom 16. September 2013 | 11:38
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:
wenn er die Vermutung hat, dass dies für die Verhandlung wichtig sein kann
Mir fällt gerade kein Szenario ein, in der ein Hund für die Verhandlung wichtig sein kann - selbst dann nicht, wenn es um die Frage geht, ob der Hund aggressiv ist oder nicht.
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