Verhandlung?!-Telekom-Seiler und Kollegen!!!!!

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2010 16:58:53
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)
Verhandlung?!-Telekom-Seiler und Kollegen!!!!!

Sorry-ich benötige mal Eure Meinung!
Hatte ja den Beitrag über Seiler und Kollegen schon geschrieben...Jetzt haben die mir doch tatsächlich einen Mahnbescheid zukommen lassen!!!Bin in Widerspruchgegangen...
Es macht mich einfach wütend...Damals ging es um eine Summe von etwa 200-400 Euro...Genau ist das nie geklärt worden, weil die Telekom es nicht für nötig erachtete, mit mir zu kommunizieren-zumal ich die Beweise dafür hab!!!...Die haben einfach abgeklemmt im Mai...Und auf meine Hinweise, bezüglich der Rechnun kam kein Einwand...Jetzt geht es vor Gericht um 999,45 Euro(schöne Summe)...Angeblich gekündigt im September...Plus Anwalt Seiler sind es 1300 Euro!!!...Und es beginnt mir einer dicken schriftlichen Lüge-angeblich habe ich einen neuen Anschluss beantragt, welcher auf Grund der offenen Forderung abgelehnt wurde....Häääää??? Ich habe nie einen weiteren Anschluss beantragt, da ich bei meinen Eltern eingezogen bin und dort alles vorhanden ist!!! Was hat solch eine Lüge für ein Gewicht in einer Verhandlung und warum bekomme ich keine detaillierte Rechnungsaufstellung????...Einfach 2 Jahre warten, nachdem ich immer einen Konsens gesucht habe????...Ich werde auf jeden Fall kämpfen, wenn ich mir auch momentan keinen Anwalt leisten kann; der sich solch einer Sache "hingebungsvoll" widmet...

Und die 2. Sache ist beim Gerichtsvollzieher und da mußte ich den Finger hben-wegen 150 Euro...Aber ich sehe nicht ein, wenn ich meine Schuld beglichen habe-nochmal die gleiche oder sogar eine höhere Summe zu zahlen!!! Ich war damals so blöd und hab mir mein Recht nicht erkämpft-denn es waren 250 Euro und ich war ja zahlungswillig und hätt es in 5 Raten abgezahlt...Doch die Telekom hat nicht akzeptiert und Vertragsschaden etc...1000Euro-die hab ich über 4 Jahre lang mit 25 Euro monatich abbezahlt....Und dann kam ne Aufstellung und es waren immernoch/wieder 1000 Euro???? So kann man das ja ein Leben lang praktizieren!!!

Was ich an diesem Staat nicht verstehe....Wenn ich Leistung bringe, kreativ bin, geradeaus und loyal, dann hab ich keine Chance-nur wenn ich im Netzwerk der "Kollektivneurose" mitmache....???

Ich bitte davon abzusehen über das Heranziehen meiner persönliche Adresse, Angebote über Verbraucherinsolvenz zu senden, da diese bei einer Summe von 1000 Euro wohl indiskutabel ist und weitere Posten habe ich in dieser Richtung Gott sei Dank nicht!!!...Ich hab nämlich solche Post bekommen, nachdem mein erster Artikel hier drin stand:-)
Vielleicht hat ja Jemand Erfahrung oder ne Meinung-ich freu mich über Feedback...MfG Manus

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silke49
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Wir haben schon lange keinen Telekom Anschluß mehr auch nie eine Mahnung bekommen und jetzt hat dieser Anwalt Seiler eine Kontopfändung beantragt heisst Konto ist erst mal dicht muss es vom Gericht freischalten lassen . Nur dann habe ich eine Ruhende Pfändung , Wer kennt sich damit aus ? Fakt ist wenn ich nicht zahle dann bleibt die Ruhende Pfändung

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Kontopfändung


Wenn eine Kontopfändung vorliegt muss es ja vorher Mahnbescheid + Vollstreckungsbescheid gegeben haben !

Warum hast du da nicht schon reagiert?

Du hast nie so etwas erhalten?

Bei Gericht einsetzen in den vorigen Stand beantragen ! 14 Tage Frist nach Kenntnis !

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Silke49
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Wir haben nie vorher Post bekommen , weder Mahnung von Telekom das angeblich noch was offen ist noch Mahnbescheid oder Vollstreckung . Seiler hat sofort die Kontopfändung gemacht .
Ich war bei Gericht die sagten mir es geht nur in eine Ruhende Pfändung über mit dem Konto . Habe da echt keine Ahnung hatte so etwas noch nie

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Silke49
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

MIr fällt ein wir sind im letzten Jahr mal von jemanden angerufen worden der gab sich als Mitarbeiter der Telekom und meinte er würde uns vorschlagen die Hälfte von dem offenem Betrag zu bezahlen dann hätten wir unsere Ruhe ich habe dem gesagt das wir nichts offen haben und ich wüsste ja gar nicht ob er wirklich ein Mitarbeiter der Telekom ist . Er sagte noch dann könnte er nichts machen wenn wir nicht bezahlen dann würde es zum Inkasso gehen . Ja und jetzt kam dann eben die Post über die Kontopfändung

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-- Editiert am 11.02.2010 13:45

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Um welchen Betrag geht es?


Sofern kein Mahnbescheid etc. zugegangen ist, sollte man schnellstens bei Gericht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Dann sollte man Akteneischt nehmen um herauszufinden wie und wann die Zustellung der Schreiben erfolgt ist.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Silke49
Ohne Titel geht keine Pfändung !!!
Ausgeschlossen

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Malle420
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Wir bekommen schon seit Jahren immer wieder Rechnungen von Seiler &Kollegen
Leider haben wir nie betahlt und es war auch schon des öfteren eine Gerichtsvollzieherin da
Wir haben uns dann auf Ratenzahlungen geinigt
Kaum ist das eine Bezahlt kommt sie mit neuen Vorderungen
Heute sind schon wieder 2 Zwangsvollstreckungen gekommen, einemal 205 euro ca. und einmal 300 euro ca
Das ca macht mich schon stutzig
Forderung : deutsche telekom AG
Vertr. Rechtsanmwälte Seiler& Kollegen

Sehr geehrte Frau ...........
in oben genannter Sache habe ich heute versucht Sie unter der obigen Anschrift anzutreffen (Sie war schon wieder mal hier )
Ich werde sie erneut am..... zwischen... Uhr ausuchen um den Vollstreckungsauftrag durchzuführen
Sollte ich erneut niemanden antreffen werde ich das in meinem Protokoll vermerken

WICHTIGER HINWEIS
Diese Bescheinigung ist dann Grundlage für das Verfahren zur Abgabe der eideststattlichen Versicherung
An diesem Grund stelle ich ihnen anheim,sich zwecks Vereinbarung eines termins mit mir in Verbindung zu setzen

Den Namen der Gerichtsvollzieherin möchte ich aus Gründen der Angst vor Ärger nicht veröffentlichen
Wir haben schon mehrere Hundert Euro bezahlt und es kommt immer wieder was neues
BITTE HELFT UNS !!!!!!!!!!!!!!!
Danke
LG

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.10.2010 16:32:14
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Wenn kein MB /VB zugestellt worden wäre, könnte auch keine Frist versäumt werden.

Das Gericht prüft nur OB ein Mahnbescheid zugestellt wurde, nicht jedoch ob er KORREKT zugestellt wurde.

Ist die Zustellung vermerkt und es erfolgt kein Widerspruch haben wir das Malheur ...

Daher lässt sich in solchen Fällen wenn der Schuldner keine Zustelungsvereitelung beging normalerweise die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durchsetzen.



@Malle420
Warum widersprecht ihr den Mahnbescheiden denn nicht???


quote:

Den Namen der Gerichtsvollzieherin möchte ich aus Gründen der Angst vor Ärger nicht veröffentlichen

Eine gute Entscheidung. zumal über dem bleuen Absende-Button deutlich steht Verzichten Sie auf konkretisierende Details!



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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.10.2010 16:32:14
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bist Du privat eigentlich genau so wie in den Foren ?
Warum bewirbst Du Dich nicht bei den Freimaurern z.b als advocatus diaboli ?

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Pikowitzchen wird nie in der Lage sein, den Sinn dieses Forums zu verstehen. :banana:

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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Na schön, dass wir das ja dann auch wissen ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Malle420
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo

Leider hört der Ärger bei mir mit Seiler &Kollegen nicht auf
Es kommen immer wieder neue Forderungen von der Telekom
Soviel kann nicht offen stehen
Ich habe schon mehrere mal bezahlt und auch Vergleiche Bezahlt an eine Frau die uns besucht hat
Jetzt kam wieder eine angebliche Forderung von über 600€
Es ist unglaublich

Jetzt möchte ich mit einem Anwalt dagegen vor gehen
Habe mir extra eine Rechtsschutzversicherung angeschafft

Was für einen Anwalt nehme ich da
Für was sollte er zuständig sein
Komme aus kassel vieleicht haben sie ja einen Tip

Vielen Dank

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Einen durch die Rechtsschutz bestellten jedenfalls nicht!
Dazu hätten Sie die Rechtsschutz abschließen müssen, bevor die Sache ins Rollen kam.
In laufende Angelegenheiten mischen die sich im Allgemeinen nicht ein ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12319.11.2010 09:02:13
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Jetzt kam wieder eine angebliche Forderung von über 600€

Wenn die ebenfalls schon tituliert ist hast Du schlechte karten !
Die Gegenwehr hätte vorher kommen müssen !
Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid durch Widerspruch bzw Einspruch bei dem Vollstreckungsbescheid !
Wenn da nichts dergleichen passiert ist ist eben tituliert

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Danke, thehellion und Harry, so würde ich das auch sehen -)
LG
Morgause

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Malle420
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Rechtsschutzversicherung habe ich nicht jetzt erst abgeschlossen sondern vor 4 Monaten
Ein Gerichtlicher bescheid über die 600€ ist nicht gekommen sondern direkt von Seiler& Kollegen
Mann muss doch dagegen vorgehen können,kann doch nicht wahr sein

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12319.11.2010 09:02:13
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Malle420
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

wie lange muss man denn die rs haben um sie zu nutzen
ich möchte die 600€ nicht zahlen
wofür auch
hier kann mir keiner helfen ?
was soll ich bei google denn suchen ?
mein Gott ist das ein Theater ich hasse diesen Verein

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

die weitere Forderung von den Rechtsanwälte ist also ganz bestimmt noch nicht tituliert?
Dann solltest du nachweisbar eine Begründung für diese Forderung anfordern. Sobald diese Begründung vorliegt, kannst du immer noch einen Rechtsanwalt einschalten. Kommt keine Begründung, sondern nur ein Mahnbescheid, solltest du diesem widersprechen.
Ansonsten geht das Theater mit den Kontopfändungen wieder los.



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" "

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
wie lange muss man denn die rs haben um sie zu nutzen

Schau doch mal in den Versicherungsbedingungen Deiner Police nach


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2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12319.11.2010 09:02:13
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Malle420
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Morgrause ???
Wasn das ?

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12319.11.2010 09:02:13
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

:kotz:

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12319.11.2010 09:00:11
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Malle420
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Es ist mal wieder Post von Seiler und Kollegen gekommen
Gibt es vieleicht im Netz ein Vordruck (Schreiben) was man an die Schicken kann
So eine Art Wiederspruch

Danke

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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Haben Sie es mal mit Nachdenken probiert?
Entweder es gibt einen Grund, weshalb die Forderung nicht rechtskräftig ist oder es gibt den nicht!?
Im ersten Fall genügt es, den Grund zu benennen.
Im zweiten Fall sollten Sie zügig bezahlen, bevor es noch teurer wird ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

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