aufgrund einer sofortigen Beschwerde hat das Landgericht das Verfahren rückwirkend von einem Regelinsolvenzverfahren in ein vereinfachtes Verfahren geändert und den IV nicht zum Treuhänder zugelassen.
Nach welchen Paragrafen hat der ehemalige und ehemalige vorl. IV einen Vergütungsanspruch zulasten der Insolvenzmasse?
Meiner Interpretation des InsoVV § 1 nach ist dies zumindest dort auch nicht vorgesehen bzw. ableitbar.
Das falsche Verfahren wurde auch noch fehlerhaft vom IV als vorheriger Gutachter selbst vorgeschlagen (gibt mehr Geld!) !
-- Editiert netbank-opfer am 15.01.2014 11:14
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Vergütungsanspruch des ehem. IV bei vereinf. Verf.
15. Januar 2014
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Frage vom 15. Januar 2014 | 11:06
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 11x hilfreich)
Vergütungsanspruch des ehem. IV bei vereinf. Verf.
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