Ich versuche ein Vergleichsangebot mit Gläubiger, ist das so in Ordnung?

17. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
leoluclet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich versuche ein Vergleichsangebot mit Gläubiger, ist das so in Ordnung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit haben Sie eine Forderung , mit Gesamtbetrag von 12643,39 €, mein Mann gegenüber, die er bisher nicht erfüllen konnte.

Leider kann ich auch in naher Zukunft eine Besserung seiner finanziellen Situation nicht erkennen.

Es besteht nun für mich die Möglichkeit, durch Zahlung eines Dritten einen Vergleichsbetrag in fester Höhe zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Ich habe eine Zusage von Familienmitgliedern die mir ein zinsloses Darlehen gewähren würden sofern die Gläubiger im Rahmen eines Vergleichs Schuldenerlass gewähren würden.

Ich könnte Ihnen daher zur Begleichung der oben genannten Verbindlichkeiten einmalig
einen Vergleichsbetrag in Höhe von 2112,47€ anbieten.
Das Geld könnte einen Monat nach Ihrer schriftlichen Zustimmung und Ihrer Bestätigung, dass Sie auf die Restforderung verzichten, angewiesen werden.

Nach Eingang des Geldes bitte ich um Zusendung des entwerteten Titels sowie eines Erledigungsvermerks. Soweit die Forderung bei der SCHUFA gemeldet wurde, bitte ich Sie um eine Erledigungsmitteilung an die SCHUFA.

Meine Situation :
Die Schulden sind vor längerer Zeit durch Krankheit die zur Arbeitslosigkeit geführt hat, entstanden und belaufen sich auf 17.942,46 bei 10 Gläubigern.
Er beziehe Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze.
Aus diesem Einkommen muss er den Lebensunterhalt für unsere Kinder, mich und himselbst sichern.
Vermögenswerte besitze er nicht
Die Schulden, die er nicht nur bei Ihnen hat, belasten mich sehr, zumal auch nicht abzusehen ist, dass sich seine wirtschaftliche Situation in den nächsten Jahren verbessern wird.
Ich möchte auf diesem Wege versuchen seinen Schulden abzubauen.
Im Rahmen eines Vergleichs haben seinen Gläubiger die Chance wenigstens einen Teil des Geldes zu bekommen.

Ich versuche ein Vergleichsangebot mit Gläubiger, ist das so in ordnung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Beschränke dich doch bitte auf ein Thema. Sofern der Brief bis oberhalb von "Meine Situation" geht, ist das nach meinem Dafürhalten OK. Ob die Gläubiger darauf eingehen, sei mal dahin gestellt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Warum wollen Sie ein neues Loch aufreißen, um das alte zu stopfen?
Abgesehen davon, dass die Gläubiger sich wohl kaum mit etwas über 10 % der Forderung zufrieden geben werden.
Wenn Sie nicht für die Schulden Ihres Gatten gebürgt haben,
und das sollten Sie auch weiter nicht tun, sollte Ihr
Gatte eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
Warum wollen Sie ein neues Loch aufreißen, um das alte zu stopfen?


Weil die Familie ein zinsloses Darlehen gewähren würde? Weil Familienmitglieder in aller Regel nicht den Gerichtsvollzieher schicken, wenns mal etwas länger dauert? Weil die Verbindlichkeiten vergleichsweise gering sind, um sich deswegen 6 Jahre zu knebeln? Weil so die Schulden schon jetzt aus der SCHUFA getilgt werden und nicht erst drei Jahre nach Erteilung einer Restschuldbefreiung, die erst sechs Jahre nach Insolvenzeröffnung gewährt wird (also erst in über 9 Jahren!)?

Soll ich noch mehr aufzählen?

quote:
Abgesehen davon, dass die Gläubiger sich wohl kaum mit etwas über 10 % der Forderung zufrieden geben werden.


Wenn der TE es nicht versucht, wird er es nicht erfahren. Außerdem gibt es genug Gläubiger, die lieber den Spatz in der Hand nehmen, als die Taube auf dem Dach. Sprich: Lieber jetzt auf einen Schlag 16 %, als sechs Jahre rumärgern und am Ende dann doch mit leeren Händen dastehen, weil man die Kohle auch noch mit dem IV/TH teilen muss - wenn es denn überhaupt eine gibt...

Gruß
Krypton

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-- Editiert Krypton am 22.01.2013 16:23

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
leoluclet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Krypton,
genau ins schwarze getroffen,
besser hätte ich es nicht erklären können.
:rock:
Grüß
Leoluclet

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
inso4ever
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Naja, ich will da ja nicht unken aber ob da die Gläubiger drauf eingehen, wobei 16% oftmals deutlich mehr sind als man als Quote aus dem Verfahren bekommt.

Ich würde das dann aber (sofern nicht Selbständigkeit aktuell vorliegt oder in der Vergangenheit vorlag UND mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind oder aber Verbindlichkeiten ggü Arbeitnehmern/Sozialversicherungsträgern bestehen) das gleich in einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan packen. Scheitert der Versuch ist der Weg ins Insolvenzverfahren eröffnet.

So schlimm ist das Insolvenzverfahren nicht, ich würde genau prüfen, ob Du letztlich nicht schlechter dastehst. Ist das Einkommen z.B. unpfändbar und sind auch sonst keine Vermögenswerte vorhanden, dann würde im Verfahren auch nicht soviel knebelndes Dich treffen.

Letztlich aber Deine Entscheidung, was Du möchtest, Du musst dahinter stehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Ja, ja mein junger Padawan! Auf inso4ever's Worte höre! :grins:

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