Vergleich nach Gütevereinbarung für mich unzumutbar

12. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
AnnelieseM
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich nach Gütevereinbarung für mich unzumutbar

Hallo Leute

mal angenommen es passiert folgendes:

Mein Chef zahlt mir den Lohn der letzten 2 Monate nicht, ich mahne die Zahlung
schriftlich an und er kündigt mich fristlos, ohne wirklichem Grund.
Ich muss nun mit einer dreimonatigen Sperre beim Arbeitsamt rechnen.

Ich reiche Klage beim Arbeitsgericht ein, leider zu spät um die fristlose Kündigung
noch anfechten zu können, aber rechtzeitig genug um die noch ausstehenden 2 Monatslöhne
einklagen zu können.

Bei einer Güteverhandlung kam es zu einem Vergleich.

Mein ehemaliger AG verpflichtete sich den ausstehenden Lohn zu zahlen (was er muss)
und die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung zu ändern, wozu er eigentlich
nicht verpflichtet war, da ich die Frist zu einer Anfechtung verpasst hatte.

Ich verpflichtete mich, noch weitere 4 Wochen (die Kündigungsfrist) in seinem
Betrieb zu arbeiten.

Gleich vom ersten Tag an werde ich vom AG, der im selben Büro arbeitet wie ich,
gemobt und beleidigt wo immer es ihm möglich ist und sobald keine weiteren
Personen anwesend sind. Meine Arbeit wird als minderwertig und fehlerhaft bezeichnet
und er droht fast stündlich mir jetzt doch keine fristgerechte Kündigung zu geben.
Es gibt also keine Zeugen für sein Verhalten. Im beisein anderer Personen ist er stets freundlich.

Für mich wird es praktisch unzumutbar meine Verpflichtung einzuhalten.
allerdings habe ich den ausstehenden Lohn noch nicht voll erhalten und die
fristgerechte Kündigung wurde mir noch nicht zugestellt.

Da stellen sich mir folgende Fragen:

1.
Was passiert, wenn ich meiner Verpflichtung, noch 4 Wochen zu arbeiten nicht nachkomme?
Kann er dann z.B. die fristgerecht Kündigung verweigern und den Lohn für die 2 bereits
gearbeiteten Wochen als Schadenersatz einbehalten?

2.
Wenn ich jetzt den noch offenen Lohn erhalten hätte und mir die fristgerechte Kündigung
zugestellt worden wäre und ich danach nicht mehr zur Arbeit erscheine, mein AG also
seiner Verpflichtung nachgekommen wäre und ich nicht, könnte der AG von mir Schadenersatz
verlangen oder die fristgerechte Kündigung wieder zurücknehmen?

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

Grüße
Anneliese

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Schadenersatz müsste im Vertrag stehen oder bezifferbar sein, daran scheitert es in der Regel.. Anspruch auf das ausstehende Gehalt besteht weiterhin. Wenn man nicht mehr zur Arbeit geht, wird er (wieder) fristlos kündigen und man hat wieder das Problem mit der Arbeitsagentur. Kann sein, dass durch den Vergleich schon in die fristgerechte Kündigung umgewandelt wurde, sodass der AG keine mehr schicken braucht.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Wann war die Verhandlung?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vergleiche sind normalerweise nicht anfechtbar.

Die Abänderung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung ist offensichtlich Gegenstand des Vergleichs. Das heisst, jetzt haben beide Seiten ihren Teil, wie im Vergleich festgelegt, zu leisten. Mensch, den Monat hältst Du doch durch. Stelle die Ohren auf Durchzug, schotte Dich ab. Sprich nicht mit dem Chef. Denn hier ist ja wohl die Grundlage für den nächsten Rechtsstreit gelegt. Der Arbeitgeber hält Geld zurück, um mit möglichen Schadensersatzansprüchen zu verrechnen. Also, durchhalten. Gelassenheit ausstrahlen. Ganz wichtig. Und jeden Tag am Abend auf dem Kalender ausstreichen. Auch das hilft mental.

Und, gleich nach Ende des Monats den Gerichtsvollzieher losschicken. Bzw. bei Gericht die Formalien erledigen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wieso denn Gerichtsvollzieher losschicken? Das Erwirken eines PfÜBs bzgl. der Geschäftskonten dürfte viel zielführender sein. Oder wenn man den AG im Nachhinein noch ganz doll ärgern will, ein PfÜB bzgl. seiner Forderungen gegen Dauerkunden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Gleich vom ersten Tag an werde ich vom AG, der im selben Büro arbeitet wie ich,
gemobt und beleidigt wo immer es ihm möglich ist und sobald keine weiteren
Personen anwesend sind. Meine Arbeit wird als minderwertig und fehlerhaft bezeichnet
und er droht fast stündlich mir jetzt doch keine fristgerechte Kündigung zu geben.

Ganz ehrlich, wie halten Sie das psychisch aus? Sehr viele Arbeitnehmer leiden darunter so sehr, dass sie arbeitsunfähig werden.
Ansonsten ist doch der Rat von wirdwerden (auf Durchzug schalten) gut, wenn man die Situation ertragen kann.

-- Editiert von altona01 am 12.05.2016 12:44

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von altona01):

Ganz ehrlich, wie halten Sie das psychisch aus? Sehr viele Arbeitnehmer leiden darunter so sehr, dass sie arbeitsunfähig werden.


:) :)

ich wollts nicht sagen.



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 12.05.2016 12:46

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

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